Gutachter

  • Hallo liebes Forum,



    mein Ex versucht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unseren Sohn zu bekommen.
    Dazu wird jetzt ein Gutachter herangezogen.


    Ich habe somit ein Schreiben vom Gericht erhalten, in dem mehrere
    Gutachter namentlich genannt wurden, und wir sollen jetzt dazu Stellung
    nehmen und ggfs. Wünsche äußern.


    Darum frage ich Euch: hat jemand Erfahrung mit folgenden Gutachtern:


    Dr. Nicole Nerb, Frau Brigtte Lohse-Busch und Frau Doris Mittag-Rösser?


    Es geht mir wirklich nur um persönliche Erfahrungen, um einen Eindruck zu bekommen.
    Dass persönliche Erfahrungen auch nur subjektiv sind, ist mir klar.


    Danke und viele Grüße


    Julika

  • Hallo, ich kenne keinen der 3 persönlich... aber googel sagt über Kandidat Nr. 2


    Nr 1 ist Dipl.-Psych. Dr. Nicole Nerb
    Psychotherapeutin (HPG), Systemische Paar- u. Familientherapeutin (DGSF)


    Kandidatin Nr 2 ist Dipl. Psychologin


    http://www.vaetersorgen.de/Vereinsarbeit/Artikel14.html
    auch hier wird sie erwähnt: http://de.wikipedia.org/wiki/Cochemer_Modell
    hier geht es nur darum das Sie für das Gutachten 6 Monate gebraucht hat: http://www.system-familie.de/gutachten2.htm


    Kandidation Nr 3 ist Mediatorin und Dipl. Psychologin
    http://www.forum-fuer-mediatio…briefe/mittag-roesser.htm
    http://www.futurenow-online.de/16.html



    Hast du vielleicht alles selbst schon ergoogelt, vielleicht aber auch nicht :D


    Ich würde nur auf Grund dessen was ich gelesen habe folgendes Ranking aufstellen


    Nr 3
    Nr 1
    Nr 2


    ist aber nur ein Bauchgefühl nach dem was ich gelesen habe (und das war ja nicht soo viel)


    :frag

  • Hallo Liz,


    danke für Deine Recherchen - ja, habe ich auch schon gegoogelt und Nr. 3 ist das einzige unbeschriebene Blatt. Daher habe ich sie auch in Betracht gezogen, zumal auch sie wohl ungefähr 1/2 Jahr braucht und Zeit ein durchaus nicht unwichtiger Faktor ist.


    Die ersten beiden arbeiten für die GWG, was ich auch eher kritisch sehe.
    Nr. 2 hat zudem einer Mutter das Kind weggenommen, die sie für nicht in der Lage hielt, auf eigenen Füßen zu stehen (was immer das bedeutet). Ich kenn den Fall zwar nicht, aber mir hat das ein eher flaues Gefühl hinterlassen.


    Von daher ist mein Ranking so wie Deines. :)


    Wir haben aber jetzt erstmal selbst einen Gutachter vorgeschlagen, einen renommierten Kinder- und Jugendpsychologen. Die Gegenseite wird protestieren, aber mal abwarten.


    manticore: wie ist das, wenn Du jetzt mit dem Gutachter nicht klar kommst - ich meine mal gelesen zu haben, dass man notfalls einen anderen Gutachter verlangen kann? Aber das weiß ich nicht mit Sicherheit.


    Liebe Grüße
    Julika


  • manticore: wie ist das, wenn Du jetzt mit dem Gutachter nicht klar kommst


    das musst du verdammt gut begrüden.
    bei mir war es eine leiterin eines juamtes aus einener anderne stadt- und sogar aus einem anderen bundesland.
    sie war nett- und hat sich alles angeh+rt was gesagt wurde. tonaufzeicnunen mochte sie gerne, habe ich aber abgewimmelt.


    und ablehenen, kannst du den gutachter, die vertrauenspersonen, welche an dein kind / kinder heran sollen um herauszufien ob es denen gut geht odre was kind denn wirklich willl, erst dann, wenn du einenen VERTRAUENSBRUCH nachweisen, bzw. vorweisen kannst....


    das , zum beispiel, kannst du vorbringen......natürlich nur wenn es stimmt,- so in meinem damaligen, zuröfall.........


    :wink

    voll inhaltlich der text von:
    Bap - Aff un zo 2006 live

  • manticore: wie ist das, wenn Du jetzt mit dem Gutachter nicht klar kommst - ich meine mal gelesen zu haben, dass man notfalls einen anderen Gutachter verlangen kann? Aber das weiß ich nicht mit Sicherheit.


    Das euch 3 Gutachter vorgeschlagen werden finde ich nicht schlecht. Aber das hier ist kein Kindergarten und wenn ihr euch auf einen
    nicht festlegen könnt wird am ende dasGericht euch die Entscheidung abnehmen und einen bestimmen.


