Im Krankheitsfalle...wer betreut mein Kind?

  • Hallo.


    Aus gegebenem Anlass stellt sich bei uns die Frage, wer unser Kind betreut, wenn ich selbst krank bin.


    Die Situation ist folgende:
    Kind ist krank und soll nicht in die KITA und hat Überweisung zum Facharzt bekommen.
    Ich selbst bin ebenfalls krank, soll ruhen und soll nicht unter Leute.
    Beides ist vom jeweilig zuständigen Arzt bescheinigt und der KITA, bzw, dem Arbeitgeber gemeldet.


    Meine Frage lautet nun, wer meine Tochter betreuen könnte?


    Genauer gesagt, wer mit ihr die notwendigen Besuche beim Facharzt machen könnte?


    Der Kindsvater erklärte sich zwar dazu bereit, bekommt aber von seinem Arbeitgeber dafür nicht frei.
    Die Chefin des KV verweigerte die Freistellung mit dem Argument, dass mir ja eine Haushaltshilfe zustünde, im Krankheitsfalle.


    Soweit ich weiss ist das aber nur der Fall, bei Kur- oder Krankenhausaufenthalt.
    Für 3-6 Tage werde ich wohl kaum eine Haushaltshilfe beantragen können?
    Wobei es sich ja auch weniger um den Haushalt, als um die Begleitung und Betreuung des Kindes dreht.


    Hat der KV in diesem Fall wirklich keinen Anspruch auf Beurlaubung und weiterlaufende Lohnzahlung?


    Wie ist das zu regeln?


    Danke.


    Dita

  • Der Kindsvater erklärte sich zwar dazu bereit, bekommt aber von seinem Arbeitgeber dafür nicht frei.


    Für 3-6 Tage werde ich wohl kaum eine Haushaltshilfe beantragen können?


    der KV muss rechtlich frei (ohne Bezahlung natürlich) bekommen-
    wichtig ist nur, dass keine andere Person zur Betreuung zur Verfügung steht (und das tust Du ja nicht, da Du selber zu krank bist, Dich um das Kind zu kümmern.)
    nur für den Facharzttermin allerdings nicht (genau auf das Attest achten!)
    das Gehalt übernimmt die KK mit dem entsprechenden Beleg zu (ich meine es wären 70 Prozent)-


    Du könntest aber auch eine HHHilfe bekommen, und diese würde auch bezahlt- (vielleicht hast Du ne Freundin, die das machen würde?)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Eine Haushaltshilfe kannst du auf jeden Fall beantragen. Fragt sich nur wie lange die Bewilligung dauert.

  • Für die Arztbesuche kann der Vater sich doch Urlaub nehmen? Dass es dafür eine Beurlaubung mit Lohnfortzahlung gibt, das wäre mir neu.


    Für die Betreuung des kranken Kindes müßte sich auch der Vater übers Kind krank schreiben lassen können. Jeder Elterneteil kann 10 Tage bei Krankheit des Kindes (unter 12 Jahren) eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit beantragen. Von der Krankenkasse gibt es das Krankengeld dafür. Ob die Chefin das verweigern kann, dass weiß ich aber auch nicht. Sonst halt Urlaub nehmen.

  • Danke sehr!


    Urlaubstage hat der KV wohl keine mehr, welche er nehmen könnte.
    Da alle Anträge hier in Dortmund extrem lange bearbeitet werden...wird das mit einer HH wohl nichts geben....jedenfalls nicht, solange ich akut krank bin.
    Mein Bekanntenkreis besteht zum Grossteil aus ebenfalls alleinerziehenden und/oder berufstätigen Eltern.


    Oma, Opa, Pipapo...gibt es hier nicht.


    Gut zu wissen, dass der KV ebenfalls 10 Tage unbezahlte Freistellung zur Betreuung seiner kranken Tochter nehmen könnte.


    (Er arbeitet für ein Unternehmen welches sich soziales Engagement, Familienfreundlichkeit...und Wohlfahrt...auf die Fahne schreibt....)


    Danke für die Infos!


    Dita

  • Für die Betreuung des eigenen kranken Kindes kann man i. d. R. Sonderurlaub nehmen, wie schon geschrieben wurde, übernimmt in dem Fall die KK anteilig die Gehaltszahlung, im Betrieb wird das finanziell wie unbezahlter Urlaub gehandhabt, also abgezogen. So ist es jedenfalls bei uns.


    KV könnte mindestens bei der KK anfragen bzw. müsste seine Personalabteilung/verwaltung das eigentlich auch wissen.


    Eine HHH dürfte, meines Wissens nach, keine Termine mit dem Kind wahrnehmen, da sie primär eben häuslich helfen soll und dafür eine andere Qualifikation bräuchte :frag Aber beantragen kannst Du die trotzdem über den Arzt, auch für wenige Tage.