Frage zur Trennungsbescheinigung

  • Hallo erstmal,


    ich habe eine Frage zum Nachweis einer Trennung.


    Mein Nochmann ist noch bei uns gemeldet, lebt aber bei seiner neuen Freundin. Nun war ich auf der Arge und habe einen Antrag auf ALG II gestellt. Da er seine eigenen neue Wohnung erst zum 1.9. beziehen kann (Datum aus Mietvertrag) will er bis dahin noch bei uns gemeldet bleiben.
    Die Arge verlangt nun von mir eine Getrenntlebend-Bescheinigung vom RA. Nun hab ich ein wenig gegoogelt und gelesen das man sich die wohl auch bei Finanzamt ausstellen lassen kann. Hat jemand damit Erfahrung und kann für mich etwas Licht ins Dunkel bringen.

  • Hallo wölkchen
    also bei uns war das so, dass meine Nochfrau diese Bescheinigung bei unserer Anwältin bekommen hat.
    Wir hatten den Großteil unseres Tennungsjahres in der gemeinsamen Ehewohnung und wurden von der ARGE als Bedarfsgemeinschaft behandelt.
    Ob du diese Bescheinigung auch beim Finanzamt bekommst, weiß ich nicht.

  • Er wohnt ja nbicht mehr bei uns aber ich muß es dem Jobcenter beweisen und abmelden kann ich ihn auch nicht. War ja schon beim Einwohnermeldeamt.
    Bei seiner Freundin wo er wohnt will oder kann er sich nicht anmelden weil sie auch ALG II bezieht.
    Hab auch schon gesagt die können ja schauen kommen vom Jobcenter.

  • Er hat sich da anzumelden, wo er den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
    Punkt, aus, Ende.


    Und wenn er bei seiner Freundin wohnt, diese es dem Amt aber nicht gemeldet hat, begehen
    die beiden Sozialbetrug.
    Ihr würde dann nämlich weniger Kosten der Unterkunft zustehen.

  • Und wenn er bei seiner Freundin wohnt,


    unter drei Monaten (Ummeldung geplant am 01.09.) geht man i.d.R. nicht von einem gewöhnlichen Aufenthalt aus-


    insbesondere, wenn er nicht alle seine persönlichen Dinge bereits aus der gemeinsamen Wohnung entfernt hat-


    hier ist das zumindest nicht eindeutig-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ist er auch aus dem Mietvertrag raus?


    Theoretisch könntest Du ihn zwangsabmelden lassen- dann wäre er offiziell wohnunglos-
    allerdings dauert das vermutlich länger, als bis Anfang September-


    wobei er dann ja auf die Idee kommen könnte, wieder einzuziehen (sofern er noch im Mietvertrag steht)-


    frag mal Deinen Anwalt- ich denke, der Arge müsste eine eidesstattliche Versicherung auch ausreichen (zumindest für die paar Wochen noch)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wir haben ein Eigenheim und stehen beide zur Hälfte im Grundbuch.


    das macht es schwierig, ihn quasi zwangsabzumelden ?(
    und auch mit Hartz IV wird´s nicht so einfach....


    Ich würd auf jeden Fall einen Anwalt befragen, wie Du hier am Besten vorgehst-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Laut Information die ich vom JA habe, dauert Zwangsabmelden (hier in Berlin) so ca 6 Wochen. Nur mal so "eingeworfen"