Beiträge von susi0815

    ah ok denn ändert sich einiges..wusst ich ja nicht.ich bin davon ausgegangen das du erst umziehst und dich dort erstmalig bei der Arge melden wirst also erstbezieher.
    Ja es wäre natürlich ratsam dich bei der arge zu melden... aber da wäre jetzt einiges zu beachten-- das mach ich aber per PN ..


    das er nicht auszieht und du auch noch dort wohnst stelt ein kleines problem dar .. da wird es so leicht nicht sein Hartz4 zu beantragen,,, er ist ja offiziell dazu verpflichtet für euch zu sorgen solange ihr nicht erkennbar getrennt seid... ok andere baustelle...


    ok beantragen schon aber ob du da was bekommst...oh puh garnicht so einfach,,,,,

    sorry nein sie kann absolut nichts beantragen da sie nicht im Bezug von Leistungen steht... dies würde sie ja erst am neuem Wohnort .. Und umzugskosten werden immer von der Arge an dem ort genehmigt in dem sie vor Umzug wohnhaft ist . und angemessene Miete liegt immer an der jeweiligen Stadt/ Bundesland..aber da du dich ja schon erkundigt hast ist es so


    renovierungskosten kannst du nach genehmigung der neuen Arge aber beantragen. Trotzdem noch mal : die Arge im jetzigen Wohnort hat mit ihr rein garnichts zu tun.
    es gibt bei hartz4 nur noch wenige leistungen die man erhalten kann ausser den regelleistungen .Renovierungskosten, Klassenfartzuschüsse zb.. Möbel oder ähnliches erhälst du eher selten..nur wenn bestimmte vorraussetzungen dafür erfüllt sind..ansonsten sind die Kosten dafür in den regelästzen erhältlich.man kann in bestimmten Fällen ein zinsloses Darlehnen beantragen, Ja falls du wissen möchtest wieviel du am ende ca. bekommen würdest an gesamtleistungen so kann ich dir das gern ausrechnen-- aber das machen wir dann per PN..


    Bella sie kann keine erstausstattung beantragen das sie einem kompletteigeräumten haushalt besitzt, nicht schwanger ist und auch nicht ihre erste Wohnung bezieht

    oh nein sorry du sollst keine angst bekommen.... ich meinte wenn du dich nicht voirher schlau machst und auf eigene faust handelst bleibst du auf ziemlich hohen kosten sitzen ..eher so wars gemeint..
    wie gesagt begründe deinen antrag dementsprechend ;) eine frage : beziehst du denn schoin Hatz4? weiß ich jetzt ganicht


    was deine Frage angeht: bei 3 personen stehen die 70-80 qm zu das ist aber von BL zu BL unterschiedlich , hier bei uns wären es 80 qm
    und die Mietobergrenze richtet sich nach städtischem Mietspiegel....
    wenn du aber noch keine leistungen erhälst dann guibt es natürlich auch keine Kostenübernahme... dann musst dich dich mit der ARge des neuen Wohnortes in verbindung setzen

    Zur familienzusammenführung kann unter Umständen der Umzug bezahlt werden ...Wenn dadurch teilweise die Betreuung der Kinder gesichert wäre damit Mama arbeiten gehen kann.... Normalerweise wären die Gründe: arbeitsaufnahme oder Familienzusammenführung oder unzumutbarkeit.. naja liegt aber trotzdem meistens an der Arge selbst ob sie es genehmigen oder nicht. Mit guten Argumenten hat man auch gute Chancen


    und traumauge sagte es bereits: erkundige dich bevor du irgendeinen Schritt machst damit du nicht böse auf den Hintern fällst....
    Der SB aus der leistung nimmt den Antrag entgegen und bearbeitet diesen, entscheiden tut das immer der Teamleiter ..leider denken immer noch viele das der SB oder fallmanager entscheidungen trifft...das ist aber falsch ..die dürfen garnichts entscheiden nur bearbeiten und empfehlungen aussprechen..das letzte wort hat immer der Teamleiter..(nur als Info und muss nicht weiter ausdiskutiert werden)

    nicht in der Nähe der Hühner aufhalten sollen.


    sorry das ich das so schreibe aber wenn du es nur so wie hier erwähnt geschrieben hast wäre ich persönlich auch nicht drauf eingegangen... ihr scheint euch nicht sonderlich gut zu verstehen und da kanns sein das er es einfach nur als Bestimmen deinerseids angesehen hat...

    guten Morgen *aua mein Kopf..... nie mehr bis 3 Uhr morgens chatten...ich bin zu alt für sowas...ich nehm nur nen Kaffee :D Danke schön Jara ich ess denn später :-)

    naja klären wir trish eben auf: die fehlenden 200 euro sind der Unterhalt den sie eigentlich bekommen müsste aber es nicht bekommt wird trotzdem angerechnet weil sie wohl nach aufforderung nichts unternommen hat..davon gehe ich jetzt mal aus.. aber unterhalt wird mit angerechnet auch wenn sie ihn nicht bekommt...warum muss noch geklärt werden


    na hat mich ja auch voll wuschig gemacht..aber meine rechnung hat gestimmt... ich hab schon an mir gezweifelt*loool

    zwiebel ja geht auch bis zu vier jahren aber das sind jetzt tiefere gewässer..wir bleiben erstmal bei einem jahr*lacht im vergleich zu der summe die hier gezahlt werden müsste sind deine 400 euro Pinats--- bei 17 monaten sind es ca.3500 euro...

