Umgang und Unterhalt

  • Eigentlich haben der Vater meines Sohnes einen recht entspannten Umgang und regeln die Belange, die den Kleinen betreffen recht einvernehmlich. Mittwochs schläft der Kleine immer bei Papa und dazu noch zwei oder drei Nächte pro Monat am Wochenende. Hin und wieder machen wir auch Dinge zu dritt, essen z.B. regelmäßig zusammen Abendbrot. Das klappt eigentlich ganz gut, nur leider bekommen wir uns wegen dem Finanziellen in die Haare. Wir haben uns darauf geeinigt, dass er 150€ Unterhalt im Monat zahlt, damit er schöne Dinge mit unserem Sohn machen kann und Geld hat, ihm auch mal was zu kaufen. Jetzt ist der Kleine von der Tagesmutter zur Kita gewechselt, was teurer ist. Eigentlich haben wir uns im Oktober darauf geeinigt, dass er ab Januar die halben Kitabetreuungskosten bezahlt. Zwischenzeitlich hatte er das auch schon wieder vergessen und nur nach reichlich Gezeter und Beleidigungen bis dahin, dass ich mir vorwerfen lassen musste, ihn zu bescheißen, klappt das mit den halben Kinderbetreuungskosten. Auch damit liegt er noch unter dem Mindestunterhalt.
    Ich bin es so leid und würde das Finanzielle sehr gerne über die Beistandschaft regeln. Das habe ich ihm bei dieser letzten Auseinandersetzung gesagt. Das hat zur Folge, dass er mir vorwirft, dass ich ihn bedrohe und abzocken will. Ich habe große Sorgen, dass es das mit dem guten Verhältnis war und eigentlich denke ich, dass es so wie es ist, das Beste für unseren Sohn ist. Aber ich möchte mich auch nicht mehr über meinen Ex ärgern müssen und eigentlich bin ich es auch leid, ihm entgegen zu kommen was das finanzielle angeht. Insbesondere, weil er das überhaupt nicht sieht und meint, ich würde ihn abzocken. Andererseits kommt er mir auch mit seinem Umgang entgegen, wenn ich mal was vor habe. Meistens klappt es ganz gut, dass er den Kleinen dann nicht.
    Mit Sicherheit müsste er Mindestunterhalt zahlen, wenn es über die Beistandschaft laufen würde. Daher möchte er das wohl auch so gerne vermeiden. Allerdings frage ich mich auch, wie weit Umgang auf den Unterhalt angerechnet wird. Ab wie vielen Tagen im Monat Umgang reduziert der Umgang den Unterhalt? Gibt es da Richtlinien?

    "Wir können ja Freunde bleiben" ist das gleiche wie "dein Hund ist tot aber du darfst ihn behalten" [/align]

  • Ich antworte nur auf die Frage: Der Umgang reduziert den Unterhalt gar nicht. Der Unterhalt wird entweder voll bezahlt oder es gibt null Unterhalt beim Wechselmodell. Das ist jetzt das rein rechtliche, was Gerichte entscheiden. Dann gibt es, um es komplett zu machen, Fälle, wo der UET nichts zahlen muss, da der BET so viel mehr verdient, daß es unbillig wäre. Evtl. gibt es dann noch geringeren Unterhalt, weil UET nicht zahlungsfähig ist (Mangelfall).


    Aber es gibt in der Rechtsprechung keine Regelung, wo ab einen bestimmten Umgang weniger zu zahlen wäre...es ist mir auch kein Fall bekannt, wo so etwas mal geurteilt worden wäre.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ist es nicht unfair, dass ein Umgangselternteil gleich viel Unterhalt zahlen muss egal, ob das Kind zwei komplette Wochenende im Monat bei ihm ist oder man sich nur einmal die Woche drei Stunde auf dem Spielplatz sieht?

    "Wir können ja Freunde bleiben" ist das gleiche wie "dein Hund ist tot aber du darfst ihn behalten" [/align]

  • Ist es nicht unfair, dass ein Umgangselternteil gleich viel Unterhalt zahlen muss egal, ob das Kind zwei komplette Wochenende im Monat bei ihm ist oder man sich nur einmal die Woche drei Stunde auf dem Spielplatz sieht?

    Ja, ist es. Die Familiengerichte gehen nicht nach Fairness, sondern sie "regeln".


    Die rechtliche Argumentation sieht folgendermaßen aus, dass der BET Grundkosten hat. Deswegen dürfe man z.B. eine 80% zu 20% Umgangsregel nicht auf 80% zu 20% beim Unterhalt umlegen.
    Der UET muss nach Auffassung der Rechtsprechung keine Kleidung kaufen, Wäsche waschen, Schulsachen, Spielzeug kaufen, Sportunterricht bezahlen etc.
    Heißt im Gegenzug der BET muss dem UET bei Übergabe auch ein Paket frischer Wäsche mitgeben, wenn das Kind übernachtet.


    Bei einer 40% zu 60% Regelung oder wenn der UET weit entfernt wohnt, führt das dazu, dass der UET meines Erachtens stark benachteiligt ist.
    Da diverse UET auch ein Kinderzimmer bereithalten, haben sie weitere Kosten.
    Die Trennung führt einfach allgemein zu höheren Kosten. Da hat niemand Schuld dran.



    Ich würde an Deiner Stelle schauen, das gute Verhältnis und Eure Erziehungskompetenz beizubehalten und ggf. in einer Mediation verhandeln.