*** Alleinige Sorgerecht ***


  • Trotzdem sollte sich die TS überlegen, wie sie dem Recht des Kindes auf regelmäßigen Umgang mit dem KV nachkommen kann, wenn sie umzieht.


    Hallo,


    das zu überlegen wird Aufgabe des Vaters sein.
    Ggfls (falls beide gut miteinander auskommen oder falls ein Richter das anordnet), können es auch beide Eltern gemeinsam überlegen.


    Ganz sicher ist es aber nicht alleinige Aufgabe der Mutter.
    Trotz Umzug.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die erstaunt ist, wie viele urbane Legenden in diesem Themenstrang versammelt sind.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo FrauRausteiger,


    Zitat

    das zu überlegen wird Aufgabe des Vaters sein.


    Da macht man es sich aber zu einfach!
    Die Frau kann ja dann gleich sagen: Es ist mir egal wie du den Umgang finanziert oder ob du ihn finanzieren kannst! Es ist auch egal wie du es Zeitlich hinbekommst, dein Kind zu besuchen, oder es am Wochenende abzuholen!"


    Wenn die Mutter zu mir sagen würde: „Es ist nach meinem Umzug, dein Problem“ würde ich ganz klar Antworten: „Du kannst Umziehen, aber unser Kind bleibt hier“.
    Dann kann sich die Mutter ja Gedanken machen wie sie den Umgang finanziert, oder nicht?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Dann kann die KM ja einen Antrag auf alleiniges ABR stellen und dann umziehen... dann ist der Umgang zwar noch nicht geregelt. Aber das Kind bleibt dann nicht unbedingt beim KV.

  • das zu überlegen wird Aufgabe des Vaters sein.
    Ggfls (falls beide gut miteinander auskommen oder falls ein Richter das anordnet), können es auch beide Eltern gemeinsam überlegen.


    Ganz sicher ist es aber nicht alleinige Aufgabe der Mutter.
    Trotz Umzug.


    Das sehe ich aber, mit Verlaub, anders. Ideal wäre es, wenn sich die Eltern gemeinsam eine für das Kind gute Umgangsregelung überlegen könnten. Da aber dieses Ideal meistens nicht gegeben ist, sehe ich es schon als Aufgabe des betreuenden Elternteils, den Kontakt des Kindes zum abwesenden Elternteil zu fördern. Und dazu zählen für mich auf jeden Fall auch regelmäßige Umgänge. Ganz generell ist das ja die Frage, wie man als betreuender Elternteil den umgangsberechtigten Elternteil im Leben des Kindes präsent halten kann. Dies natürlich unter der Annahme, dass dieser im Leben des Kindes auch präsent sein möchte.


    Das enthebt natürlich den umgangsberechtigten Elternteil nicht, sich selbst Gedanken zum Umgang zu machen, entsprechend seiner Möglichkeiten. Da hier die Kindesmutter die Entfernung durch Umzug schafft, ist es auch ihre Aufgabe, dieses von ihr geschaffene Problem zu lösen.


    Beste Grüße,
    musicafides

  • würde ich ganz klar Antworten: „Du kannst Umziehen, aber unser Kind bleibt hier“.


    Hallo Vater 1971,


    viele Frauen haben diesen Satz bereits gehört.


    Im Gegensatz zu der Zeit vor 50 oder 80 Jahren ist es aber für Männer heutzutage etwas schwieriger, diese Ankündigung dann in die Tat umzusetzen.


    Zumeist endet dieses Ansinnen mit diesem Fakt:

    Ggfls (falls beide gut miteinander auskommen oder falls ein Richter das anordnet), können es auch beide Eltern gemeinsam überlegen.


    Ob der Vater in diesem Falle hier überhaupt den Weg zum Familiengericht gehen wird, bleibt abzuwarten.
    Die Themeneröffnerin wäre jedoch gut beraten, berufliche Gründe für den Umzug zu finden und die bessere Betreuungssituation dort in der alten Heimat zu betonen - und juristisch korrekt vorzugehen falls ihre Umzugspläne konkreter werden.


