frisch getrennt und viele Fragen

  • Dann kannst du mal davon ausgehen, dass sein Selbstbehalt nicht 1080 Euro sind, da wäre die Miete nämlich schon mit drin.

    Ich glaube schon, daß das hier so sein wird. Siehe hierzu BGH Az.: XII ZR 182/06 ;-)
    (Senkung des SB kommt nur bei zusammenleben mit Partner in Frage)


    Es wär aber sowieso hier der falsche Weg, dem Unterhaltspflichtigen seinen SB so weit zusammenzustreichen, bis es auf der anderern Seite dann passt. Oder ihm auf der anderen Seite ein fiktives Einkommen anzurechnen, was quasi auf das selbe raus kommt (das muss nämlich auch erzielbar sein und das muss nachgewiesen werden). Erstens wär es ungerecht, zweitens müssen ja alle Beteiligten auch in der Zwischenzeit von etwas leben.



    Der richtige Weg wird wohl sein, wie so oft eigentlich wenn gar kein eigenes EK zur Verfügung steht und/oder Mangelfall ist, zum JC zu gehen (vorher wie Hucky geschrieben hat, Unterhaltvorschuß beantragen), die übernehmen dann erst mal, rechnen den gezahlten Unterhalt gegen und überprüfen die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners.


    Zwischenzeitlich kann TS sich nach einer geeigneten Wohnung umsehen.


    LG

  • ich danke euch allen für eure Unterstützung und eure Antworten.


    Wir hatten gestern ein langes gespräch da wir uns irgendwie mit der Entscheidung beide nicht wirklich gut fühlen. Wir wollen doch nochmal den Weg zur Paartherapie gehen bevor ich ausziehe. Vielleicht schaffen wir es doch nochmal. Falls nicht, können wir den Weg immer noch gehen. Aber bevor wir hier alles kaputtschlagen, denke ich das wir die letzte Chance noch nutzen sollten.


    Ich hoffe das wir dass schaffen auch wenn nochmal viel arbeit auf uns zukommt.


    lg kathie

  • Dann drücke ich Euch ganz fest die Daumen und wünsche viel Erfolg für die hoffentlich gemeinsame Zukunft!