Trotz Beschluss des Gerichts kann ich mein Kind nicht sehen.

  • Ich bitte sehr dringend um Hilfe, da ich nicht mehr weiter komme. Obwohl mein Anwalt jetzt sogar mit Disziplinar bzw. strafrechtlicher Verfahren gegen die Richterin angekündigt hat tut sich nichts in meiner Sache.
    Grüße

  • Hallo rombac,


    UPV = Unterhaltspflichtverletzung?


    Wirfst Du hier nicht etwas durcheinander?
    Das Dokument in Sachen Unterhaltspflichtverletzung hat mindestens 30 Seiten. Darin sind drei kleine Absätze die Vermutungen der müttterlichen Familie bezüglich deren Vermögen, das Du deren Meinung nach an Dich bringen möchtest. Das lässt zwar Rückschlüsse darauf zu, warum Dir das gemeinsame Sorgerecht verweigert werden könnte. Aber ich verstehe nicht, wo Du hier den Zusammenhang mit der Umgangsverweigerung siehst?


    Einmal mehr mein Rat:
    Vermische nicht die verschiedenen Anliegen miteinander und wäge Deine Maßnahmen sorgfältig ab.
    Der Anzeige wegen UPV musst Du Dich stellen. Entweder Du hast tatsächlich trotz vorhandener Mittel nicht gezahlt oder aber es besteht irgendwo ein Irrtum bezüglich Deiner Einnahmen. Auch das kannst Du klären.
    Umgang und Sorgerecht sind aber andere Themen. Nach wie vor ist Dein Sohn Autist, diese Störung wurde Deinem Sohn weder durch die Mutter noch durch die Großeltern angehext. Weder Verfahrenspfleger noch Einrichtung sehen im Moment eine Möglichkeit, Umgang zu gewähren. Wozu jetzt die Strafandrohung gegen das Gericht? Warum macht der Anwalt nicht eine Sachstandsanfrage?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo, leider hat sich in meiner Sache immer noch nichts getan. Kein Gutachten da, kein Beschluss und keinerlei Nachricht von irgendeiner Stelle obwohl meine neue Anwältin fast jede Woche das Gericht anschreibt. Ist das normal?
    Grüße

  • Hallo, wollte mal berichten, dass die Gutachterin mich erneut zu einem Termin vorgeladen hat, weil sie vergessen hat mit mir die Tests , Elternfragebogen und MBR zu machen.
    Das Guachten dauert jetzt fast 2 Jahre. ist das normal?
    Grüsse

  • Hallo, das Gutachten ist fast fertig und das Amtsgericht hat für Anfang November terminiert.
    Ich hoffe nun das alles jetzt zügig läuft und nichts mehr dazwischen kommt.


    lg

  • Hallo, das Gutachten ist fast fertig und das Amtsgericht hat für Anfang November terminiert.


    Was für einen Eindruck hast Du von der Gutachterin bzw. für ein Gefühl, was das Ergebnis des Gutachtens angeht? Wie dem auch sei, ich wünsche Dir viel Glück für eine Gerichtsverhandlung, bei der (hoffentlich) eine gute juristische Entscheidung getroffen wird!

  • Hallo, wollte mal mitteilen, das alles verschoben worden ist. Die Gutachterin hat mich erneut zu einem Gespräch eingeladen. Sie meinte im letzten Termin es würde gut aussehen für mich, aber wie gesagt , was am Ende heraus kommt weiss man erst wenn das Gutachten vorliegt.
    Grüße

  • Hallo, wollte mal mitteilen, das alles verschoben worden ist.


    ... wer hat verschoben und warum? Gibt es einen Ersatztermin?


    Auch wenn die Gutachterin meint, es sähe gut für Dich aus - letzten Endes kommt es ja darauf an, was der Richter entscheidet. Das kann sich nach dem Gutachten richten, muss aber nicht sein. Das weißt Du aber ja selbst schon.


    Ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg, Kraft beim Durchhalten und eine kindeswohlgerechte Entscheidung!


    Viele Grüße, musicafides

  • Hallo, das Gutachten ist endlich nach 2 Jahren bei uns angekommen.


    Was ist denn nun die Quintessenz? Oder, falls Du das hier nicht schreiben magst, ist die Empfehlung des Gutachtens für Dich nachvollziehbar?

  • Hallo, das Gutachten umfasst ca. 140 Seiten.
    Empfehlungen der Gutacherin ;
    Hinsichtlich der Fragestellung des Gutachtens empfehlen wir aus Kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht die Fortführung der Unterbringung des Kindes im Kinderdorf, da die Mutter in ihrer Bindungs- und Erziehungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist.
    Dementsprechend sollte das Sorgerecht , insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, auf Grund der schwierigen Ausgangslage der Eltern mit ihren Auffälligkeiten und Verstrickungen im Nachtrennungskonflikt, sowie um den Kind einen klaren, fördernden und wohlwollenden Rahmen zu geben, auf das Jugendamt übergehen. Auch die Gesundheitsfürsorge sowie Sorge für schulische Belange sollte auf aufgrund der fehlenden Einsichtsfähigkeit der KM und bisherigen unzureichenden Versorgung und Förderung des Kindes von Jugendamt übernommen werden.


    Insgesamt fällt das Gutachten in der Fassung zu 95% gegen die KM und zu 5% gegen mich aus.