    Chancenlos ist der Vater nicht, wenn es darum geht, den Umzug des Kindes zu verhindern.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Die Linie verläuft zwischen Umgänge ermöglichen und dem UET die Arbeit und Kosten für Umgänge abnehmen. Macht man letzteres hat man nicht ein sondern zwei Kinder zur Betreuung und greift außerdem in die Autonomie eines erwachsenen Menschen ein. Es bleibt also nix außer sich nach Vorschlag über den groben Rahmen und dann über den konkreten Einzelfall zu einigen. Notfalls per Vermittlung des JA oder Beschluss des Gerichtes.


    Apropos urbane Legenden: ABR hat nix mit Umgang zu tun, das Gegenteil hatte wer hier eingeworfen.

  • Das sehe ich aber, mit Verlaub, anders. Ideal wäre es, wenn sich die Eltern gemeinsam eine für das Kind gute Umgangsregelung überlegen könnten. Da aber dieses Ideal meistens nicht gegeben ist, sehe ich es schon als Aufgabe des betreuenden Elternteils, den Kontakt des Kindes zum abwesenden Elternteil zu fördern.


    Da hier die Kindesmutter die Entfernung durch Umzug schafft, ist es auch ihre Aufgabe, dieses von ihr geschaffene Problem zu lösen.


    Hallo musicafides,


    ich spreche Dir nicht Deine Meinung ab.
    Jedoch sollte klar sein, dass es sich hierbei um eine Meinung und um eine persönliche Einschätzung handelt.


    Betreuungseltern haben den Kontakt des Kindes zum Umgangselternteil zu fördern.
    In der Regel bedeutet dies: Den Kontakt nicht zu verhindern, die Türen müssen sozusagen offen sein.


    Allgemein ist die Auffassung und Praxis derzeit so, dass der Umgangselternteil verantwortlich ist, den Umgang zu organisieren und zu finanzieren. Außer ein Gericht trifft eine davon abweichende Entscheidung.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die nicht aufgrund von Meinung, sondern aufgrund vielerlei Erfahrungen im Umfeld argumentiert (und die die Gesetze nicht geschaffen hat).

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  • Allgemein ist die Auffassung in den deutschen Umgangsregelungen so, dass der Umgangselternteil verantwortlich ist, den Umgang zu organisieren und zu finanzieren. Außer ein Gericht trifft eine davon abweichende Entscheidung.


    Habe ich etwas anderes behauptet? Wenn irgendjemand in meine Beiträge hineingelesen haben sollte, dass ich der Meinung sei, der betreuende Elternteil habe die Umgänge vollständig zu organisieren und zu finanzieren, dann ist das dessen eigene Initerpretation und hat wenig mit dem zu tun, was ich tatsächlich geschrieben habe. Falls Unklarheiten bestehen, kann man im Übrigen immer nachfragen und ich werde auch gerne antworten.


    Beste Grüße,
    musicafides

  • Betreuungseltern haben den Kontakt des Kindes zum Umgangselternteil zu fördern.
    In der Regel bedeutet dies: Den Kontakt nicht zu verhindern, die Türen müssen sozusagen offen sein.


    Rechtlich gesehen mag das ja zutreffend sein, aber praktisch gesehen ist das viel zu wenig. Als betreuender Elternteil sehe ich mich zumindest in der Verantwortung, den nicht anwesenden Elternteil im Leben des Kindes präsent zu halten. Natürlich kann auch der umgangsberechtigte Elternteil einiges dafür tun, aber gerade wenn das Kind noch klein ist und die Umgänge nicht sehr häufig (alle 14 Tage = Standard) sind doch eher beide Elternteile gefragt, sich zu engagieren über das Aufhalten der Türen hinaus.

  • Hallo Liz33,


    Zitat

    Dann kann die KM ja einen Antrag auf alleiniges ABR stellen und dann umziehen...


