Kinder möchten arbeiten, muss KV zustimmen?

  • Guten Morgen an alle User,


    unsere beiden älteren Kids (11 und 13) äußern in letzter Zeit immer mal wieder den Wunsch zu arbeiten, um ihr Taschengeld aufzubessern. Zur Debatte standen bisher Nachhilfe geben, Zeitungen austragen, Babysitten (bei mir und bei Freunden), mich bei meiner Arbeit (Freiberuflerin) unterstützen und Ähnliches. Meinen Segen haben sie, solange die eigenen Aufgaben (Schule, geringer Anteil Hausarbeit) problemlos laufen.


    Nun zu meiner Frage:
    Mein Ex und ich haben GSR, ist seine Zustimmung notwendig? Hat er ein "Vetorecht"?


    Ich würde mich freuen, wenn ein Kundiger mir einen Rat geben könnte :)


    Viele Grüße
    Lommerjonn

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • in D gilt das Jugendarbeitschutzgesetz und die Kinderarbeitschutzverordnung-


    soll heissen, bevor sie 13 Jahre alt sind, geht das gar nicht (damit ist der Kleine vorerst raus aus der Nummer ;-) )

    und danach nur sehr beschränkt....


    gugst Du hier


    und ich denke, so lange ihr Euch an die gesetzlichen Bestimmungen haltet, ist die Zustimmung nicht unbedingt erforderlich- wobei ich ihn schon informieren würde.

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Danke Luchsie,


    das macht die Sache schon mal klarer :) Schade, dass sie unter 13 nicht arbeiten dürfen, das wird das Jüngere vermutlich ziemlich demotivieren.


    Nun habe ich gerade die Einschränkung "Mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten" gelesen. Damit bräuchte ich wohl doch das Einverständnis?


    Informieren wäre in einem normalen menschlichen Miteinander kein Problem. Im Laufe der letzten Jahre hat Ex mich jedoch verklagt oder zu verklagen versucht, wenn er auch nur den geringsten Grund zu haben glaubte. Deshalb informiere ich mich lieber vorher, bevor ich ihn über die Pläne informiere und er gleich wieder seine Anwältin bemüht.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • Also ohne das definitiv zu wissen, würde ich es unter den Bereich Alltagssorge einordnen, so dass es reicht, wenn der BET die Einwilligung als Personensorgeberechtiger im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gibt.


    Ein Nebenjob oder Ferienjob ist für mich nichts Außergewöhnliches und damit kann das derjenige alleine entscheiden, wo das Kind lebt. Es hat ja keine weitreichenden Auswirkungen auf die Zukunft, so dass beide zustimmen müssen.


    Sonst müßte man ja bei jeder Kleinigkeit um Erlaubnis fragen....

  • "Mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten"


    ich würde aus der Singularformulierung schliessen, dass nur einer der Sorgeberechtigten einwilligen muss ;-)


    solange es sich um "normale" Jobs handelt, und (wie Du selber schon schreibst) nichts anderes drunter leidet-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nun habe ich gerade die Einschränkung "Mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten" gelesen. Damit bräuchte ich wohl doch das Einverständnis?


    :hae: Des Einzahl
    der Mehrzahl



    Ist Nebenjob , Ferienjob Anmida hat es schön beschrieben keine dauerhafte Auswirkungen für die Zukunft


    Sogar eher mit einer höheren Erzieherischen Wirkung zu betrachten, Verantwortung, Zuverlässigkeit,


    :ohnmacht: Und dann alleine der Aufwand bei jeden Berufspraktikum, Probearbeiten usw müssten beide Sorgeberechtigten unterschreiben


    Desweitern ist es ja der Wille des Kindes


    Sollte Ex da auf die Idee kommen dagegen zu Klagen kann Ihn ein Richter den Zahn ziehen



    :tuschel Jüngere kann ja Ältere begleiten beim Austragen und etwas helfen und abbekommen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Babysitten (bei mir und bei Freunden), mich bei meiner Arbeit (Freiberuflerin) unterstützen und Ähnliches. Meinen Segen haben sie, solange die eigenen Aufgaben (Schule, geringer Anteil Hausarbeit) problemlos laufen.


    Hallo Lommerjonn,


    die entsprechenden Gesetze meinen natürlich "Berufstätigkeit" im Sinne von "Geld verdienen bei anderen Menschen oder für eine Firma".
    Insofern fallen zumindest für das kleinere Kind Zeitungaustragen etc. weg.
    Man bedenke: Sobald Verträge unterschrieben werden im Namen des Kindes muss man über Sorgerechte nachdenken.


