Trotzdem sollte sich die TS überlegen, wie sie dem Recht des Kindes auf regelmäßigen Umgang mit dem KV nachkommen kann, wenn sie umzieht.
Hallo,
das zu überlegen wird Aufgabe des Vaters sein.
Ggfls (falls beide gut miteinander auskommen oder falls ein Richter das anordnet), können es auch beide Eltern gemeinsam überlegen.
Ganz sicher ist es aber nicht alleinige Aufgabe der Mutter.
Trotz Umzug.
Beste Grüße
FrauRausteiger, die erstaunt ist, wie viele urbane Legenden in diesem Themenstrang versammelt sind.