    Mit welscher Begründung sollte die Mutter das alleinige ABR erhallten?


    Damit vielleicht: „Ich bin hier Unglücklich und möchte zurück in meine alte Heimat zu meinen Eltern“?


    Man darf nicht vergessen, das Kind ist 7 Jahre alt, ist nicht in der alten Heimat der Mutter geboren und geht am jetzigen Wohnort zur Schule!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Frau Rausteiger

    Zitat

    Betreuungseltern haben den Kontakt des Kindes zum Umgangselternteil zu fördern.
    In der Regel bedeutet dies: Den Kontakt nicht zu verhindern, die Türen müssen sozusagen offen sein.


    Eben, in der Regel, ich seh es ja ebenso. Nur wer legt fest, was in der Regel bedeutet? 10 km, oder 320 km sind noch "in der Regel" ?, Umgang über Ländergrenzen oder Kontinenten hinweg wohl eher nicht? In der Regel wird man das wohl an der Entfernung fest machen müssen. Bzw. an dem Aufwand/Kosten, die damit verbunden sind.


    @musificades

    Zitat

    Rechtlich gesehen mag das ja zutreffend sein, aber praktisch gesehen ist das viel zu wenig. Als betreuender Elternteil sehe ich mich zumindest in der Verantwortung, den nicht anwesenden Elternteil im Leben des Kindes präsent zu halten. Natürlich kann auch der umgangsberechtigte Elternteil einiges dafür tun, aber gerade wenn das Kind noch klein ist und die Umgänge nicht sehr häufig (alle 14 Tage = Standard) sind doch eher beide Elternteile gefragt, sich zu engagieren über das Aufhalten der Türen hinaus.


    Diese Haltung ehrt Dich, finde ich gut. Ich seh meinen Part eben so über das "normale" hinausgehend. Hoffentlich sind wir keine Einzelfälle...


    Nochwas, finde es schön, dass wir alle (auch ich :rotwerd ) zu einem normalen Diskussionston zurückgekehrt sind, es geht doch :daumen .


    Wo bleibt die TE? Würde auch gerne ihre weiter gehende Meinung mal hören.


    LG

  • Hallo FrauRausteiger,


    Zitat

    viele Frauen haben diesen Satz bereits gehört.


    Und wie viele Väter die kein GSR hatten, haben gehört: „Du hast mir gar nichts zu sagen, wenn ich umziehen möchte, mache ich es einfach und wenn ich es möchte siehst du dein Kind nie wieder“!


    Im Gegensatz zu der Zeit vor 50 oder 80 Jahren ist es aber für Männer heutzutage etwas schwieriger, diese Ankündigung dann in die Tat umzusetzen.


    Da bringst du aber Geschichtlich sehr viel durcheinander!


    Was sagt dir das Jahr 1998 und 2013?


    Wir wissen doch schon, dass die TS nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet war, oder?


    TS schrieb:


    Zitat

    „Hätte ich gewusst, wie dieser Mensch sich verändert, dann hätte ich nie das Sorgerecht geteilt."


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971


  • Betreuungseltern haben den Kontakt des Kindes zum Umgangselternteil zu fördern.
    In der Regel bedeutet dies: Den Kontakt nicht zu verhindern, die Türen müssen sozusagen offen sein.


    Kann es sein, dass du nicht die geringste Ahnung davon hast, was "Fördern" tatsächlich bedeutet?


    Fördern bedeutet nicht, dass ich jemanden Steine in den Weg lege, ihm/ihr aber nicht verbiete, diese wieder wegzuräumen.


    Wenn meine KM demnächst von BET zu UET wechselt und ich mit Tochter nach Kanada ziehe, fördere ich dann den Umgang, indem ich die Tür öffne, wenn KM als 38 Jährige in Erstausbildung und auf ALGII den Flug nach Übersee organisiert bekommt?

  • Kann es sein, dass du nicht die geringste Ahnung davon hast, was "Fördern" tatsächlich bedeutet?


