Unterstützung bei der Verständigung der Eltern

  • Ich habe zwei Kinder, ein vierjähriges Mädchen und einen zweijährigen Jungen, die aus einer Ehe (2008 - 2012) hervorgegangen sind. In einem Sorgerechtsverfahren, welches im März 2012 abgeschlossen wurde, ist entschieden worden, dass die Tochter bei mir, dem KV, leben soll (mit der Auflage, eine pädagogische Familienhilfe in Anspruch zu nehmen - Maßnahme inzwischen beendet) sowie der Sohn bei der KM mit der Auflage, sich stationär in eine Mutter-Kind-Einrichtung zu begeben. In einem weiteren Umgangsverfahren vor dem OLG ist dann vereinbart worden, dass wechselweise Besuche der KM mit Sohn am Wohnort von Tochter und KV sowie des KV und der Tocher am Wohnort der KM (und Sohn) stattfinden.


    Da wir Eltern uns einen Tag nach der Geburt des Sohnes getrennt hatten (die KM musste zunächst stationär in psychiatrische Behandlung, die Kinder waren für jeweils fast ein Jahr in Pflegefamilien), kennt mein Sohn mich nur von den Umgangskontakten - zunächst wöchentlich, mittlerweile 14-tätig. Ich wohne mit meiner Tochter in Darmstadt, die KM wohnt mit dem Sohn in Bad Emstal bei Kassel.


    Wir hatten eine Zeitlang ambulante Unterstützung durch den vom JA beauftragten Kinderschutzbund (z. B. Elterngespräche). Bei solchen Terminen wurden z. B. Abmachungen gemeinsam getroffen, die zu halten die KM jedoch nicht in der Lage ist.


    Wir haben aufgrund des Sorgerechtsverfahrens gemeinsames Sorgerecht für beide Kinder, wobei jeweils Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Recht, Anträge bei Behörden zu stellen dem Elternteil zugesprochen wurde, bei denen das jeweils betroffene Kind lebt. Für unsere Tochter bin ich das, für unseren Sohn die Kindesmutter


    Ich bin schon seit Monaten dran, das Jugendamt darum zu bitten, uns doch weiter zu unterstützen, um Elterngespräche führen zu können. Während der Umgänge mit den Kindern sind solche Gespräche nicht möglich und, soweit mein Eindruck, von der KM auch nicht gewollt. Zudem glaube ich nicht, dass sie fähig ist, den Kontakt zwischen unserem Sohn und mir zu fördern.


    Wie kann ich da weiterkommen - bzw. mit welchen schlagenden Argumenten - um hier im Sinne des Kindeswohls weiterzukommen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Bin über jeden Hinweis dankbar!

  • ... ich sehe ja ein, dass das Jugendamt mit seinen Ressourcen haushalten muss und gewisse Prioritäten setzt, was die Bewilligung von Hilfen nach SGB angeht, aber ist das ein Argument dafür, die Eltern im Regen stehen zu lassen, wenn deren Verständigung untereinander nicht klappt (und noch nie funktioniert hat) - sowie aus meiner Sicht eine Ursache dafür die psychische Erkrankung der Kindesmutter ist?

  • Das Ding ist, wenn die KM nicht kommunizieren will und blockiert, wie soll das ein Dritter beheben?


    Eventuell wären da Einzelgespräche eine Möglichkeit, aber auch die wird sie ja kaum in Anspruch nehmen, wenn sie die Kommunikation blockiert. Da wird wohl nichts helfen, außer getroffene Vereinbarungen auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken um die Störanfälligkeit gering zu halten und die dann konsequent durchzusetzen...

  • Ich kann sie ja nicht zwingen, sich mit Dingen zu beschäftigen, die sie nicht für notwendig erachtet. Und ob der Aufenthalt in der Mutter-Kind-Station sowie ihre ärztl. Behandlung irgendwelche Auswirkungen darauf haben, wie sie mit ihrer Krankheit umgeht, bezweifle ich stark. Da sie eigentlich noch nicht mal Verantwortung für ihr eigenes Leben übernommen hat, wie kann sie da Verantwortung für jemand anderen (unseren Sohn) übernehmen? Für sie ist ihre Mutterrolle ihr ein und alles - solange der Sohn noch relativ klein ist, wird er sicher von ihr in vielen Dingen gut versorgt, aber ich kriege von seiner Entwicklung über die Entfernung hinweg nicht wirklich viel mit.

  • Mediationsgespräche finden noch statt oder nicht mehr (beim KSB)??
    Wenn nein, warum nicht mehr??
    Was empfiehlt der KSB??

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Das Jugendamt hat die Maßnahme beim Kinderschutzbund beendet und die Mitarbeiterin hatte mir schon mitgeteilt, dass sie bei allem guten Willen vermutlich bei ihrem Vorgesetzten keine Bewilligung für weitere Gespräche bekommen würde. Seitdem: Schweigen im Walde.


    Ich hatte mit dieser Mitarbeiterin vereinbart, ihr Rückmeldung zu Umgängen zu geben und weise sie jedesmal auf die Notwendigkeit hin, dass zum Wohle der Kinder solche Gespräche wichtig sind.


    Die Mitarbeiterin des KSB zeigt sich grundsätzlich dafür offen, jedoch können die nicht von sich aus agieren, weil sie vom Jugendamt beauftragt werden.


    Ich muss da wohl mal etwas energischer werden ...