Überprüfung Verfahrenskostenhilfe

  • Hallo mal schauen ob mir jemand Auskunft geben kann .
    Ich bin geschieden und hab damals auch Verfahrenskosten Beihilfe bekommen da mein Gehalt damals ziemlich niedrig war .Heute habe ich die Aufforderung bekommen zur Überprüfung. inzwischen hat sich meine finanzielle Situation verbessert . Jetzt meine Frage ,Ich habe eine neue Partnerschaft die ein Kind mitgebracht hat meine neue Lebensgefährtin verdient nicht genug um für sich und ihren jungen allein zu sorgen ,bei jedem Amt ARGE und Wohngeld stelle wird darauf hingewiesen das ich als Lebensgefährte ja mit dafür aufkommen muss. Nun : weiß jemand ob ich das mitgebrachte Kind auch bei der Berechnung der verfahrenskostenhilfe angeben kann ? Mein Anwalt meinte das geht nicht weil ich nicht unterhaltpflichtig bin . Ist schon komisch für jedes Amt bin ich in der Pflicht aber wen man Hilfe braucht nicht ?
    Vielleicht hat hier jemand einen tip L.g Andre

  • ein Tip wäre, die Ablehnungen der Arge auf jeden Fall in Kopie mit einzureichen-
    da wird ja idR. ermittelt, ob noch Ansprüche bestehen, bzw. in wie weit Du für sie herangezogen wirst, bzw. bei ihr zur Minderung führen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich sehe es ähnlich wie Dein Anwalt, wenn Du aber die VKH zurückzahlen musst, kann es sein, dass die Arge wieder pflichtig wird, weil ihr dann als Bedarfsgemeinschaft zu wenig habt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • : weiß jemand ob ich das mitgebrachte Kind auch bei der Berechnung der verfahrenskostenhilfe angeben kann ?


    versuchen kannst du es... mehr als das es nicht berücksichtigt wrd kann doch nicht passieren :frag