Testament schreiben.Wie seht ihr das?

  • Hallo liebe AE, :winken:


    hatte letzte Woche ein sehr ernstes Gespräch mit meiner Mutter,die mich fragte,ob ich nicht bald ein Testament schreiben möchte


    Ich bin nicht totkrank oder so.Das nicht.Aber ich habe zu den Vätern meiner Kinder keinen Kontakt.Der Vater meines Ältesten (12) hat zwar noch das GS aber kümmert sich schon seit Jahren nicht mehr.Hab schon versucht ihn ausfindig zu machen um das AS zu bekommen.Bis jetzt hatte weder das Jugendamt noch meine Anwältin Erfolg...Muß es jetzt wohl übers Gericht machen.


    Für den Kleinen (22 Monate) hab ich das alleinige Sorgerecht.Der "Vater" hat den Kleinen bis jetzt nie sehen wollen...


    Was würde im Falle passieren,wenn mir etwas zustoßen würde? Unfall oder sogar Schlimmeres? :frag


    Seit meine Mutter mich darauf angesprochen hat,denke ich vermehrt über ein Testament nach.Wüßte aber gar nicht was ich reinschreiben solle,wer im Falle meiner Abwesenheit die Kinder betreuen sollte...Der Große hat zu meiner Mutter ein sehr gutes Verhältnis,der Kleine allerdings kennt die Oma kaum.Sieht sie 2-3 Mal im Jahr zu den Geburtstagen.Meine Geschwister haben selbst keine Kinder und haben auch keine sonderliche Beziehung zu den Kids.Klar sie freuen sich,wenn wir mal zu Besuch kommen.Aber sie selbst besuchen uns nie... Hab zwar einen Freunde,bin aber erst seit 2 Monaten mit ihm zuammen.Und er müßte doch die Kinder zuerst adoptieren oder nicht? :frag


    Hat jemand von euch ein Testament mal gemacht und wen habt ihr als Betreuungsperson eingetragen oder überhaupt reingeschrieben?


    denkt vielleicht auch jemand über dieses Thema nach


    Danke für eure Antworten

  • Ich bin 36 und habe im Dezember mein Testament samt Patientenverfügung, Patientenvollmacht und Generalvollmacht vom Arzt bescheinigen lassen und dann versiegelt und hier zu Hause im Tresor verschlossen. Wenn heute mein leben endet will ich dass für meine Kinder alles geregelt ist - auch was Ex betrifft. Meiner Meinung nach warten viel zu viele viel zu lange damit. Als Betreuungspersonen habe ich eine Freundin und meine Schwester angegeben (die Schwester falls die Freundin dann schon tot ist oder anderweigit gesundheitlich dringend verhindert).

  • Was die Betreuung der Kinder im Falle des Ablebens betrifft, so musst du nicht unbedingt ein richtiges Testament verfassen. Du kannst auch zum Notar gehen, das ganze von ihm beglaubigen lassen und beim Jugendamt hinterlegen.
    Es gibt sogar spezielle Formulare dafür.. wenn mir jetzt nur einfallen würde, wie die heißen... :crazy

  • Hi,


    ich habe da schon sehr oft drüber nachgedacht, weil es bei uns den KV nicht gibt.
    Und ich wüsste auch absolut nicht wo mein Sohn hin sollte. Oma und Opa liebt er, und sie ihn auch, aber sie geben ihm absolut nicht das mit, was mir wichtig ist. Möchte, daß mein Sohn ehrgeiziger wird als ich es bin...


    Von der Erziehung her, den Werten usw würde ich es am schönsten finden, wenn er bei meiner besten Freudin und ihrem Mann aufwachsen würde.
    Leider sind beide gesundheitlich nicht stabil. :(


    Ich weiß es echt nicht, dabei verdränge ich diese Gedanken nicht, und würd es wirklich gern geklärt wissen.


    Was mich selber angeht, künstlich am leben halten, Grab oder Verbrennung, (welche Blumen, welche Musik, auch ganz wichtig :rolleyes2::lach ), Organspende usw, darüber wissen mein Partner und meine Freundin Bescheid. Dieses Thema meiden viele Leute gern, aber ich rede da schon drüber, ich möchte nicht daß die Leute plötzlich dastehen und nicht wissen, was sie machen sollen.


    Bettina

    Einmal editiert, zuletzt von Charly76 ()


  • Ich bin 36 und habe im Dezember mein Testament samt Patientenverfügung, Patientenvollmacht und Generalvollmacht vom Arzt bescheinigen lassen

    Wie geht denn sowas vonstatten.Und warst du auch beim Notar? Ich überlege jetzt ernsthaft ob ich sowas nicht auch machen soll

  • Es gibt Vordrucke im Internet. Die hab ich mir runtergeladen, handschriftlich (ganz wichtig) ausgefüllt (Patientenverfügung ist alles was mit mir passiert solange ich noch lebe mich aber selbst nicht mehr äußern kann, Vollmacht ist alles was während dessen und nach meinem Tod mit meinem Körper passiert). Dazu ein handschriftliches Testament auf neutralem Papier. Darin hab ich allen Nachlass (materiell, ideell, finanziell und organisatorisch) geregelt. Also wer was wann und wie bekommt. Wann die Geldanlage für die Kinder aus zu zahlen ist und wer es bis zu deren 18. Geburtstag verwaltet usw. Dann habe ich alles rund um Beerdigung und Trauerfeier geregelt. Zudem ist mein letzter Wunsch über den Verbleib der Kinder bis zu deren 18. Geburtstag geäußert mit dem Auftrag an die Bevollmächtigte alles verfügbare vererbte Geld dafür ein zu setzen, damit dieser Wunsch erfüllt wird.


