Beiträge von mclaneindiehard

    Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? Wenn ja, dann nimmst du deines mit ins "Grab" und die Mutter hat dann das Alleinige.


    Aber in dem Alter deiner Kinder würde ich es relativ entspannt sehen, insbesondere da deine Kinder auch nach deinem Tod noch Bezugspersonen in ihrem jetzigen Umfeld haben.


    In dem Alter können sie sich auch ohne weiteres an das JA wenden, sollte die Mutter dann Entscheidungen treffen wollen, mit denen sie nicht einverstanden sind.

    Ich vermute, daß es psychisch sein könnte. aber wenn sie gern in den Kiga geht....... :frag


    Bei meinem Sohn hatte ich bei der Einschulung so etwas ähnliches erlebt.
    Er sollte zu Fuß zur Schule gehen. Am ersten Schultag stellten wir fest, daß er der Einzige aus unserer Ecke war, der nicht gebracht wurde - den anderen Müttern - alles Hausfrauen - war der Weg für ihre Kleinen einfach zu weit. Seine erste Schulwoche hatte ich Urlaub und diese Tage ging ich mit ihm den Schulweg ab. Und sein Gesicht wurde lang und länger - dieser Weg wurde ihm offensichtlich immer unheimlicher - und als sein Stuhlgang dünner und dünner wurde, habe ich das Angebot - meinen Jungen morgens auch mit dem Auto mitzunehmen- einer Nachbarin angenommen.


    Sofort war der Stuhlgang wieder fest und der Spuk vorbei ;).

    Meine Erfahrungen mit einem Strafantrag sind ausgesprochen negativ.


    Als ich über meinen Anwalt den Strafantrag stellte, war mein Ex selbständiger Steuerberater in einer Sozietät. Einige Zeit später rief mich mein Ex an, die Staatsanwaltschaft sei gerade mit einem Durchsuchungsbeschluß da gewesen, wegen meinem Strafantrag. Dies erzählte er auch im Familien-, Bekanntenkreis rum. Einige meinten mich daraufhin ansprechen zu müssen: Wie tief ich hier eigentlich noch sinken wolle, diesem armen Menschen die Staatsanwaltschaft auf den Hals zu hetzen oder so ähnlich. :radab. Als ich diese aber über die ständige Zahlungsunwilligkeit aufklärte, wurden sie ein bisschen ruhiger.


    Wenige Wochen später stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit der Auflage künftig pünktlich zu zahlen sang und klanglos und insbsesondere auch begründungslos ein (In dieser Zeit hatte ich EIN Mal Unterhalt erhalten, zwar nicht pünktlich, aber immerhin). Gegen diese Einstellungsverfügung legte mein Anwalt Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft ein. Und diese ließ sich Zeit und Zeit und Zeit......


    Und in dieser Zeit passierte bei meinem Ex sehr viel. Zum einen entzog ihm die Steuerberaterkammer die Zulassung und zum anderen legte er die eidesstattliche Versicherung ab.


    Und dann fällte auch die Oberstaatsanwaltschaft eine Entscheidung und wies meinen Strafantrag endgültig ab. Denn wer nicht leistungsfähig ist, begeht auch keine Unterhaltspflichtverletzung. Somit habe ich meinem Ex nun auch schriftlich gegeben, daß er keinen Unterhalt für unseren Jungen zahlen braucht.


    Es war überhaupt gar keine Rede davon, daß er mit seinen 45 Jahren eine erhöhte Erwerbsbsobliegenheit besitzt Auch wenn er nicht mehr selbständig tätig sein kann, er sich unverzüglich eine Arbeitsstelle zu suchen habe.


    Insoweit wünsche ich dir mehr Erfolg als ich :daumen. Halt uns auf dem laufenden.

    Zitat

    Original von Venus


    Zu der Sache mit dem Unterhaltsverzicht: Das hat nichts mit Erpressung zu tun. Ich möchte mein Kind für mich haben und die Entscheidung die ich sowieso allein treffen muß auch weiterhin ohne ihn treffen. Und wenn es um sein geliebtes Geld geht würde er alles tun.


    Auf den Unterhalt kannst du gar nicht verzichten, denn dieses Geld steht deiner Tochter zu.


    Ferner ist deine Tochter nicht dein Eigentum. Sie hat ein Recht auf Mutter und Vater. Du hast dich doch erst vor kurzem entschieden - Tochter ist doch gerade erst einmal 8 Monate alt -, zusammen mit dem KV die gemeinsame Sorge auszuüben. Über die Tragweite dieser Entscheidung wirst du dir doch hierbei bewußt gewesen sein.


    Als Erpressung möchtest du deinen Deal nicht bezeichnen, gut, wie wäre es denn mit Abkaufen. Nur willst du mit dem Geld bezahlen, daß nicht dir, sondern deiner Tochter gehört. Oder hast du entsprechendes Einkommen/Vermögen, um es von deinem Geld bezahlen zu können, diesen Verzicht also ausgleichen zu können?


    Und bist du dir über die Tragweite dieser Entscheidung eigentlich bewußt? Wie willst du das mal deiner irgendwann mal erwachsenen Tochter erklären? Und auch so, daß sie es akzeptiert und deine Entscheidung auch für richtig hält. Im Moment hast du nicht einmal das Nötigste zum Leben für euch beide. Wird sich daran denn in naher Zukunft etwas ändern, denn der Sechser im Lotto wird höchstwahrscheinlich nicht klappen.


    Vielleicht liegen trifftige Gründe vor, daß dir die alleinige Sorge übertragen wird :frag. Und wenn nicht? Wenn er doch sowieso kein Interesse hat, dann fällst du die Entscheidungen für deine Tochter allein. Ich hatte während der Trennungsphase bis zur Scheidung (6 Jahre) die gemeinsame Sorge mit meinem Ex. In dieser Zeit habe ich ihn über die Entwicklungen auf dem laufenden gehalten. Er war mit einigem nicht einverstanden. Ich habe trotzdem alles so gemacht, wei ich es für richtig hielt. Nie hat jemand - wer auch immer, ob Kiga oder Schule etc. - eine Unterschrift - Ausnahme Beantragung Kinderpass, aber das war kein Problem - von ihm erwartet. Und er ist - abgesehen von den dummen Sprüchen - auch nie weiter gegangen. Und da auch immer alles gut geklappt hat, konnte er mir auch nie den Spruch "Ich habs doch gleich gesagt" reindrücken.


    Ich würde an deiner Stelle, sowohl die Frage des alleingien Sorgerechts als auch die Unterhaltsfrage mit einem RA oder dem JA besprechen.

    Ich halte eine Tages- oder Pflegefamilie - die das Kind auch im Notfall länger nehmen - über das Jugendamt für eine gute Idee. Besonders kann dann schon ein Kontakt hergestellt werden, sodaß sie für das Kind nicht ganz so fremd sind.


    :respekt für deine Tatkraft.