Hallo und guten Abend.
Meine geschiedene Exfrau und ich haben eine gemeinsame Tochter von 4 Jahren. Sie ist mittlerweile wieder verheiratet und erwartet ein Kind. Bisher war ich arbeitslos. Seit Oktober bin ich wieder in Beschäftigung. Ex und ich haben uns deshalb ohne Probleme auf eine schriftliche Unterhaltszahlung in Höhe von 250,00 EUR geeinigt. Da ich jetzt Anpassungen in der Lohnfortzahlung habe, habe ich der Ex mitgeteilt, dass ich nur noch 150,00 EUR zahlen kann. Mein Verdienst liegt bei ca. 1300,00 EUR netto. Durch die Mitteilung, dass ich nur noch 150,00 EUR zahlen kann, hat sie natürlich nur einen Gedanken gehabt - ab zum Anwalt. Dieser schrieb mich an und bat um Auskunft über Einkommen. Meine Fragen:
1, kann trotz schriftlicher Vereinbarung der Unterhaltszahlung Unterhalt nachgefordert werden, zumal sich Ex ja mit 250,00 EUR zufrieden gab?
2. Wie hoch wäre der momentane, zu leistende Betrag lt. Düsseldorfer Tabelle?
3. Der Anwalt fordert von Feb '14 bis Jan '15 Auskunft, von Feb '14 bis Okt '14 habe ich ALG II-Leistungen erhalten. Das Jugendamt teilte mir aber schon schriftlich mit, dass ich innerhalb des Zeitpunktes nichts nachzahlen muss (Unterhaltsvorschuss), da ich nicht leistungsfähig war.
4. Der Anwalt fordert Auskunft über:
- monatl. Bruttobezüge, gezahlte Spesen
- Sachbezüge Arbeitsgeber
- 13. Monatsgehalt
- verm. wirksame Leistungen
- Urlaubs-, Weihnachtsgeld
- AN-Sparzulage
- Fahrtkostenerstattungen
- Gratifikationen (was auch immer das sein soll)
- sonstige Leistungen des AG's
- Abzüge Renten-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung
- Lohn-, Kirchensteuer
- Pflegeversicherung, Solidaritätszuschlag
- Nachweis Gehalts-, Lohnbescheinigung
- Einkünfte Kapitalvermögen
- Dividendenbezug
- Vorlage Lohnsteuerbescheid
Woher bekomme ich den Lohnsteuerbescheid?
Wäre super, wenn ihr mir diese Fragen beantworten könntet, zumal ich als Laie überhaupt keine Ahnung habe.
:thanks: