Unterhaltsberechnung nach Mangelfall; Verbraucherinsolvenz

  • Hallo, ich hatte ein Verfahren beim Familiengericht (einstweilige Anordnung auf Zahlung des Mindest-Kindesunterhalt) Es geht um Mindestunterhalt für 3 Kinder. Meine Rechtsanwältin war verhindert. Eine Vertretung der Kanzlei wurde geschickt, ich habe es 5 Minuten vor Beginn erst erfahren. Er ist kein Fachanwalt für Familienrecht.


    Das Verfahren wurde zum Desaster. Die Richterin hat alle Verbindlichkeiten (Schulden die in der Ehe entstanden sind und Altersvorsorge als Abzug anerkannt). Der Anwalt saß nur neben mir und hat kaum Kommentare gegeben, keine Einwendungen gemacht. Am Ende bin ich einen Vergleich eingegangen mit dem ich weiterhin Hartz4 aufstocken muss.


    Der größte Teil der Schulden (PKW) wird nächstes Jahr im Sommer durch den Unterhaltsschuldner abgetragen sein. Ab dann sind Tilgungen nur in geringerer Höhe.


    Nun die eigentliche Frage, ist bekannt ob denn dieses Urteil


    "Urteil des BGH vom 23.02.2005 (gerichtliches Az XII ZR 114/03)

    Der BGH bestätigte das Urteil des OLG. Der Unterhaltsschuldner habe
    eine Obliegenheit zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.
    Denn er sei verpflichtet, alle zumutbaren Möglichkeiten auszuschöpfen,
    um den Unterhalt des minderjährigen Kindes sicherzustellen (BGH in:
    FamRZ 2005, S. 609). Auch die Einleitung eines Insolvenzverfahrens
    gehöre hierzu, wobei dies nur unter „umfassender Würdigung aller vom
    Unterhaltsschuldner darzulegenden Umstände“ entschieden werde könne
    (vgl. BGH a.a.O S. 610)."

    an Familiengerichten angewandt wird, bzw. dem Schuldner geraten wird.


    Der Unterhalt soll noch über ein Hauptsacheverfahren geklärt werden. Aber die Richterin entscheidet doch dann nicht anders. Oder?


    Sollte man lieber das Jahr abwarten oder schon im Vorfeld klären, wie es ab Sommer nächsten Jahres laufen könnte?


    Vielen Dank!

  • Puh, schwierig zu verstehen - was sagt denn deine offizielle Anwältin dazu?


    Hast du gegen deinen Ex geklagt, weil er keinen Kindes- und Trennungs-Unterhalt zahlen will und nun soll vorerst sein Einkommen berechnet werden?


    Bekommst du Harz4 oder dein Ex? Wie kann man Harz4 aufstocken?
    Sollte ich vorab andere Beiträge lesen, um diesen zu verstehen?


    Sorry-kann dir vielleicht nicht so helfen
    die blumenelfe :blume

  • Ich denke, TE geht es darum, dass der UET hier gezwungen werden soll, PI anzumelden.
    Um dann vorrangig KUH zahlen zu können. Damit TE aus H4 Bezug heraus kommt ...


    Also PKW gegen KUH.


    Was allerdings die PI bringen soll :Hm Der SB ist niedriger als der Pfändungsfreibetrag, glaub ich...


    Was ist das denn für ein Wagen? :ohnmacht: Bin mal neugierig


    LG

  • Das ist meiner Meinung nach ein anderer Fall, so wie ich das jetzt hier verstehe. Da waren das Altschulden denen kein Gegenwert gegenüberstand. Wenn du an einem PkW abbezahlst, dann hast du einen Gegenwert da. Den kannst du ja verkaufen, davon die Schulden Tilgen und dann den Minsestunterhalt davon zahlen. Da ist eine Privatinsolvenz nicht unbedingt nötig.


    Kindesunterhalt ist halt wichtiger als ein schönes neues Auto.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hi,

    Am Ende bin ich einen Vergleich eingegangen

    den hättest du meines Erachtens bleiben sollen !


    Da mußt du erstmal ausführlich begründen wieso weshalb warum.
    Vergleich bedeutet, du warst einverstanden. Da ist es schwer dagegn anzugehen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.