Ihr Lieben,
Heute trete ich mal mit Fragen an Euch ran, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Ich habe mich Ende 2007 von meinem Ex getrennt, 2010 wurden wir geschieden. Mein Kind wurde 2009 geboren, er ist aber nicht der Vater. Der rechtliche Vater ist nicht zahlungsfähig, daher bekomme ich für mein Kind Unterhaltsvorschuss. Ich bin alleinerziehend und berufstätig.
Mein Ex ist, als wir uns trennten, trockener Alkoholiker gewesen, seit ca.2013 trank er wieder. Dadurch hat er seinen Job verloren und lebt nun von H4. Nun hat er wohl vor ein paar Monaten geschafft, dem Alkohol zu entsagen, ist aber nicht mehr arbeitsfähig. Er wird seit 11/2014 ambulant im Rahmen der Eingliederungshilfe betreut. Da entstehen zurzeit monatliche Kosten von 800 Euro. Diese Kosten werden nach Bestimmungen des SGB XII übernommen. Diese gehen über auf den Sozialhilfeträger.
Der Sozialhilfeträger tritt nun an mich heran, um berechtigt, unmittelbar von mir die Erfüllung des Unterhaltsanspruches zu verlangen. :schiel
Ich muss nun innerhalb von zwei Wochen einen Fragebogen ausfüllen.
Meine Frage nun: Wie hoch ist mein Selbstbehalt als alleinerziehende Mama mit einem Kind? Ich habe ein monatliches Einkommen plus Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Was kann ich abziehen, um ein bereinigtes Nettoeinkommen auszurechnen? wie ist das, wenn man einen Kredit abbezahlt?
Ich bin grad ein bissel durch den Wind. Ich habe keine Lust für den Lebenswandel meines Ex aufzukommen, ich muss auch zusehen, wie ich das hier alleine alles auf die Reihe bekomme.
Wie gesagt, vielleicht kann mir ja jemand meine Fragen beantworten. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Liebe Grüße von der Frostbeule