leiblicher vater ne affäre - sollte er sich trotzdem kümmern/interessieren?

  • Naja, einfach ihn immer mal wieder daran erinnern, dass er Vater Eures Kindes ist. Denn das ist und bleibt er, auch wenn er ein Ars** sein mag, dann ist er eben das auch. Damit bleibt er aber trotzdem der biologische Vater des Kindes.


    Und ich kann Dich soger gut verstehen, dass Du am liebsten ihn vergessen möchtest. Aber wenn Du Dich nie wieder bei ihm meldest, dann tust Du ihm doch sogar einen Gefallen. Möchtest Du das?

  • Man möchte ja immer sein bestes für Kind.
    Ich gebe mal zu bedenken: Kind macht ABI. Kind möchte studieren. Wer soll das nun bezahlen? Der Staat? Der Steuerzahler? NEIN, die TS und der Vater.
    Soll Kind mit 18 zum Klagen gegen den Vater anfangen? Diese Klage würde sich Kind ersparen wenn Kindesunterhalt gefordert werden würde.
    Es geht nicht darum die Ehefrau zu informieren. Das bekommt sie nach Anerkennung sowieso vielleicht raus. Kind kann in Steuererklärung nicht verschwiegen werden.

  • @shielover:


    Zitat

    Aber wenn Du Dich nie wieder bei ihm meldest, dann tust Du ihm doch sogar einen Gefallen. Möchtest Du das?


    das mag für ihn womöglich ein gefallen sein, aber eine erniedrigung für mich und das kind, wenn man sich meldet, sich immer in das gedächtnis zu rufen, obwohl man weiß, das es nicht wichtig genug für ihn ist. für den moment benötige ich abstand, reichlich abstand, um wieder zu mir, zur ruhe zu kommen. und nur auf wunsch des kindes würde ich es vielleicht später mal versuchen, ihn daran zu erinnern und sich zumindest auf ein treffen einzulassen. sofern ich es dem kind zumuten kann.

  • Außerdem was soll es bringen, ihn immer wieder ans Kind zu erinnern?
    Er hat doch keinerlei Bindung zum Kind, hat es nie gesehen. Es könnte genauso gut das Kind einer Nachbarin sein.
    Menschen die sich so verhalten sind auch kaltblütig genug um keine Gewissensbisse zu haben.
    Er wird dann darüber lachen und in zwei Minuten nicht mehr daran denken.
    Und der TS wird es jedesmal nur weh tun wenn sie nie eine Antwort erhält.
    Ich sehe es so wie sie - sich immer wieder in Erinnerung zu rufen ist eine Erniedrigung fürs Kind. Und für die TS sowieso.
    Man sollte auch das Minimum an Stolz und Selbstachtung besitzen.

    2 Mal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Außerdem was soll es bringen, ihn immer wieder ans Kind zu erinnern?


    Muss sie doch nicht.


    Vaterschaftsanerkennung ist da. Man hat nie wieder etwas damit zu tun.
    Kindesunterhalt: Beistandschaft beim JA und man bekommt nur gelegentlich mal einen Brief. Kann er nicht bezahlen dann schaut man einmal im Monat aufs Konto und freut sich über 130 - 180 Euro.


    Man muss weder mit KV telefonieren noch sonstwie Kontakt haben.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Zitat

    Kindesunterhalt: Beistandschaft beim JA und man bekommt nur gelegentlich mal einen Brief. Kann er nicht bezahlen dann schaut man einmal im Monat aufs Konto und freut sich über 130 - 180 Euro.


    darum gehts also.....nur um geld. nicht das es ein allzu unwichtiger faktor ist, doch gibt es dinge, die sind mit geld nicht zu beschaffen. und helfen dem kind über den verlust des anderen elternteils nicht hinweg. und ist auch keinesfalls ein trost fürs kind. sondern manchmal eine traurige verbindung zu einem menschen von den man weiß, das er einen ablehnt. vielleicht gibt es kinder, die von ihren verschollenen elternteil nicht mal das wollen bzw. sogar kein erbe? einfach nur, um an solche menschen nicht erinnert zu werden.