  • Zudem wird empfohlen;


    Vor allem die KM muss dringend für ihren Sohn lernen, die Vorwürfe und Abneigungen gegenüber dem KV nicht mehr vor ihrem Sohn darzustellen. Die KM sollte auf Grund Ihrer eigenen Problematik und Aufarbeitung ihrer eigenen Geschichte in eine psychotherapeutische Behandlung.


    Die Kontakte zu den Eltern sollten grundsätzlich 14 - tägig im Wechsel erfolgen. Bedingt durch den Loyalitätskonflikt des Kindes
    und diesbezüglich fehlende Unterstützung durch die KM, empfehlen wir zunächst begleitete Besuchskontakte mit dem Vater, bis das Kind ein ausreichendes Vertrauen aufgebaut hat.


    Es wird eine Überprüfung der Entwicklung der Besuchskontakte zum Vater in einem halben Jahr empfohlen.


    Sollte die KM , trotz Begleitung durch die Familienberaterin, die sozialpädagogische Familienhilfe sowie ambulante Psychotherapie, weiterhin Bindungsintolerant bleiben und so die Kontakte des Kindes zu seinem Vater negativ beeinflussen, empfehlen wir auch für die KM begleitete Umgangskontakte mit ihrem Sohn, im 14 - tägigen Wechsel mit dem KV im Kinderdorf. "


    Somit endet auch das Gutachten

  • Falls das Familiengericht in diesem Sinne entscheiden sollte, würde ich sofort Berufung einlegen. Glaubst Du denn, dass die KM sich ändern wird? Die Beeinflussung des Sohnes und damit der Loyalitätskonflikt werden weitergehen. Wer schützt das Kind vor dem Verhalten seiner Mutter?

  • Ja, das stimmt . Es stehen im Gutachten sehr sehr schlimme Sachen die ich bisher nicht wusste und mir auch kein Bild davon machen. Ich werde diese hier im nachfolgenden schreiben vielleicht kann mir jemand was dazu sagen.

  • Auszug aus dem Gutachten.
    Kontakte mit der KM:


    Die Mutter berichtet über eine " Zimmerverwüstung " des Kindes. Am Mittwoch den xx.xx habe das Kind angerufen und mitgeteilt, dass die Mutter schnell komme solle, da die Polizei vor der Türe stehe. Er habe " geheult " sei panisch " gewesen und die Mutter habe ihn beruhigt. Als die KM in der Wohnung angekommen sei, sei keine Polizei da gewesen. Das Kind habe " in Unterhosen zusammengekauert mit angezogenen Beinen im Zimmer gesessen " , die " ganze Wohnung sei " verwüstet " gewesen. Auf dem Balkon habe noch der Wasserschlauch gelegen, der " ganze " Balkon sei " unter Wasser gesetzt" gewesen und die " ganzen Schulbücher " des Kindes seien " ins Wasser geschmissen " worden.


    """"""
    Das Kind hat zu der Mutter drei verschiedene Versionen erzählt.

  • Auszug aus dem Gutachten.
    Betr. Kindesmutter ;


    Ungefähr zur gleichen Zeit habe die KM einen neuen Freund. Der neue Freund habe eine Kaputte Ehe hinter sich. Aus der Ehe gingen 2 Mädchen hervor, einer davon starb und einer ist in einer Pflegefamilie. Der neue Freund habe eine Psychiatrische Behandlung hinter sich.


    """"""""


    Aus dem GA geht auch hervor, dass der neue Freund arbeitslos ist und in der Wohnung der KM wohnt. Zu diesem Zeitpunkt ging das Kind auch fast 1 1/2 Jahre nicht zur Schule.


    Die KM berichtet auch, dass das Kind mit dem Messer in der Hand vor dem neuen Freund stand.




    Könnt ihr mir bitte helfen, ich verstehe nicht mehr was hier vor sich geht .

  • Ich empfehle Dir folgende Taktik: bestmögliche Kooperation mit JA und auf diesem Weg auch mit der Einrichtung. Zeige Dich als engagierter Kindsvater im Rahmen Deiner Möglichkeiten. Nur Mut!


    Generell: Schau nach vorn, kämpfe für das Wohlergehen des Sohnes und nicht gegen die KM,

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Wenn ich mich richtig erinnere, ist Dein Sohn Autist. Die Schilderung der Vorfälle klingt nach ganz massiven Overloads in Form von sog. Meltdowns. Wenn Dein Kind den Freund tatsächlich mit dem Messer bedroht hat, dann vermutlich, weil dieser ihn derart in die Ecke gedrängt hat, dass er sich nicht mehr anders zu helfen wusste. Das muss nicht physisch gewesen sein.


    Wenn der Freund zu dem Zeitpunkt anwesend war als der Balkon geflutet und die Schulbücher gewässert wurden – wer sagt, dass der Sohn dafür verantwortlich ist?


    Grundsätzlich ist weder bei der Mutter noch bei ihrem Freund ein Verständnis für die grundlegenden Bedürfnisse eines Autisten vorhanden.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Grundsätzlich ist weder bei der Mutter noch bei ihrem Freund ein Verständnis für die grundlegenden Bedürfnisse eines Autisten vorhanden.


    Ist denn im Gutachten berücksichtigt worden, dass Dein Sohn Autist ist? Ansonsten kann es sein, dass aus den richtigen Beobachtungen die falschen Schlüsse gezogen wurden. Das würde ich an Deiner Stelle nochmal prüfen. Kennst Du jemanden, der sich mit Autismus auskennt und der Dich darin unterstützen könnte?