    Alles zusammen habe ich meinem Hausarzt vorgelegt, der mir vollständige Gesundheit und den volle Geisteskraft bescheinigt und alle Vollmachten gegen gezeichnet hat. Die Verfügung, die Vollmacht und das Testament habe ich daraufhin in 3 Umschläge gepackt mit einem Wachssiegel versiegelt, fotografiert, das Foto mit den 3 Umschlägen in einen weiteren Umschlag gepackt und darauf geschrieben, dass der äußere Umschlag ebenfalls mit einem derartigen Siegel versehen wird. Den äußeren Umschlag habe ich dann wie besagt versiegelt und in meinen Haustresor eingeschlossen. Neben dem Arzt habe ich der Freundin und meiner Schwester die vollständigen Unterlagen zur Einsicht gegeben und natürlich zuvor gefragt, ob sie sich zur Verfügung stellen. Beim Notar war ich nicht. Ist aber auch nicht notwendig.


    Es gibt bestimmte Formulierungen die unbedingt mit enthalten sein müssen. Einen sehr guten Leitfaden und Formular-Vordrucke bekommst Du auch kostenlos beim ASB.


    Edit sagt: Lass Dir viel Zeit dabei und mach es nur, wenn Du wirklich Ruhe und Entspannung hast. Denn es geht (oder ging zumindest mir) ziemlich an die Nieren, das eigene Ableben, das Erbe und die eigene Beerdigung und Trauerfeier zu planen. Sich zu überlegen, was mit den Kindern geschieht, wenn ich morgens nicht mehr aufwache ist ein sehr beklemmendes Gefühl - aber umso wichtiger. Und darum nichts, was man am Donnerstag Abend mal eben schreiben kann !!! Also mir ging es einige Tage richtig mies danach. Aber ich bin froh dass ich es gemacht habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Nordlicht32 ()

  • Genau das hab ich mich auch gefragt....


    Kann man denn dort eine Freudin eintragen bei dem das Kind dann lebt und eine Freundin, die zu Rate gezogen werden soll, bei schwerwiegenderen Entscheidungen????


    Liebe Grüße


    mumiki

    Einmal editiert, zuletzt von mumiki ()

  • Ich bin sogar soweit gegangen dass ich den Wunsch geäußert habe, dass die Kinder nach meinem Tod bei Oma und Opa leben sollen und nicht bei der (noch) Sorgeberechtigten leiblichen Mutter (die momentan keinen Umgang hat und vom Jugendamt auch höchstens betreuten Umgang bekommen würde, wenn sie sich denn darum bemühen würde). Da dies dann ein offizielles Testament ist hat dies nach meiner Information gleiches Gewicht vor Gericht wie geltendes Recht, solange es das Recht nicht beugt. Das heißt: Die bevollmächtigten haben das Recht vor Gericht um das Sorgerecht zu streiten in dem Sinne wie es im Testament angegeben ist.


    In meinem Fall: Alle materiellen Güter sollen wenn notwendig veräußert und das Geld für den Rechtsstreit aufgewendet werden, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht dann an die Großeltern, wenn diese verstorben sind an die Freundin und wenn dieses verstorben ist an die Schwester zu übertragen. Da dies so im Testament steht hat (nochmal: nach meiner Kenntnis) die sorgeberechtigte Ex-Frau und leibliche Mutter nicht automatisch die Kinder wenn ich sterbe. Daher ist es wie oben erwähnt sehr wichtig bestimmte Formulierungen und Aussagen eindeutig ins Testament mit auf zu nehmen und diese mit den Bevollmächtigten exakt durch zu gehen um jegliche Art von Mißverständnissen eindeutig aus zu räumen. Damit sind nach meinem Tod auch zwei Zeugen vorhanden die vor Gericht in meinem Namen aussagen und "streiten" können und dürfen. Denn auch diese Vollmacht habe ich ihnen im Testament eindeutig übertragen.

