Beiträge von mclaneindiehard

    Anzumerken ist, dass man für 5.000,00 € ganz schön lange keine Miete gezahlt haben muss, selbst wenn ich die Zinsen und die bereits angefallenen Kosten dazu rechne. Auch das hätte man wahrscheinlich im Vorfeld irgendwie vermeiden können


    Mit solchen Spekulationen wäre ich sehr vorsichtig ;) .
    Lies dich doch mal in diesen Thread ein. Vielleicht wird dir dann klarer, wie sich eine solche Mietschuldensituation entwickeln konnte.

    Also,wenn die KM nicht leistungsfähig ist, braucht sie keinen KU zahlen. Stiefvater hat keine Unterhaltspflichten.
    Unterhaltsvoschuss gibt es auch nicht mehr vom Staat, da die Kinder bereits 12 Jahre bzw. älter sind.


    Kindergeld steht euch dann zu, ebenso der Familienzuschlag.


    Allerdings muss dein Mann doch dann kein KU mehr zahlen.
    Insoweit müsste der Umzug zu euch doch finanziell ein Nullsummenspiel mit ein bisschen mehr Arbeit sein :rainbow: .

    Varecia, ich weis nicht, wie buchhalterisch genau du dein verfügbares Geld einteilst?
    Ich halte es nicht für Stolz zum Schaden des Kindes, wenn nicht jedes Extrageld eingefordert wird, auf dass das Kind ggf. Anspruch hätte, weil ich in solchen Fällen auf Anschaffungen für mich verzichtet habe, wenn das Geld nicht für alles reichte.


    Ein bisschen spaßig ausgedrückt: das Kind hat jedes Eis bekommen, von dem ich meinte, dass es es bekommen sollte, unabhängig davon wieviel Extras noch bezahlt werden mussten. Nur ich hab mir die Jacke oder die Schuhe nicht gekauft und wenn ich in meinen Kleider- oder Schuhschrank schaute, gebraucht hab ichs auch nicht ;) .


    Und ich glaub, so verfahren auch die meisten, die nichts zusätzlich fordern. Dies geschieht nicht auf Kosten der Kinder, sondern eher zu eigenen Lasten.

    Also, mein Kind ist in der 6. Klasse Gym. und soll nun, nach einer Empfehlung der Klassenlehrerin, auf die Realschule wechseln.


    Auch muss sie nach Aussage der Klassenlehrerein mehr lernen/üben als die übrigen Kinder um den selben Erfolg zu haben.


    Mal anders herum gefragt: Können denn Eltern bei dieser Empfehlung diesen Wechsel wirklich verhindern?


    Es ist zwar schon mehr als 10 Jahre her, dass ich meinen Sohn beim Gymnasium angemeldet habe - in der Zeit galt in NRW der auschließliche Elternwille, zumindestens bei staatlichen Schulen -, aber die erste Elternversammlung ist mir noch in guter Erinnerung geblieben. Der Klassenlehrer informierte (belehrte :pfeif ) uns eindringlich, diesen absoluten Willen nicht auf die Spitze zu treiben, denn nach Ablauf der Erprobungsphase zum Ende der 6. Klasse wären sie dran. Zwar bliebe ihnen eine einvernehmliche Lösung zusammen mit den Eltern wichtig, aber wenn wir dann nicht einsichtig wären (würden), würden sie einen Wechsel auch einseitig durchziehn, denn dann hätten sie das Sagen. Zusätzlich wurde noch darauf hingewiesen, dass keine Realschule rechtlich verpflichtet ist, ehemalige Gynasiasten zu nehmen. Die einzige Schule, die jedes schulpflichtige Kinder nehmen muss, wäre die Hauptschule.
    Es mag ein bisschen hart klingen und ich kann mich auch an keinen tatsächlichen Fall erinnern, in dem die Schule in dieser konsequenten Härte vorgegangen ist, aber von der Richtigkeit dieser Aussagen bin ich allerdings immer überzeugt geblieben.


