UVG, Urkunde und danach?

  • Hallo zusammen,


    mal ne bescheidene Frage:


    Als ich mich damals vom Vater meiner Tochter getrennt hatte, hat das JA quasi übernommen, dass der gnädige Herr zur Unterhaltszahlung herangezogen wird.


    Jedenfalls wurde mir recht schnell eine "Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung" vom JA seines Heimatortes zugesandt, dass er sich zur Zahlung von € 51,00 verpflichtet. Das Geld geht ja, da ich UVG beziehe, erstmal ans JA.
    Darunter steht der Satz "Ich bewillige die Erteilung einer einfachen und einer vollstreckbaren Ausfertigung an das Kind."


    Ist das quasi nun ein Titel, den ich da in den Händen halte ?
    Wie gehts nach den 72 Monaten UVG weiter ?
    Muss ich mich mit ihm auseinander setzen oder übernimmt das das JA ?


    Das JA hat mir die Urkunde und die der Vaterschaftsanerkennung ohne Kommentar damals zugesandt. Momentan bin ich am Sichten der ganzen Unterlagen, eben auch diese, und da ist mir diese Frage aufgekommen.


    Vielen Dank an diejenigen, die mir weiter helfen können :-)

  • Ja, das ist ein vereinfachter Titel.


    Was den Unterhalt angeht kannst Du beim JA bleiben bis ende dere 72 Monate. Danach oder auch schon jetzt kannst Du Dir auch einen RA nehmen, die hauen da eher auf den Putz um den Unterhaltspflichtigen Elternteil an seine/ihre Pflichten zu erinnern!


    lg von dieterrorzwerge

    lg von dieterrorzwerge


    Felicia Laureen *07.08.2000
    Estefania Philline 19.12.2001


    Leonardo Sky 04.07.2006
    Aurelio Pascal 04.07.2006

  • Hallo Mama 2003,


    also bei mir war das so das mir das JA nach den 72 Monaten sagte ich kann man an das Sozialamt wenden, wenn der VAter nicht zahlt.
    Aber die zahlen NUR dann wenn dein eigenes Einkommen unter dem Sozialhilfesatz liegt.


    Du hast die Möglichkeit beim Jugendamt eine Beistandschaft zu beantragen, dann sollte das JA eigentlich zuständig sein und dir den zustehenden Unterhalt einholen.
    ABER-> nach meinen Erfahrungen sind die Jugendämter in diesem Punkt TOTAL überlastet und können ihre Arbeit garnicht mehr bewältigen.


    Der Vater meiner ersten Tochter ist mit 30 000 € ca. im Rückstand, meine Tochter ist jetzt 17 und er hat an Unterhalt ca. 1500 € in diesen Jahren gezahlt. Wir sind seit 16,5 Jahren getrennt. Habe letztes Jahr erwirken können das er zumindest 100 € im Monat zahlen muß.
    Der Váter meiner 2 Tochter ist mit ca. 6000 € im Rückstand und mein RA und ich haben jetzt festgestellt das das JA noch nicht einmal einen Titel beantragt hat.


    Ich habe vom Sozialamt noch nie einen Cent gesehen, da ich - entschuldige- so blöd war/ bin da sich immer noch denke ich bekomme das alleine hin und will nicht abhängig sein. Durch meinen Beruf den ich in Vollzeit ausübe schon immer über dem Satz lag bekomme ich keine Unterstützung ( auch wenn es nur 50 € mehr waren) auch kein Wohngeld.


    DAHER:
    Nimm dir einen RA-> du kannst Prozeß- und Rechtshilfebeihilfe beantragen und die bekommt man durch. Der wird dir helfen das Geld das deinem Kind zusteht auch zu bekommen.


    Auch wenn mein Bericht nicht gerade der positivste ist, halte den Kopf hoch und kämpfe für dein Recht.
    Wünsche dir viel Kraft.


    Lg Brigitte :daumen

    :strahlen Jeden Morgen geht die Sonne auf :strahlen