    Auf welche Weise Du Deine Kinder in Deinem Haushalt einbindest in Arbeiten und Pflichten (und ob Du das durch eine Erhöhung des Taschengeldes belohnen möchtest weil Du ja dann mehr Zeit hast für Deinen Beruf) hat nun wirklich nichts mit gemeinsamem Sorgerecht zu tun.
    Zur Info: http://dejure.org/gesetze/BGB/1619.html


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Nebenjob oder Ferienjob ist für mich nichts Außergewöhnliches


    Danke Anmida :) Für mich ist das auch nicht außergewöhnlich, sondern wünschenswert. Normalerweise hätte er das früher genauso gesehen. Das ist aber garantiert nicht der Fall, wenn sie es bei mir machen. Dann hat seine Anwältin wieder Arbeit, wenn ich nicht ganz genau aufpasse.


    ich würde aus der Singularformulierung schliessen, dass nur einer der Sorgeberechtigten einwilligen muss ;-)


    Merci nochmal :) Diesen kühnen Rückschluss hatte ich in meiner (Über-)Vorsicht nicht gewagt :rotwerd


    Sollte Ex da auf die Idee kommen dagegen zu Klagen kann Ihn ein Richter den Zahn ziehen


    Genau das wollte ich ja vermeiden, dass es schon wieder mit Anwälten in die Vollen geht. Denn jedes Mal, wenn er klagt oder Grund zur Klage (welcher Art auch immer) zu haben glaubt, bleibt es an den Kindern hängen. Und wer will so etwas schon?


    :tuschel Jüngere kann ja Ältere begleiten beim Austragen und etwas helfen und abbekommen


    Danke :) , der Gedanke war mir vor lauter Sorge um die auch-nur-ja-gesetzestreu-richtige-Verfahrensweise noch gar nicht gekommen :D Dann werd' ich den Kids mal mit dem Zaunpfahl winken, wenn sie wieder da sind :brille


    Sobald Verträge unterschrieben werden im Namen des Kindes muss man über Sorgerechte nachdenken.


    Genau das war meine Sorge. Deshalb hatte ich gehofft, dass jemand hier so einen Fall kennt und weiß, wie es normalerweise laufen sollte, wenn einer der Sorgeberechtigten immer quer schießt.


    :thanks: an alle, die mit ihrem Rat geholfen haben :)

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


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  • wie es normalerweise laufen sollte


    meine Kids hatten/haben auch diverse Jobs-


    beim Zeitungsaustragen ist es so, dass immer ich der Vertragspartner (und damit auch der Verantwortliche für die Tätigkeit) war-
    ob ich die Austrage, oder die Kinder ist dann wohl (also zumindest hier) egal- ich bin Vertragspartner, Geld geht auf mein Konto, Kinder tragen aus-


    Nachhilfte und Kindersitten ist bei uns nie vertraglich (bzw. nur mdl.) geregelt worden-


    Bei anderen Tätigkeiten sind meist Tagesverträge (auch mit mir) geschlossen worden-


    U. 16 hätten sie hier in der Gegend keinen eigenen Job mit Vertrag gefunden :frag


    ab 16 machen sie ihre Verträge selber, und ich unterschreibe nur z.K.

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • beim Zeitungsaustragen ist es so, dass immer ich der Vertragspartner (und damit auch der Verantwortliche für die Tätigkeit) war-
    ob ich die Austrage, oder die Kinder ist dann wohl (also zumindest hier) egal- ich bin Vertragspartner, Geld geht auf mein Konto, Kinder tragen aus-


    Oje, ist das immer so? Laufen die Verträge nie über die Kids? Ich frage, weil ich davon ausgehen muss, dass Monsieur gleich wieder zum Anwalt rennt (um mich wegen Unterhalts zu verklagen), wenn er spitz kriegt, dass der Vertrag über mich läuft.
    Vielleicht kommt Euch das jetzt lächerlich vor, aber die Erfahrung hat mich gelehrt, dass es sinnvoll ist, diese Dinge im Vorhinein einzukalkulieren.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


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  • Die von meinen laufen über Sie selber auch auf Ihr Konto


    Wunderbar, dann werde ich das auch so machen, falls sie denn einen dieser hier sehr begehrten Jobs bekommen.


    Bei anderen Tätigkeiten sind meist Tagesverträge (auch mit mir) geschlossen worden-


    Hab' noch mal gelesen und gegoogelt, aber ich finde nur Info's über die 50-Tage-Verträge. Kannst Du mir eine Infoquelle nennen? Ich habe so etwas noch nie gemacht und würde mich gerne an einem Beipielvertrag orientieren. Oder gibt es vieleicht sogar einen Formvertrag zum runterladen?

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


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  • Danke trotzdem Luchsie. Heute morgen hatte ich offenbar mit den falschen Begriffen gegoogelt. Gerade eben habe ich hier


    http://www.dgfp.de/wissen/pers…ument/88512/herunterladen


    etwas gefunden. Da sind gleichzeitig eine Menge Infos zu dem rechtlichen Grundlagen drin. Man muss ihn eigentlich nur noch den eigenen Bedürfnissen anpassen.


    Merci nochmal an alle, die geholfen haben. :thanks:
    Nun sehe ich die Sache etwas entspannter.


    Liebe Grüße
    Lommer

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.