  • Darüber habe ich mir auch schon oft Gedanken gemacht. Also so Sachen wie meine Beerdigung oder so zu planen, das könnte ich nicht (hab ohnehin so ein Problem mit dem Tod) Ich habe eine Sterbegeldversicherung damit das finanzielle geregelt ist und meine Mutter weiß wo und wie ich beerdigt werden möchte, falls es zu einem plötzlichen ableben kommt. Zu vererben habe ich leider nichts, so dass ich diesbezüglich kein Testament zu machen brauche.
    Aber was mit meinen Kindern geschehen würde, darüber habe ich mir natürlich schon gaaaaanz viele Gedanken gemacht. Solange meine Mama lebt würde ich gerne ihr das Sorgerecht vermachen, auch wenn ich nicht weiß, ob sie bei ihr wohnen könnten. Zumindest nicht ohne Hilfe der Tagesmama. Die Tagesmama ist eine sehr sehr enge Bezugsperson für die Kinder, aber auch sie wird nächstes Jahr schon 60 und leider erzieht sie die Kinder nicht wirklich so, wie ich mir das wünsche. Sie hilft ihnen zum Beispiel noch immer beim Waschen und anziehen, obwohl sie das längst selber können, trägt ihre Kindergartentaschen und alleine zum Spielplatz dürften sie bei ihr niemals. Mir ist es schon ziemlich wichtig, dass sie selbstständig werden und sich selbst etwas zutrauen etc....
    Ich habe das alleinige Sorgerecht. Der Vater der Kinder ist sicher ein guter Vater, aber er wohnt weit weg mit Frau und Kind .sie kommt gut klar mit meinen beiden und evtl würden sie die Kinder auch zu sich nehmen wollen, aber ich stelle mir das ziemlich schwer vor für die Kinder, wenn sie neben der Mama auch noch ihr gewohntes Umfeld verlieren. Sie kennen den Papa plus Frau und Halbbruder nur von 1-2 mal jährlichen Besuchen.
    Da kämen nun eigentlich die Paten ins Spiel. Aber die Patinnen wohnen auch beide ganz weit weg und haben selber keine Kinder und die Paten, meine Brüder? Der eine ist gerade in einer Suchtklinik in der er wohl noch bis September 2014 bleiben muss. Er kann zwar gut mit den Jungs, ist aber alles andere als stabil. Der andere ist verheiratet und meine Schwägerin und ich sind wie Schwestern. Wir haben ein ganz arg engels Verhältnis. Ihre Töchter sind 11 und 2 und meine Patenkinder. Trotzdem sind die beiden mit ihren Kindern, Haus, Hundezucht, und Beruf mehr als ausgelastet. Aber vielleicht wäre das noch die beste Alternative.
    Ich werde sie einfach mal fragen. Und meine Mama auch.
    Meine Frage ist nur: Kann ich den Vater so einfach übergehen???? Was würde denn passieren wenn ich nichts regeln würde? Kämen sie dann automatisch zum Vater????

  • Also ich bin ja auch noch nicht so alt,
    habe mich aber dazu entschieden ein Testament zu schreiben.
    Vor allem weil ich das alleinige Sorgerecht habe und nicht möchte, dass mein Ex das bekommt und ebenso nicht, dass er Zugriff auch die Finanzen unserer Tochter hat.


    Ich werde alles dann entweder bei mir daheim oder im Tresor meiner Eltern aufbewahren (darf ich das, wisst ihr das?).

  • hallo :winken:


    wenn du alles wirklich niet-und nagelfest haben möchtest, dann investiere in einen termin beim notar.


    er geht auf deine wünsche und schwierigkeiten. kostet zwar einmalig, hast du aber was von.


    die meisten vordrucke aus dem i-net bzgl. patientenverfügung (besonders was die finanzen angeht,solltest du zb mal unerwartet ein pflegefall werden und familie braucht zugriff auf dein konto) sind rechtlich nicht relevant und kannst du in die tonne hauen.


    ausserdem berät dich der notar,wo genau du in deinem fall am besten das testament/ verfügungen hinterlegen kannst, hinterlegung beim amtsgericht ist meist für die finanzen besser, da dort der betreuer auch bestellt wird für dich

  • Hat jemand von euch ein Testament mal gemacht und wen habt ihr als Betreuungsperson eingetragen oder überhaupt reingeschrieben?


    Nein, ein Testament habe ich nicht gemacht, aber eine notarielle Verfügung über das Sorgerecht von Tochter.


    Mein Ex und ich haben auch das GS. Er kommt alle zwei Wochen vorbei und unternimmt mal was für 2 Stunden mit Kind. Keine Übernachtungen. Kein Interesse am Kind bzgl. wohin geht es zur Schule, was hat es für Hobbies, wie ist sein Alltag, usw. Dazu kommt das er seit vier Jahren mit einer Frau verlobt ist, die jugendamtechnisch bekannt ist. Als wir uns trennten habe ich die Verfügung gemacht, da war er noch Alkoholiker...ist er jetzt auch noch, kein Ding, aber immerhin trocken! Nun gut, ich habe die Verfügung damals hinterlegt.


    Meine Eltern sind als 1. Betreuungspersonen eingetragen, sollte diese altersmäßig nicht mehr in der Lage dazu sein, habe ich die Patentante (meine Cousine) eingetragen! Beide Parteien haben, zusätzlich zu mir und dem Notar, ebenfalls eine beglaubte Abschrift der Verfügung vorliegen. Sollte mir was zustoßen, gehen sie zum Notar und der wird alles weitere mit dem J-Amt in die Wege leiten.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(