  • Hallo leasophie33,


    natürlich geht es nicht nur ums liebe Geld, aber im Grunde hat ja @vatertochterdue recht, oder meinst du nicht?


    Wenn sich herausstellt er kann wirklich keinen Unterhalt zahlen, was nach deiner Beschreibung höchstwahrscheinlich der Fall sein wird, springt du Unterhaltsvorschusskasse ein.


    Um es ganz deutlich zu sagen: „Kein Elternteil ob Allenerziehende Mutter oder Allenerziehender Vater muss sich schämen, Unterhaltsvorschuss zu beantragen, weil sie einfach nur die rechte ihres Kindes durchsetzen!


    Unterhaltsvorschussbeträge:


    Es gibt zwei Obergrenzen:
    Die Leistungen werden längstens für 72 Monate gezahlt.
    und mit der Altersgrenze; der Vollendung des zwölften Lebensjahres.


    für Kinder bis unter 6 Jahren: 133 Euro/ Monat


    für Kinder bis unter 12 Jahren: 180 Euro/ Monat


    Nur ein Beispiel für dein Fall:


    30 Monate x 133 Euro: 3990 Euro
    42 Monate x 180 Euro: 7560 Euro


    Gesamtbetrag: 11550 Euro


    Ab Volljährigkeit muss dein Kind alleine seinen Unterhalt gegen euch beide geltend machen, wenn er noch Anspruch auf Unterhalt hat! Glaubst du im ernst der Vater deines Kindes übernimmt dann, aus purer Dankbarkeit deinen Anteil?


    Dein Kind ist erst drei Jahre alt und du als Mutter solltest die rechte deines Kindes auch in seinem Interesse vertreten, das betrifft auch seine finanziellen!


    Du willst also diese, nach meinem Beispiel, 11550 Euro deinem Kind vorenthalten!
    Wenn du dass machst handelst du gegen die Interessen deines Kindes, ich hoffe dass ist dir bewusst.


    Du schreibst:
    „Doch gibt es dinge, die sind mit Geld nicht zu beschaffen. und helfen dem Kind über den Verlust des anderen Elternteils nicht hinweg. und ist auch keinesfalls ein Trost fürs Kind. sondern manchmal eine traurige Verbindung zu einem Menschen von den man weiß, das er einen ablehnt. vielleicht gibt es Kinder, die von ihren verschollenen Elternteil nicht mal das wollen bzw. sogar kein erbe? einfach nur, um an solche Menschen nicht erinnert zu werden.


    Mal kurz deine Antwort ein bisschen zerlegen.


    1) „Doch gibt es Dinge, die sind mit Geld nicht zu beschaffen. und helfen dem Kind über den Verlust des anderen Elternteils nicht hinweg.“


    Hallo, dein Kind ist erst drei Jahre alt und muss noch nicht über den Verlust des anderen Elternteils hinwegkommen, denn die Fragen werden erst kommen!


    2) „Ist auch keinesfalls ein Trost fürs Kind, sondern manchmal eine traurige Verbindung zu einem Menschen von den man weiß, dass er einen ablehnt“


    Der Unterhaltsvorschuss, der deinem Kind zusteht, ist ja auch keinesfalls ein Trost für dein dreijähriges Kind und auch keine traurige Verbindung zu einem Menschen von dem du weist, dass er euer gemeinsames Kind ablehnt.


    Der Vater deines Kindes wird niemals euer gemeinsames Kind akzeptieren, weil er seine heile Welt nicht gefährden wird und ja er ist ein schlechter Vater, aber er ist nicht nur der Erzeuger, sondern der leibliche Vater! Ich betone dass weil ich diese Bezeichnung in diesem Forum, die von sehr vielen Frauen hören musste.


    3) „Vielleicht gibt es Kinder, die von ihren verschollenen Elternteil nicht mal das wollen bzw. sogar kein erbe? einfach nur, um an solche Menschen nicht erinnert zu werden“


    Ich kann nur so in deinem Fall Antworten: Ich kenne kein dreijähriges Kind dass jemals ihren Unterhalt und sogar ihr Erbe schriftlich abgelehnt hat, um an einen solchen Menschen nicht erinnert zu werden und außerdem ist der Vater nicht verschollen!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971