    Hallo Summerjam,


    hätte ich Ahnungen, würde ich nicht hier schreiben.
    Vielleicht mag ich Deine Frage ja auch eines Tages weiterreichen, an den Richter, der genau dies einem Kindsvater vor einiger Zeit erklärt hat.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die nicht aufgrund von Meinung, sondern aufgrund vielerlei Erfahrungen im Umfeld argumentiert (und die die Gesetze nicht geschaffen hat).


    ... und ergänzen mag, dass auch eigene Erfahrungen bei vielen Postings eine Rolle spielen.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • FrauRausteiger, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hast du keinerlei Ahnung und argumentiert mit "in der Regel bedeutet das" aufgrund eigener subjektiver Erfahrungen, die niemand sonst als dein Robenträger, der einen Kindsvater kennt nachvollziehen kann, geschweige denn relevant ist?!


    Ist eine eine neue Form von Bullshit-Bingo?

  • Hallo Yogi,


    Zitat

    Nur wer legt fest, was in der Regel bedeutet? 10 km, oder 320 km sind noch "in der Regel“? Umgang über Ländergrenzen oder Kontinenten hinweg wohl eher nicht? In der Regel wird man das wohl an der Entfernung fest machen müssen. Bzw. an dem Aufwand/Kosten, die damit verbunden sind.


    Da hast du Recht, aber bei welcher Entfernung sollte und muss ein UET, der das GSR hat, handeln?


    Die momentane Lage ist doch so, beide Elternteile wohnen in der selben Stadt und der Vater kann, wenn er es will sein Kind auch innerhalb der Woche sehen. Außerdem könnte das Kind auch jedes zweite Wochenende bei seinem Vater sein, wenn der Vater es möchte!


    Wir kennen ja nur die Sichtweise der TS, aber genauso wie FrauRausteiger habe ich auch quergelesen und da bin ich schon sehr verwundert!


    Zitat

    Zitat FrauRausteiger:


    Nun habe ich Deine bisherigen Beiträge quergelesen und habe festgestellt: Der Vater kümmert sich ausreichend um den Sohn, nur nicht mit der Qualität, die Du Dir wünschen würdest. So lässt er den Kontakt mit seiner Mutter zu, die offenbar "fördert fördert fördert" wohingegen Du meinst, das Kind müsse von der Großmutter nicht gefördert werden.
    Zudem gab es in der Vergangenheit Probleme mit der Psyche und Du hattest Hilfe von der Erziehungsberatung.


    Ich werde in Zukunft mehr querlesen, denn dadurch erfährt man auch die Hintergründe!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Das Beispiel mit Kanada ist mir auch eingefallen (btw. ich hätte es noch etwas mehr ausgeschmückt ;) )
    Grönland gehört ja zu Dänemark, und btw. haben Iglus eigentlich Türen? :hae:


    Frau Rausteiger

    Zitat

    an den Richter,


    :muede
    So weit sind wir ja nicht, noch nicht. Tatsächlich habe ich auch mit Richtern oft zu tun (anderer Rechtskreis, aber das spielt ja keine Rolle).
    Und Entscheidungen eines (1) Richters aus einem (1) konkreten Fall quasi als "Gesetzmäßigkeit" hier dar zu stellen, finde ich ;) reichlich gewagt. Nur mal so.


    @Vater1971

    Zitat

    Da hast du Recht, aber bei welcher Entfernung sollte und muss ein UET, der das GSR hat, handeln?


    Keine Ahnung, definiere "handeln" ?


    LG

  • Das Beispiel mit Kanada ist mir auch eingefallen (btw. ich hätte es noch etwas mehr ausgeschmückt ;) )
    Grönland gehört ja zu Dänemark, und btw. haben Iglus eigentlich Türen? :hae:


    Der Erstentwurf war ausgeschmückter. Aufgrund der zugegebenen Ahnungslosigkeit bin ich aber in mich gegangen und habe meinen Beitrag simplizifiert. Die Bauweise von Iglos stiftet nur unnötige Verwirrung.