Hallo.
Aus gegebenem Anlass stellt sich bei uns die Frage, wer unser Kind betreut, wenn ich selbst krank bin.
Die Situation ist folgende:
Kind ist krank und soll nicht in die KITA und hat Überweisung zum Facharzt bekommen.
Ich selbst bin ebenfalls krank, soll ruhen und soll nicht unter Leute.
Beides ist vom jeweilig zuständigen Arzt bescheinigt und der KITA, bzw, dem Arbeitgeber gemeldet.
Meine Frage lautet nun, wer meine Tochter betreuen könnte?
Genauer gesagt, wer mit ihr die notwendigen Besuche beim Facharzt machen könnte?
Der Kindsvater erklärte sich zwar dazu bereit, bekommt aber von seinem Arbeitgeber dafür nicht frei.
Die Chefin des KV verweigerte die Freistellung mit dem Argument, dass mir ja eine Haushaltshilfe zustünde, im Krankheitsfalle.
Soweit ich weiss ist das aber nur der Fall, bei Kur- oder Krankenhausaufenthalt.
Für 3-6 Tage werde ich wohl kaum eine Haushaltshilfe beantragen können?
Wobei es sich ja auch weniger um den Haushalt, als um die Begleitung und Betreuung des Kindes dreht.
Hat der KV in diesem Fall wirklich keinen Anspruch auf Beurlaubung und weiterlaufende Lohnzahlung?
Wie ist das zu regeln?
Danke.
Dita