Hallo zusammen,
mal ne bescheidene Frage:
Als ich mich damals vom Vater meiner Tochter getrennt hatte, hat das JA quasi übernommen, dass der gnädige Herr zur Unterhaltszahlung herangezogen wird.
Jedenfalls wurde mir recht schnell eine "Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung" vom JA seines Heimatortes zugesandt, dass er sich zur Zahlung von € 51,00 verpflichtet. Das Geld geht ja, da ich UVG beziehe, erstmal ans JA.
Darunter steht der Satz "Ich bewillige die Erteilung einer einfachen und einer vollstreckbaren Ausfertigung an das Kind."
Ist das quasi nun ein Titel, den ich da in den Händen halte ?
Wie gehts nach den 72 Monaten UVG weiter ?
Muss ich mich mit ihm auseinander setzen oder übernimmt das das JA ?
Das JA hat mir die Urkunde und die der Vaterschaftsanerkennung ohne Kommentar damals zugesandt. Momentan bin ich am Sichten der ganzen Unterlagen, eben auch diese, und da ist mir diese Frage aufgekommen.
Vielen Dank an diejenigen, die mir weiter helfen können