Beiträge von Sarek

    Das Kind sollte beizeiten selbst entscheiden dürfen was über Ihn veröffentlicht wird.

    Ich selber bin mit Fotos auch sehr vorsichtig. Kann das verstehen. Aber wenn das Kind alt genug ist das es peinlich wird dann sieht die keiner mehr bei Facebook und Co. Ok wenn man sucht findet man immer was.


    Auf der anderen Seite finde ich das Verhalten der KM einfach nur unfassbar feige und unverschämt.

    Kannst Du es den verstehen? Sie wird sicher Gründe haben ein Bild zu posten. Wenn es Ihr egal wäre würde Sie Ihre Lieblingspizza posten.

    Ich kann meinen Sohn recht gut einschätzen und gehe deshalb davon aus, dass er in einigen Wochen zugänglicher und gesprächsbereiter sein wird.

    Ich wünsche Euch viel Glück. Ein Einlenken ist für alle Parteien von Vorteil. Leider ist es oft so das jeder meint bei dem Kompromis übervorteilt zu sein. :-) Dann ist er richtig gut.
    Nur lässt das schlechte Gefühl manchmal das nicht zu.

    Der letzte Gerichtstermin und die damit verbunden Gespräche mit den Anwälten, dem Jugendamt und der psychologischen Beratungsstelle waren für meinem Sohn sehr schlimm und abschreckend und ich möchte ihn nicht schon wieder einer derartigen Situation aussetzen.

    Was will dein Sohn denn? Keinen Umgang mehr? Oder das KV vernünftig auf Ihn eingeht?


    Keins von beiden ereicht er wenn er nicht mit Ihm redet oder den Gerichtsweg besschreiten will. Die beiden brauchen jemanden Neutralen der vermittelt. Die Rolle kann selten von der KM übernommen werden.

    das ist richtig und es gab hier im Themenstrang ja auch einige Vorschläge und Diskussionsgrundlagen, die man dann nutzen könnte, falls Kompromissbereitschaft bestünde.
    Das Kind einfach einzubehalten (bzw. es anzukündigen) um die Mutter zur Abholung zu zwingen ist aber ganz sicher nicht die Lösung.


    Beide Parteien haben oder werden sich falsch verhalten.


    Der richtige Weg des UET wäre in den Fall gewesen von dem Anwalt ein wohl formuliertes Schreiben aufzusetzen. Vorher den BET darüber in Kenntnis setzen. Wenn dann die Forderung nicht erfüllt werden ein Gericht zu bemühen. Das ganze am besten so das Kind wenig davon mitbekommt.


    Fakt ist nun mal, dass der Vater zwei Jahre lang eine Situation geduldet hat, die er nun nicht mehr für tragbar hält und sie gerne ändern möchte. Über die Art und Weise müssen wir nicht diskutieren, ich denke da sind wir uns einig, dass das so nicht geht.

    Es gibt wenig gute Wege in dieser Situation. Sorry wenn ich sehe wie TS auf die Palme geht denke ich das der KV weiß das es Stress gibt und dann eben direkt mit der Brechstange kommt. Aber ich kann mich ja auch irren.


    Nur so Ratschläge wie "Du musst gar nichts!" "Ruf die Polizei.." nützen gar nichts die schaden nur.

    Nicht in Frage steht jedoch, dass die Themeneröffnerin nicht verplichtet ist, das Kind abzuholen weil der Vater das jetzt gerne möchte und sich auf "Anwaltsauskünfte" berufen möchte.

    Nicht verpflichtet?


    Keiner von beiden ist verpflichtet irgendwas zu tun. Umgang des Kindes ist unerheblich. Beide müssen den Umgang fördern. Ein UET das jetzt bockt ist genauso hilfreich wie ein BET das kein Intresse daran hat 1mm nachzugeben.


    Lässt der Vater die Situation eskalieren und bringt das Kind nicht zurück, so hat die Themeneröffnerin die von "Grinsekatze" aufgezeigten Möglichkeiten, dieser Willkür Grenzen zu setzen.


