Unterhalt gegenüber geschiedenem Mann bzw. Sozialhilfeträger

  • Ihr Lieben,


    Heute trete ich mal mit Fragen an Euch ran, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.


    Ich habe mich Ende 2007 von meinem Ex getrennt, 2010 wurden wir geschieden. Mein Kind wurde 2009 geboren, er ist aber nicht der Vater. Der rechtliche Vater ist nicht zahlungsfähig, daher bekomme ich für mein Kind Unterhaltsvorschuss. Ich bin alleinerziehend und berufstätig.


    Mein Ex ist, als wir uns trennten, trockener Alkoholiker gewesen, seit ca.2013 trank er wieder. Dadurch hat er seinen Job verloren und lebt nun von H4. Nun hat er wohl vor ein paar Monaten geschafft, dem Alkohol zu entsagen, ist aber nicht mehr arbeitsfähig. Er wird seit 11/2014 ambulant im Rahmen der Eingliederungshilfe betreut. Da entstehen zurzeit monatliche Kosten von 800 Euro. Diese Kosten werden nach Bestimmungen des SGB XII übernommen. Diese gehen über auf den Sozialhilfeträger.


    Der Sozialhilfeträger tritt nun an mich heran, um berechtigt, unmittelbar von mir die Erfüllung des Unterhaltsanspruches zu verlangen. :schiel


    Ich muss nun innerhalb von zwei Wochen einen Fragebogen ausfüllen.


    Meine Frage nun: Wie hoch ist mein Selbstbehalt als alleinerziehende Mama mit einem Kind? Ich habe ein monatliches Einkommen plus Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Was kann ich abziehen, um ein bereinigtes Nettoeinkommen auszurechnen? wie ist das, wenn man einen Kredit abbezahlt?


    Ich bin grad ein bissel durch den Wind. Ich habe keine Lust für den Lebenswandel meines Ex aufzukommen, ich muss auch zusehen, wie ich das hier alleine alles auf die Reihe bekomme.


    Wie gesagt, vielleicht kann mir ja jemand meine Fragen beantworten. Vielen Dank schon mal im Voraus.


    Liebe Grüße von der Frostbeule

  • Meines Erachtens ist Auskunft zu erteilen. Der springende Punkt wird sein, ob dein Ex überhaupt unterhaltsberechtigt ist.
    Das Amt wird immer pauschal sagen, Ja klar, bist du. Die wollen sich nur schadls halten.


    Ob du das tatsächlich bist, entscheidet ein Richter im Einzelfall. In Unterhaltssachen herrschaft Anwaltszwang.
    Der Unterhalt könnte verwirkt sein, die Unterhaltskette gerissen, dein SB unterschritten, etc...


    Ohne weitere Angaben hilft nicht einmal eine Glaskugel.

  • das ist etwas tricky, und ich würde Dir in jedem Fall zu einer anwaltlichen Beratung raten-


    Im Groben geht es ja um nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit- entscheidend ist hier (was bei Alkoholismus immer etwas tricky ist), ob diese schon zum Zeitpunkt der Scheidung zu erwarten war...


    jetzt kommt es drauf an, warum er arbeitsunfähig ist- ist es wegen dem Alkoholismus, dann kann es sein, dass Du unterhaltverpflichtet bist (anders sähe es z.B. aus, wenn er wegen z.B. Krebs jetzt erwerbsunfähig geworden wäre)-


    Hier müsste mEn. der § 1579 4 des BGB greifen, und Du könntest Dich ggf. darauf berufen, dass Dein Ex die eigene Bedürftigkeit (auf Grund seines Rückfalls nach der Trennung) selber herbeigeführt hat-


    Ich persönlich würde vor allem deshalb zu einer anwaltlichen Beratung raten, da selbst wenn Du jetzt unter irgendeiner Grenze liegen solltest.... quasi laufend mit der Angst leben müsstest, wenn die Unterhaltspflicht für Dein Kind entfällt, oder Du mal mehr verdienst.... dann doch pflichtig zu werden-


    ich denke, der Selbstbehalt bei Dir müsste bei ca. 1800 Euro (nach Abzug Fahrtkosten, Altersvorsorge etc.) liegen; Kind behät UHV und Kindergeld

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Der SB von 1800 gilt gegenüber Eltern. Gegenüber dem Exehegatten sind es 1200.

  • Vielen Dank erstmal für die Antworten.


    Luchsi, mein Einkommen liegt bei rund 1.550 Euro. Wenn ich da Fahrkosten, Miete, Strom, Kredit, Betreuungskosten fürs Kind, Versicherungen etc, abziehe, bleibt nicht mehr soviel übrig.
    Mein Einkommen wird sich auch nicht mehr wesentlich erhöhen, bin an der Grenze angekommen.
    Ich werde mir mal eine anwaltliche Beratung einholen.


