Dann kannst du mal davon ausgehen, dass sein Selbstbehalt nicht 1080 Euro sind, da wäre die Miete nämlich schon mit drin.
Ich glaube schon, daß das hier so sein wird. Siehe hierzu BGH Az.: XII ZR 182/06
(Senkung des SB kommt nur bei zusammenleben mit Partner in Frage)
Es wär aber sowieso hier der falsche Weg, dem Unterhaltspflichtigen seinen SB so weit zusammenzustreichen, bis es auf der anderern Seite dann passt. Oder ihm auf der anderen Seite ein fiktives Einkommen anzurechnen, was quasi auf das selbe raus kommt (das muss nämlich auch erzielbar sein und das muss nachgewiesen werden). Erstens wär es ungerecht, zweitens müssen ja alle Beteiligten auch in der Zwischenzeit von etwas leben.
Der richtige Weg wird wohl sein, wie so oft eigentlich wenn gar kein eigenes EK zur Verfügung steht und/oder Mangelfall ist, zum JC zu gehen (vorher wie Hucky geschrieben hat, Unterhaltvorschuß beantragen), die übernehmen dann erst mal, rechnen den gezahlten Unterhalt gegen und überprüfen die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners.
Zwischenzeitlich kann TS sich nach einer geeigneten Wohnung umsehen.
LG