    Was passiert dann. Alle Treffen sich vor Gericht und es wird über die Köpfe der Eltern entschieden.


    Wenn man 70km wegzieht muss man doch drüber nachgedacht haben das es Probleme mit dem Umgang gibt. Alleine die Fahrtzeit muss irgendwie eingekalkuliert worden sein.
    Irgendwie gibt es da eine Lösung.

    Es ist natürlich dein Recht wegzuziehen ( gerade da neue Arbeitsstelle etc. ) . Ihr habt die gleichen Rechte und Pflichten .


    Was ist mit dem Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern?


    Ahhhh also, muss ich jetzt Panik haben das ich mein Kind nie wieder sehe weil der Pfosten sich nicht an die Umgangrecht vereinbarung hält?

    Habt Ihr eine Vereinbarung? Schriftlich? Oder hat nur jemand dem VP gesteckt das Du durch das wegziehen mit Kind die Kosten und Zeit zu tragen hast?


    Die Medaille hat 2 Seiten und das Kind ist das zwischen. Einigt Euch.

    Es geht um die Probleme des Umgangs in der Überbrückungszeit bis zum endgültigen (Scheidungs-)Verfahren, das erst terminiert werden soll, wenn das Gutachten vorliegt.


    Was hat der Umgang mit der Scheidung zu tun? Hat jemand den Antrag gestellt das die Regelung des Umganges mit entschieden werden soll.
    Das Verfahren könnte man abtrennen.



    Die Umgangsprobleme wird es sehr wahrscheinlich auch nach der Scheidung noch geben, da der Vater sehr uneinsichtig und nicht in der Lage ist sein Verhalten zu ändern.


    Das kann durchaus sein. Aber meinst Due eine Klage auf ASR (das am Umgang nichts ändert) den KV zu ändern seines Verhalten bringt?


    Wobei Du selber sagst das Du nicht sicher bist ob es am KV liegt.


    Zitat

    Ich bin mir nicht sicher ab wann Kindeswohl gefährdet ist. Das Kind wird nicht physisch misshandelt, aber die Psyche leidet extrem und ich weiß nicht bis zu welchem Punkt ein Kind das ertragen muss.


    Ändert das ASR irgendwas an der Qualität des Umganges?

    Wenn ich anfange, Beziehungen aufgrund äußerer Umstände nicht einzugehen, kann ich mich auch gleich verbuddeln.


    Ich wünsche mir nur jemanden, mit dem ich all das, was das Leben mir gibt, teilen darf.

    Wie weit würdest Du bei den äußeren Umständen gehen? Wann passt es gar nicht?
    Was ist ein absoluter geht gar nicht?

    Sorgerecht = eletrliche Sorge und Umgangsrecht = Recht des Kindes auf Umgang sind zwar miteinander verknüpft aber bedingen einander nicht.


    Wenn ein WoE ausfällt ist der Wunsch das es nachgeholt wird nachvollziehbar. Bei einer Regelung das jedes WoE gewchselt wird ist es logisch das wenn ein Elternteil mal ausser der Reihe ein zusätzliche WoE das Kind hat das Kind 3 WoE hintereinander bei einem Elternteil verbringt.


    Ich sehe auch da nicht das Problem denn Du hattest deinen Sohn ja dann auch 3 WoE hintereinander. Das Kind Zeit braucht um "runter" zu kommen wird immer angebracht. Hier vorallem.
    Wie sieht es den andersrum aus. Kind muss sich beim Vater auch erst aklimatisieren. Da wird ja auch nicht geforderrt das der Umgang erweitert wird.


    Ich kann Dich beruhigen wenn Kind größer wird ist das alles nur noch Routine und wird erst wieder zur Pubertät spannend.


    Wenn Du ungern WoE "abgibst" solltest Du was anderes anbieten. Zusätzliche Woche in den Herbst/Osterferien.

    Dann kann man nur hoffen, daß es auch so nachher beim Finanzamt angeben wird und von den Einkünften aus Vermietung auch Steuern bezahlt werden.