    Dass mein Ex wieder rückfällig wird, damit war nicht zu rechnen. Er war 13 Jahre trocken. Man, so ein Theater wegen 15 Monaten Ehe.
    Damals, gleich nach der Trennung, hatte er über seinen Anwalt Trennungsunterhalt haben wollen. Letztenlich hat das Gericht das abgewiesen.

  • Bei dem Einkommen und den anderen Faktoren, würde ich mich jetzt entspannt zurücklehnen und den sonnigen Tag (Rest davon) geniessen.


    Kurze Ehe
    Unterhaltskette seit Jahren gerissen
    Ex konnte lange Zeit nachweisen, dass er selbst für sich sorgen konnte


    Die 1550 sind zu bereinigen
    Min 5% vom Netto oder mehr nach Beleg abhängig von deinem OLG
    4% vom Brutto Altersvorsorge, sofern du die leistest oder in Zukunft leisten wirst
    Ggf der Kredit, wenn der nicht für ne Bunga Bunga Reise nach Afrika aufgenommen wurde
    Auch bekommst du keinen vollen KU für das Kind. Nach BGB sind die Eltern unterhaltspflichtig. Der KV fällt aus, ergo könntest du noch Barunterhalt an dich selbst zahlen


    versicherungen ehr weniger
    mehrbedarf für das Kind geht jedoch vor, das geht auch ab.

  • Danke Summerjam, das beruhigt mich schon sehr. Komme grad ein wenig runter und werde auf dem Balkon ein paar Sonnenstrahlen einfangen gehen. :D

  • Das ist ja gerade das Grundprinzip einer Ehe, gegenseitige Unterstützung und Versorgung, insofern macht es m.E. nach wesentlich mehr Sinn, über Sinn oder Unsinn einer Eheschließung nachtzudenken. Nur mal so.


    LG

  • @ Andrea Sturm
    Da hast Du wohl recht, aber ob in diesem Fall ein Ehevertrag nützlich wäre? Nicht er tritt ja an mich heran, sondern das Amt.


    @ Yogi
    In einer Ehe ist gegenseitige Unterstützung und Versorgung für mich selbstverständlich. Aber wir sind geschiedene Leute, haben nichts mehr miteinander zu tun. Wohnen über 300 km voneinander getrennt. Ich finde, jeder ist für sein Leben selbst verantwortlich. Aber es scheint wohl anders zu sein..... :motz:
    Eines kannst Du glauben, eine Eheschließung wird es für mich in meinem Leben definitiv nicht mehr geben. Ich bin geheilt. :lach
    Und ich glaube, dass meine erwachsenen Söhne auch nie heiraten werden. Mein Beispiel schreckt ab. :schiel


    Ich denke mal, dass mein Ex oder das Amt von mir nichts holen können. Dadurch, dass ich noch meine Tochter bei mir hab - und das noch so etliche Jahre -, steht sie erst mal an 1. Stelle. Und wenn sie dann irgendwann mit Schule, Ausbildung etc. fertig ist, gehe ich ganz gepflegt in Rente. :thumbsup:

  • ein Ehevertrag ist IMMER nützlich


    Gewagte These...


    Meine Meinung dazu: Ein Ehevertrag kann auch gemein-gefährlich und teurer sein.
    Vieles kann durch einen Ehevertrag gar nicht geregelt werden.
    Was heute geregelt werden kann, kann morgen rückwirkend als ungültig erklärt werden.
    Es besteht die Möglichkeit bis hin zur Gewissheit, dass eine vertragliche Teilregelung, die rückwirkend als sittenwidrig deklariert wird, den gesamten Ehevertrag ungültig macht. Stichwort: Versorgungsausgleich.


    Schnell bleibt von einem Ehevertrag nur eine falsche Sicherheit, die dann erst recht richtig teuer wird, nachdem der Vertrag (dann ungültig in Gänze) eh schon eine ordentliche Notarrechnung verursacht hatte.

  • Ich melde mich nochmal. In der Zwischenzeit hat sich der Fall erledigt. Ich habe meinen Anwalt zu Rate gezogen. Er hat meine Akte gezogen und sich mit dem Amt auseinander gesetzt.
    Dadurch, dass damals gerichtlich entschieden wurden dass mein Ex keinen Unterhaltsanspruch hat, die Ehe von kurzer Dauer war und wir bereits vor über 4 Jahren rechtskräftig geschieden wurden, brauchte ich mich nicht offenbaren. Er hat dem Amt mitgeteilt, dass es nicht recherchiert hat. Es hat mich deshalb "gezwungen", anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das hat mir wiederum Kosten verursacht, die mir bei korrekter Arbeit des Amtes nicht entstanden wären. Deshalb darf nun das Amt die Rechnung meines Anwalts bezahlen und für mich ist die Sache erledigt.
    Die Kosten berufen sich übrigens auf 890 Euro. So kanns gehen. Anstatt von mir Geld zu bekommen, müssen sie nun noch mehr zahlen.