:blume Herzlichen Glückwunsch.
lass sich schön feiern :Flowers
:blume Herzlichen Glückwunsch.
lass sich schön feiern :Flowers
Kann man da im Vorwege etwas machen?
Das Sinnvollste wäre, das Gespräch mit dem Vater zu suchen und ihm den Wunsch des Sohnes zu erklären.
Da ihr beide das GSR habt, hilft dir eine Vorsorgevollmacht oder Testament auch nicht weiter, der Vater erhält in diesem Fall automatisch das ASR, da du keinen Anteil am SR vererben kannst.
Ebenfalls herzlichen Glückwunsch :blume Hoffentlich haben dich die Kunden nicht zu sehr gestresst
:tuschel Kennst du eigentlich den deutschen 175iger ?
Sender und Empfänger. Für mich liest es sich wie ein klare Abwägung, die der Mutter mehr Rechte aufgrund der biologischen Begebenheiten gibt.
Aber ist ja ein demokratisches freies Land, also jeder wie er mag oder wie er meint
gern :wink und dazu möchte ich deine Aussage aufgreifen:
Es geht doch darum das bei Elemtaren entscheidungen die das kind betreffen die Eltern dazu verpflichtet sind eine Gemeinsamme entscheidung zu treffen.
Hinter dieser Überlegung stehe ich vollständig, allerdings halte ich das GSR für ein unzureichendes Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.
Denn die Aussage von Familienrichtern in Marlenes posting halte ich für absolut realitätsnah "Würden die mal Verantwortung übernehmen, statt blos reinregieren zu wollen"
Denn damit ist keinem Kind geholfen.
Und ehrlicherweise fällt mir keine gesetzliche Möglichkeit ein, die zu diesem Ziel führt.
Denn das GSR hat nichts mit Verantwortungsübernahme, mit Pflichterfüllung usw. zu tun. Intensive Teilhabe am Leben des Kindes, damit alle Informationen gerade bei elementaren Entscheidungen auch bei beiden "Entscheidungsbefugten" vorhanden sind, ist nur bei tatsächlichem Umgang vorhanden. Nur zu diesem Umgang kann selbst ein gemeinsam Sorgeberechtigter nicht gezwungen werden.
Diese Spitzfindigkeit war überflüssig - denn die Muttersprache ist dummerweise Deutsch ...
:wow Bist du so gut über ihre Abstammung informiert? Respekt :blume
Die Proksch-Studie besagt genau das Gegenteil ...
Dieser PersonenkreisNie miteinander verheiratete Eltern wurden in dervon Radex in unermüdlicherweise immer wieder gern zitierte StudieProksch-Studie aus März 2002 doch gar nicht erfasst. Es wurden lediglich Elltern befragt, die im I. Quartal 1999 geschieden wurden und waren deshalb von der Gesetzesänderung zum Scheidungsrecht - GSR auch nach der Scheidung - zum 01.07.1998 betroffen.
In der Kita meiner Tochter ist z.B. eine, die nicht mal in der Lage ist, ein korrektes Deutsch zu sprechen ...
:Hm , weil sie in ihrer Muttersprache einfach sprachgewandter ist :ohnmacht:
verstehst Du leider nicht den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Kinderrechten und Väterrechten
:Hm Ist das derselbe unmittelbare Zusammenhang wie zwischen Kinderrechten und Mutterrechten :nixwieweg
Vielleicht haben die Mütter der Wackelkandidaten die einfach nur als unzuverlässig erkannt und deswegen nicht unterschrieben?
:tuschel Dieser Personenkreis wurde in der von Radex in unermüdlicherweise immer wieder gern zitierte Studie aus März 2002 doch gar nicht erfasst. Es wurden lediglich Eltern befragt, die im I. Quartal 1999 geschieden wurden und waren deshalb von der Gesetzesänderung zum Scheidungsrecht - GSR auch nach der Scheidung - zum 01.07.1998 betroffen. Umfangreiches Material hier
Ich habe nur keine Lust mir nach jedem Besuchswochenende von den Kindern anzuhören...
Du musst dir das auch nicht anhören. Bitte sie, dies mit dem Vater direkt zu klären. Alt genug müssten sie dafür sein.
Wenn ich nun meinem Sohn glaube, dann halte ich den Verweis für ungerechtfertigt. Klar hätte er nicht hinaussteigen dürfen, aber mal ehrlich.... es war schließlich keine Lehrkraft anwesend, die hätte sagen können "benutz die Tür und hol Deinen Füller".
Und von dir hat dein 16jähriger Sohn noch nicht gelernt, dass Räume durch die Tür und nicht durchs Fenster verlassen werden ?
Und Deine Knochen buddel bitte selbst ein oder aus.
Ist doch gar nicht nötig, weil du doch so schön danach schnappst. Jetzt auch schon wieder :lach .
:wink hallo radex, wo bleiben deine Antworten
Wieviel Kinder haben dir denn schon anvertraut, dass sie ungern alleinerzogen aufwachsen?
Und hast du schon mal jemals eine Vertrauensbasis zu einem Kind aufgebaut, in der es dir ehrlich sagt, was es über seine Situation denkt?
Im Übrigen amüsiert es mich, dass du - erwartungsgemäß - nach dem Knochen, den ich dir hingehalten habe auch gleich wie ein junger Hund geschnappt hast :lgh .
Deutsche Gerichtsmühlen arbeiten sehr sehr langsam.
Besonders wenn sie erst die Mühlen anmachen können, wenn der Gesetzgeber seinen Job gemacht hat und das Gesetz geändert hat
Auch wenns so hart klingt, aber unverheiratet oder nie mit der Mutter verheiratet hat er nur das
Recht und Pflicht zu zahlen.
Nein, er hat zumindestens ein Umgangsrecht.
Er ist dann (ganz hart ausgedrückt) rechtlich nur der Erzeuger.
Wer die Vaterschaft anerkannt hat, ist rechtlich Vater. Erzeuger kennt das Recht bzw. Gesetz eigentlich nicht.
Ich habe jedenfalls noch kein Kind erlebt, welches gesagt hätte, es würde gerne alleinerzogen aufwachsen.
Wieviel Kinder haben dir denn schon anvertraut, dass sie ungern alleinerzogen aufwachsen?
Und hast du schon mal jemals eine Vertrauensbasis zu einem Kind aufgebaut, in der es dir ehrlich sagt, was es über seine Situation denkt?
Was spricht eigentlich für Alleinerziehung?
Kontinuität und es gibt Kinder, denen das wichtig ist.
Meinst du das:
Monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten:
unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 1.000 EUR
und du meinst, dass wären Kinder, wenn man von ihnen getrennt lebt
Vielleicht schaust du dir lieber mal die Beispiele deiner Seite an
wobei seit 1. Januar 2010 der Selbstbehaltsatz 1000Euro beträgt
Hast du dazu einen link oder sonstige Fundstelle?
Der Selbstbehalt, dem jeden Unterhaltspflichtigen vom Einkommen bleibt, beträgt 900 €.
Bei einem Einkommen von 1.300 € kann er für die 2 Kinder jeweils den Mindestunterhalt von 200 € zahlen, wenn es nur 1.200 € hat, kann er insgesamt nur 300 € für seine beiden Kinder zahlen, sodass er an jedes nur noch 150 € zahlen muss.
Dann wird es auch für deinen Sohn weniger .