Muss ich der ARGE Quittungen zeigen?

  • So, wollte das ganze nur mal aktualisieren...


    Hab der Arge Brief geschrieben und dazu Quittungen dazu gelegt! Seitdem Ruhe! Aber auch komplett...


    Bekomm ich die Quittungen denn wieder? Denke da so an Garantiedinge! :hm...

  • Die müssen Dir die wiedergeben. Allein aus Gründen der Gewährleistungsfristen & Co.


    Meine Kontoauszüge, die ich ebenfalls im Original einreichen musste, habe ich irgendwann mal zurückgeschickt bekommen.


    Bei den Kontoauszügen finde ich es eher bedenklich, dass man dort nichts schwärzen darf.


    Ein wahrer Spaßvogel in meinem Bekanntenkreis hat mir z. B. mal Kohle mit dem Verwendungszweck "Sexuelle Dienstleistungen" überwiesen. Das war zum Glück nicht in einer Zeit, die ich nachweisen musste. ;)


    Nachher hätte man mir noch einen Nebenverdienst unterstellt. :nanana:rotwerd

  • Zitat

    Original von pelz
    Die müssen Dir die wiedergeben. Allein aus Gründen der Gewährleistungsfristen & Co.


    Mh, wie lange werden die dann noch brauchen? :idee So gute 3 Wochen dürfte es ja schon her sein!


    Noch mal zu den sexuellen Dienstleistungen. an sich find ich sowas ja auch sehr nett. Meine Schwester hat mir mal Geld überwiesen mit dem Verwendungszweck: WEIL DU SOOOO GUT WARST! :tongue:
    Ähm ja, ich war so gut und hab ihr mal Geld geborgt!


    :schwitz Aber das erklär mal der ARGE wenn man bei denen auch noch an einen Korinthenkacker-Sachbearbeiter geraten ist! :schwitz

  • wenn Du keine Belege vorlegst verlangen sie das Geld zurück.


    Kontoauszüge vorlegen, Nachweise über das was Du mit dem Geld von der Arge gemacht hast vorlegen, die lassen Dich nicht sonst nicht von der Angel.


    Die Arge kann auch noch Monate später kommen (bis zu einem Jahr später so weit mir bekannt) und Nachweise verlangen. Bekommen sie diese nicht verlangen sie ihr Geld zurück. Und zwar hartnäckig.


    Ich habe Geld für Sat-Schüssel und Küche bekommen, hätte ich die Kontoauszüge bzw. von der Vormieterin unterschriebene Quittungen nicht vorgelegt hätte ich das Geld zurückzahlen müssen bzw. sofort am nächsten Monat von den laufenden Leistungen abgezogen bekommen.


    Wenn Du dem Amt mit der Anwältin auf die Pelle rückst (was von der Idee her gut ist) kannst Du davon ausgehen, dass sie anschliessend all das was sie Dir bezahlen bzw. bezahlt haben zu 200 % nachgewiesen haben möchten weil sie sich ans Bein gepinkelt fühlen.
    Die Anwältin kann auch nur das rausschlagen was Dir laut Gesetz über Alg II bewilligt werden kann.
    Es gibt hier zwar viel KANN und wenig MUSS, aber auch nicht mehr Leistungen als vom Gesetzgeber als KANN verschlossen.


    Die Quittungen reichen allerdings als Kopie, gibt hier keine Originale aus der Hand.


    Wünsch Dir was.

  • Geld für eine Sat-Schüssel? Wie krass...


    Schön finde ich auch immer die Aufklärungspolitik der ARGE.


    "Wir können ihnen das nur als Kredit gewähren" - was so nicht stimmt.


    Nachdem ich jetzt monatelang so gut wie nichts zum Leben hatte, weil ich mir ja praktisch eine neue Wohnungseinrichtung irgendwie zulegen musste - meine Sachen sind zum größten Teil bei den Kindern und damit auch bei der Ex verblieben, weil ich an die Kinder gedacht habe, habe ich nun erfahren, dass ich doch einiges als Erstausstattung hätte beantragen können.


    Sehr schön.


    Jetzt versuche ich es zumindest noch mit einer Waschmaschine.


  • Ich habe doch bereits geschrieben ich habe alles eingereicht und vorgelegt was die ARGE wissen wollte... nur eben im Original! :Hm

  • wichtig ist auch dass man wenn man einen Hartz 4 Bescheid hat von den GEZ Gebühren befreit wird. Jedesmal für ein halbes Jahr bzw. bis Ende der ALG II -Bewilligung.


    Für den Umzug habe ich eine Pauschale bekommen, war nicht viel, hat aber die Kosten des Miettransporters abgedeckt. 150 Euro gab es da als Pauschalbetrag für Umzug und Wandfarbe. Dies aber auch nur weil im Mietvertrag stand dass vor dem Einzug renoviert werden muss, ansonsten hätte es sich mit 100 Euro für den Mietransporter gehabt.


    Hier KANN die zuständige Stelle bewilligen, muss aber nicht. Es gibt auch Mütter die für Taufe etc. finanzielle Hilfe bekommen haben.
    Hier kommt es auf den Sachbearbeiter an. Leider geht es da oft danach ob denen die Nase des Antragstellers gefällt. :(


    Hier wird Dir Deine Anwältin bestimmt noch was sagen können.


    Und die Sat-Schüssel ist so unsinnig garnicht, es gibt auch Hartz 4 Empfänger die bekommen Hilfe zum bezahlen ihres Kabelanschlusses.