    Diesen loszuwerden ist fast unmöglich. Und hier eine Rankingliste zu erstellen und vermuten das der eine besser ist als der andere
    halte ich für alsoluten Quark. Jeder fall den die begutachten ist andes gelagert. Und klar müsste dir auch sein, das immer jede
    Partei die in so einem Gutachten schlechter abschneidet, den gutachter nicht toll findet.


    Ich kenne ja die Fragestellung nicht was begutachtet werden soll. Wenn man aber vernünftig mit Blick aufs Kind mitarbeitet,
    den anderen ET nicht in ein schlechtes Licht rückt dürfte das Gutachten doch eigentlich gut ausfallen.


    Ich kann mich an meine zwei GA erinnern und die Fragestellung. KM hat bei beiden an mir kein gutes Haar gelassen,
    war immer noch auf Paarebenen,wollte hier die Schuldfrage klären und nach Möglichkeit wenig UG zulassen.


    Also ein Tip von mir, les dir die Fragestellung genau durch und mache dir Gedanken drüber am besten du schreibst dir das auf.
    Mit sicherheit werden auch Fragen kommen wie du dazu stehen würdest wenn der KV das ABR erhalten würde.


    Kannst mich gerne per PN anschreiben,wenn du bezüglich GA ncoh Fragen haben solltest. Nur keine Angst haben.
    Und noch was kein ET ist fehlerfrei.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Diesen loszuwerden ist fast unmöglich. Und hier eine Rankingliste zu erstellen und vermuten das der eine besser ist als der andere
    halte ich für alsoluten Quark.


    Das denke ich nicht. Mir wurde von fachlicher Seite geraten, mich gründlich zu informieren, ehe ich mich für einen entscheide. Und das versuche ich.
    Natürlich liegt jeder Fall anders, dennoch kann man Tendenzen feststellen.
    Mir wurden übrigens 4 Gutachter vorgeschlagen, aber einen lehne ich ab, weil er als Fließbandgutachter gilt.


    Was bedeutet ET? Und von welcher Fragestellung sprichst Du?


    Und ja doch, ich hab Angst vor dem Gutachter, denn viel hängt von dem doch arg subjektiven Eindruck ab. Es geht um Menschen, die einen Job machen, für den sie viel Geld bekommen. Und wenn die Verfahrensbeiständin schon soviel missverstanden oder falsch aufgefasst hat, dass sich mir die Haare sträuben, so sehe ich nicht, warum das nicht auch bei Gutachtern passieren sollte.


    Und vom Gutachten wiederum hängt sehr viel ab.


    Mir wäre es lieb, wenn dem Gutachter tatsächlich etwas am Kindeswohl liegt und das Geld nicht der einzige Grund für seinen Job ist.


    Viele Grüße und danke für Dein Angebot, auf das ich evtl noch zurückkomme.


    Julika

  • ET = Elternteil


    Fragestellung = Der Gutachter bekommt einen bestimmten Auftrag vom Gericht, er soll quasi eine Frage des Richters klären. Diese sind nicht immer dieselben, mal geht es ums ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht), mal ums ASR (Alleiniges Sorgerecht), mal um Umgang, ... Daher ist es hilfreich für die Beteiligten, die Fragestellung zu kennen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Also ein Tip von mir, les dir die Fragestellung genau durch und mache dir Gedanken drüber am besten du schreibst dir das auf.
    Mit sicherheit werden auch Fragen kommen wie du dazu stehen würdest wenn der KV das ABR erhalten würde.

    Halli,
    kannst du mir raten, wie man da antwortet?


    Als Mutter: "Es wäre die Hölle die Kinder nur noch alle zwei Woe zu haben, ich vermisse sie jeden verdammten Tag, gehe weinend ins Bett, weil ich
    sie nicht aufwachsen sehe"


    Sachlich: "dann muss ich das akzeptieren, ich kann ja deshalb genauso für meine Kinder da sein, wenn sie mich brauchen"
    Und Sachlich aber mit Begründung "Nur mit mit dem neuen Umfeld in dem der Vater lebt komme ich
    nicht klar, und da will ich die Kinder nicht wissen"


    Tja, wenn man als Mutter antwortet, so wie man fühlt, dann wird einem das so ausgelegt, dass es nur um einen selbst ginge, weil man die Kinder vermisst,
    dass man labil und zu emotional ist.
    Wenn man zu sachlich antwortet könnte es so rüber kommen, als ob man kalt wäre und es einem gar nicht so viel ausmacht und wenn man dann aber eine
    Begründung für Bedenken vorlegt, dann ist man wieder auf Paarebene und wäscht dreckige Wäsche über den Ex und ist nicht bindungstolerant????


    Das ist verdammt schwer!