    Mittlerweile wird in NRW kein Kind mehr aufs Gymnasium eingeschult, wenn die Grundschule dazu keine Empfehlung ausspricht, Gerichtsverfahren hierzu sind bisher m. W. auch allesamt erfolglos geblieben. Trotzdem soll ein Wechsel auf eine andere Schule nur noch möglich sein, wenn beide Eltern zustimmen :hae: . Passt für mich ehrlich gesagt nicht wirklich.


    Insoweit kann ich dir nur zur Vorgehensweise im posting Nr. 21 von Marlene empfehlen.
    Zusätzlich würde ich das Kind bereits bei der Realschule deiner Wahl anmelden mit dem Hinweis, dass die Einwilligung des Vaters übers Gericht nachgereicht wird.


    Sollten die Überlegungen von Volleybab über die Empfindsamkeit des Vaters zutreffend sein, ist das "Kind" eh in den Brunnen gefallen. Nach meiner Einschätzung werden bei solchen Menschen auch unzählige Gespräche mit welchen Personen auch immer, nicht zur Einsicht führen, schließlich kann die vermeintliche fehlende Einbindung in einen Entscheidungsprozess, indem er als Rechteinhaber hätte eingebunden werden müssen, nicht mehr rückgängig gemacht werden.


    Wünsche dir und insbesondere deinem Kind viel Erfolg :daumen

    Könnte doch sein, dass Einnahmen/Ausgaben-Rechnungen z.B. steuerlich relevant sind.


    Schön wärs, wenn der tatsächliche Aufwand für Kinder steuerlich relevant wäre ;) . Eltern erhalten Kindergeld, evtl. wirkt sich der Kinderfreibetrag noch steuerlich bei ihnen aus, aber der ist auch eine Pauschale unabhängig des tatsächlichen Aufwands.


    Es ist zwar richtig, dass für den Kindergeldbezug bei volljährigen Kindern, deren Einkünfte und Bezüge anzugeben ist, da ab einer gewissen Höhe kein KG mehr gewährt wird. Und dazu hört nicht nur Erwerbseinkommen, sondern auch Guthabenzinsen, Mieteinnahmen, Renten und sogar auch Ausbildungsbeihilfen wie Bafög u. ä., aber Unterhaltszahlungen der Eltern gehören nicht dazu.


    Dafür brauchst du auch keine Nachweise/Unterlagen beschaffen bzw. sammeln.
    Wichtig ist doch eigentlich nur, dass ihr Drei euch einig werdet. Und dafür wünsche ich euch viel Erfolg :sonne .

    Hiersind einige Berechnungen, allerdings sind die Zahlen - DDT und KG - noch aus 2009.


    Die Frage 3 verstehe ich nicht wirklich :hae: Warum werden Nachweise für Behörden - welche eigentlich :frag - gebraucht.


    Warum wollt ihr es von einem Anwalt berechnen lassen. Besteht nicht die Möglichkeit, dass ihr Drei - denn auch der Volljährige ist jetzt im Boot - das einvernehmlich regelt?


    Im übrigen würde ich mich auf eine Komplettauszahlung mit Rückzahlung der Kost und Logis nicht einlassen. Ausgezahlt wird nur ein etwaiger Differenzbetrag, wobei auch klar definiert ist, was er daraus für sich selbst zu zahlen hat. So halte ich es zumindestens mit meinem Sohn. Wobei wir uns bei diesem Auszahlungsbetrag eher an seinem Bedarf und weniger an der DDT orientiert haben :D .

    Wenn du nur geringes Einkommen und ansonsten keine Mittel für einen Anwalt hast, kannst du für eine rechtliche Beratung einen Beratungsschein vom Gericht erhalten.
    Dann kostet dich eine rechtliche Beratung bei einm Anwalt nur 10 €.
    Scheint mir bei deinem komplexen Problem der beste Weg zu sein.

    Jetzt hat er ne gute Stelle angenommen


    Was ist eine gute Stelle :hae: . Selbst wenn er jetzt 50 % mehr hätte, wäre gerade mal der Selbstbehalt von 900 € gedeckt, leistungsfähig würde er damit aber trotzdem nicht.


    Was willst du eigentlich? Im Eingangsposting hinterfragst du eine Meldepflicht und nun jammerst du über fehlende Zahlungen ?(