    Trish richtig du hast ne Widerpruchsfrist aber ausnahmen bestätigen die regel..da das Amt ja auch bis zu einem jahr zuviel gezahltes rückfordern kann kann auch die freundin bis zu einem jahrzu wenig gezahltes nachfordern... denn ein Hilfebedrüftiger geht ja davon aus das die beim Amt wissen was sie tun und kann nicht ahnen as das eventuell etwas falsch ist.... die arge wird eventuell mit dr Widerspruhsfrist kommen aber vorm gericht hätte das wenig bestand
    wenns soweit ist nochmal hier schreiben :D

    nein sie bekommt in dem sinne die 490 euro nicht zurück... ich weiß wie du es meinst.... nein wird nicht verrechnet.. das und die nachberechnung des bescheides sind 2 verschiedene Paar schuhe... die 490 gegehn definitiv ans amt da Amt ja die volle miete übernimmt.. bei nachzahlungen übernimmt das ja auch das amt..also mit den 490 mal nicht rechnen geht hin zum amt gebt dort die abrechnung ab und die sagen euch denn wie mit dem Guthaben verfahren wird..denn momentan geht es ja eh nicht auf ihr konto da arge ja der Einzahler ist.... das verrchnen die dann sozusagen mit der nächsten miete davon merkt die freundin aber nichts


    es sind übrigens über 200 euro die fehlen :D

    bundesweit trish..die regelsätze sind überall gleich und die angemessende Miete ist nur gering von Bundesland zu Bundesland verschieden---


    also fakt es fehlen über 200 euro.. durch das ganze hin und her rechnen ist mir jetzt sicher ein kleiner fehler irgendwo unterlaufen aber das sind nur minimale beträge die sich unterscheiden würden... der rechner war jetzt nur dazu da um rauszufinden ob ich jetzt einfach nur noch blöd bin*gggg nein bin ich nicht :D


    *lol trish ne ich brauch jetzt unbedingt ne rechenpause... hier marschiert sicher glich die feuerwehr ein weils vor lauter rechnen und grübeln bei mir aus dem Kopf qualmt :lgh:lgh

    also der rechner sagt mir Gesamtbedarf von 1484 euro (die weichen immer bissl ab) wuschel und trish ich schick euch den link... darf man ja hier nicht reinsetzen
    aber eigentlich isses wurscht was der rechner sagtg: ich hab recht *punkt*loooool


    ich hab nen kleinen rechenfehler enddeckt: es sind 86 euro mehrbedarf für alleinerziehende... also 24 % vom hundertsatz....also 43 euro mehr die fehlen,


    das heißt: es fehlen hier sogar 215 euro ( der warmwasseranteil beträgt sogar 17 euro ca..hatte mit kind unter 7 jahren gerechnet *bing)

    ja genau da haben wirs trish: 945 plus 328 Kindergeld: ergibt nen GB von:1273...


    also nochmal: gehen wir mal jetzt von dieser summe weg rechnen wir das so:
    Regelsatz Freundin: 359 Euro
    Regelsatz Kind 1: 251 Euro
    Regelsatz Kind 2: 287 euro
    Alleinerziehendenzuschlag: 43 Euro
    Miete: 518 eur0


    ergibt: 1458 minus 945 minus 328 ergibt: 185 davon 13 euro warmwaseranteil: fehlen sogar 172 (hatte den einen regelsatz noch mit 281 berechnet,sind aber 287)

    trish ich nehme die 166 aus dem gesamtbedarf..der ja aus den regelsätzen und der Miete besteht.... der vollen warmmiete: und daraus ergibt sich nunmal 1452 davon ziehen wir jetzt die 518 Miete ab und die 328 euro KG und die 13 Euro warmwasseranteil: ergibt eine restzahlung der arge von 593 euro..da sie aber nur 427 überweisen fehlen 166


    wuschel das KG hab ich doch eingerechnet .
    und wenn wir bei den 945 das KG einberechnen fehlen trotzdem 166 euro*loool

    ja und ich will denn aber genau wissen was da los ist--- ich krieg hier schon größenwahn*loool schreibt euch am besten die aufrechnung von oben auf nen zettel und rechnet denen das mal vor...

    also 945 euro bekommt sie rein theoretisch nach anrechnung des Kindergeldes von der arge... die miete wird an den vermnieter überwiesen. jepp da fehlen 166 euro..da sollte sie mal schnellstens hin.--- ich rechne aber nochmal nach*lol


    es bleibt dabei es fehlen 166 euro....

    stop mal .... mom ich muss mal eben was nachrechnen


    der gesamtbedarf beträgt hier aber nicht nur 945 Euro,.... da läuft entweder was ganz arg verkehrt oder du vergisst irgendetwas.. und hier ist die warmmiete ja ausschlaggebend denn die wird ja überwiesen und voll angerechnet (falls voll angerechnet): hier fehlen ca. 166 eiro.. des macht mich jetzt wuschig*loool

    GB-gesamtbedarf


    na egal ob sie Unterhalt bekommt oder nicht aber der gesamtbedarf bleibt trotzdem das wären: 518 Euro miete (falls komplett vopn arge übernommen) hier muss immer mit warmmiete gerechnet werdem
    + 359 Regelsatz für sie 215 euro regelsatz ein Kind (falls unter 7) und 251 Regelsatz KInd (falls über 7) ich rechne mal mit den sätzen..dazu kommt alleinerziehendenzuschlag von 129(falls kind unter 7) das ergibt einen gesamtbedarf von: 1472... weicht falls andere sätze für die kinder nur gering ab--- also kann doch hier was nicht stimmen


    ok kinder 16 und 8..denn rechnen wir mit einmal 281 und 251 regelsatz plus 43 euro Zuschlag..wären dann: 1452 euro minus miete , minus Warmwasseranteil von ca. 13 Euro und 328 KG: müsste sie ja
    dann theoretisch vom Amt: 593 euro erhalten----