    Abzüglich der Anteiligen Reperaturen und Zinsen fürs finanzieren. Von den 3600€ im Jahr bleibt nichts zum versteuern übrig.

    wenn der Mindestunterhalt!! (334 € pro Kind)

    Waren das nicht 225/275€ weil das Kindergeld abgezogen wird.

    Deshalb verweisen ja die meisten OLG auf die "Monatskarte"= ÖPNV ....

    Jein. Wenn die reine Fahrtzeit zu groß ist wird darüber nicht diskutiert. Auch kann das manchmal ja zu höheren Kosten führen. Eine KVB Monatskarte kostet 240€ und wenn dann noch ein paar KM dazu kommen war das ein Schuß in den Ofen.


    Ihr neuer Lebenspartner geht auch Vollzeit in die Arbeit. Sie leben in einem Haus, wo schuldenfrei ist, somit monatlich keine Belastung da ist.

    Zack ist Sie Mieter und hat einen Mietvertrag über 300€ kalt.

    Mir liegt sehr viel dran, dieses außergerichtlich abzuwickeln, denn die ganze Streiterei stresst einfach nur. Kinder kosten Geld und in dem alter sind die Wünsche auch groß.


    Entweder Du bekommst den max. möglichen Betrag => Anwalt und Gericht
    oder Du gehst auf das Angebot ein.


    Mal im Ernst wenn Du alle Register ziehst und das Gericht alles hier anerkennt was vorgeschlagen wird was kommt dabei raus. Sicher nicht 275€ pro Kind. Wenn das Netto nur um die Fahrtkosten bereinigt wird sind zu 1000€ nur noch 2-300€ übrig. Das würde mich wundern wenn da noch viel drin steckt.


    Wünsche Dir die Weisheit um die richtige Entscheidung zu treffen.

    Punkt 12.3, Berechnung nach Punkt 13.3 nennt sich dann nicht Kindesunterhalt, sondern gegenseitiger Haftungsanteil.


    Das bezieht sich auf §1606. Im Prinzip ist es aber nicht so das bei dem Haftungansteil beide Einkommen berechnet werden.


    Das mit dem Jobwechsel würde ich NICHT machen und sogar unter fast ALLEN Umständen vermeiden.


    Nur ein eigenes Einkommen macht dich unabhängig.

    Das ist jetzt ein Widerspruch. Ausreichendes Einkommen kann Sie wohl nur durch einen Jobwechsel generieren.


    Das tat so weh.

    Wapne Dich es kommen noch mehr Ereignisse die weh tun.

    Er wäre in diesem Fall dann gezwungen sich einen Anwalt zu nehmen. Dann würde es richtig teuer für mich, weil ich dann ja auch einen bräuchte und da er Finanziell besser da steht, würden ihm auch die Kinder zugesprochen werden.

    Nein das ist nicht so. Generell hast Du den Mutter Bonus und er hat eben Dich finanziell zu unterstützen.

    er kann die Raten auch stemmen, allerdings nicht wenn er für mich Unterhalt zahlen müsste.


    Andersherum die Raten helfen Ihn weniger Unerhalt zu zahlen


    Die Kinderbetreuung müßt ihr unter euch regeln, wobei das Wechselmodell bestimmt nicht schlecht ist, da das Kind von jedem Elternteil gleich viel hat. Ein echtes Wechselmodell ist nur 50/50. Nur dann kommt die normale Unterhaltsberechnung nicht zur Anwendung. Aber auch dann muss Unterhalt bezahlt werden. Aber nicht nach Düsseldorfer Tabelle. Der Unterhalt ist dann ein Ausgleich für die unterschiedlichen Einkommen und wird anders berechnet (Der Zahlbetrag ist dann wesentlich geringer).


    Gibt es dazu etwas so wie ein Richtline von irgendeinem OLG? Ich kenne das nur so das wenn das Einkommen des einen ET dann nicht ausreicht die Möglichkeit Unterhalt für den ET einzuklagen. Unterhalt für die Kinder gibt es dann nicht.