Kindergeld - Kein Unterhaltstitel, keine Auskunft vom Jugendamt...

  • Hey Leute,
    ich trag die Frage schon ne Weile mit mir rum und wollte mal eure Fachkundige Meinung hören.


    Wenn ich 1.200 € netto verdiene...
    Und der Regelsatz für Kinder von 6-11 Jahren in dieser Kategorie greift (364€), wie verhält es sich dann mit dem Eigenanteil, bzw. mit dem Kindergeld, welches da noch mit verrechnet wird.


    Ich hab mich mit meiner Ex (wieder verheiratet, sie hat alleiniges Sorgerecht, ich habe die Vaterschaft bei der Geburt anerkannt) nie über das Amt geeinigt, weil wir diesen Stress weniger haben wollten, und so habe ich mal so, mal so gezahlt, je nach Einkommen.
    Mal Über 300, aktuell 230...
    Aber da ich vom Jugendamt bei Nachfragen keine Auskunft bekomme (ich werde immer schön an die Mutter verwiesen, dass die den Antrag auf Titel stellen soll) und ich aktuell in einer finanziell blöden Lage bin, muss ich mich mal wieder hiermit beschäftigen...


    Kann mir wer ne konkrete Aussage geben oder eine Hilfestellung hierzu an die Hand geben?


    Danke im Vorraus^^

  • Der Mindestunterhalt für ein Kind in dieser Altersklasse liegt bei den von dir erwähnten 364€ - halbes Kindergeld = 272€


    Die Zahlbeträge entnimmt man der DDT (Düsseldorfer Tabelle). Diese sind auf Seite 6 aufgeführt. Der reine Unterhaltsbetrag steht auf Seite 1 der DDT.


    Dies ist der Betrag, den du regelmäßig leisten solltest. Wenn du nur weniger bezahlen kannst, dann trifft dich eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Dir kann dann von einem Gericht auferlegt werden (wenn es zur Unterhaltsklage kommt), daß du dein Einkommen zu erhöhen hast, so das du zahlungsfähig bist. Z.B. durch Nebenjob oder suchen einer besser bezahlten Arbeit.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller