kurzfristige Änderung der Steuerklasse?

  • Weiß grad gar ned, was ich tun soll.


    Ich habe seit 5 monaten einen freund, der momentan mehr bei mir wohnt als bei sich. Er wohnt eigentlich 80km entfernt, fühlt sich da aber gar nicht mehr wohl dort und will in den gleichen Ort ziehen wo ich wohne. Er hat auch schon eine Arbeitsstelle hier. Nur eben noch keine Wohnung. Er wohnt also übergangsweise bei mir, wird sich auch demnächst ummelden.


    Wie ist das jetzt mit dem Finanzamt und meiner Steuerklasse (Klasse II, da alleinerziehend mit 2 Kindern)?? Es handelt sich nur um ein paar Überbrückungsmonate, wenn überhaupt.


    Wie soll ich weiter vorgehen?


    Kann mir jemand einen Tipp geben??


    Danke für alle antworten :-))

  • Der Unterschied zwischen Steuerklasse II und I ist so gering, und ihr wollt ja wirklich zusammenziehen, weil ihr eine Beziehung habt, und nicht (wirklich) eine unabhängige WG bilden, dass ich denke, er kann Dir die paar Euro Differnz ausgleichen, so daß für Dich kein echter Nachteil entsteht-


    Wenn er wieder auszieht, bekommst Du ja die Steuerklasse sofort wieder- so what? :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Danke für die Antwort :-)


    Es geht ja nur um ein paar Monate. Wir wollen nicht zusammenziehen. Haben beide schon gescheiterte Ehen hinter uns und jeweils 2 Kinder.


    Außerdem ist es noch etwas zu früh (nach erst 5 Monaten) darüber nachzudenken :-)))


    Aber man soll ja nie NIE sagen :D



    GLG

  • Jetzt muß ich mal blöd fragen...........



    ich dachte bislang immer


    1. Steuerklasse kann nur zum neuen Jahr gewechselt werden?


    2. das geht ohnehin nur wenn man verheiratet ist??



    Oder bin ich da auf nem falschen Dampfer? :hae::hae::hae::hae::hae:


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    Als das Teleleut phon, treppte ich die Rante runter, tuerte gegen die Bums viel tod war um.........shit happens
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    übern Berg is es meist kürzer als zu Fuß
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    Nachts ist es kälter als draußen

  • Malamut, das geht rückwirkend bis zum 01.01. Ich habe meine gerade im April ändern lassen. Allerdings geht das nur, wenn sich der Familienstand ändert. Ein Besuch wie hier oder auch ein Mitbewohner wird keine Änderung der Steuerklasse ermöglichen.


    Gruß

  • ah ok.............wenn ich das richtig verstanden hab kann ich das jederzeit machen aber dann halt rückwirkend fürs ganze jahr.............oki. Mörci


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  • Steuerklasse 2 kann man nur haben, wenn man alleinerziehend ist. Sobald eine zweite Person über 18 Jahre mit im Haushalt lebt, steht einem die Steuerklasse 2 nicht mehr zu. Mir wurde die 2 in die 1 umgewandelt, als mein Sohn 18 Jahre alt wurde. Die 2 bekam ich wieder, als er ausgezogen ist, da ich nun alleine mit Töchterchen lebe.

  • Steuerklasse 2 kann man nur haben, wenn man alleinerziehend ist. Sobald eine zweite Person über 18 Jahre mit im Haushalt lebt, steht einem die Steuerklasse 2 nicht mehr zu. Mir wurde die 2 in die 1 umgewandelt, als mein Sohn 18 Jahre alt wurde.


    das ist aber nicht richtig!
    Ich habe es seit dem letzten Jahr hinter mir (da ist Tochterkind 18 geworden)-
    sie zählt nicht als "andere Person" oder Haushaltsgemeinschaft , wenn man für sie noch Kindergeld oder Freibetrag bezieht!


    gugst Du hier z.B.

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Hallo Luchsi, Du hast recht. Hab grad nochmal nachgesehen. Die Steuerklasse wurde bei mir geändert, als er mit seiner Ausbildung fertig war. Damit fiel auch das Kindergeld weg. Vor knapp 3 Jahren ist er ausgezogen, da konnte ich dann den Antrag auf Steuerklasse 2 stellen. Sorum funktioniert es komischerweise nicht von alleine....... :D