Kind auf der Steuerkarte

  • Ich hatte keine Probleme, dies beim Finanzamt geregelt zu bekommen. Eine einfache eidesstattliche Versicherung, dass der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, war ausreichend.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Zahlt der andere ET bis zu 75% keinen Unterhalt, dann hat man die Möglichkeit das Ganze Kind zu bekommen. Laut Finanzamt. Es muss halt nur nach gewiesen werden.


    Jedes Jahr eine Neubeantragung, da sich in der Zeit was ändern kann.

    Glück ist sein Kind zulieben,
    das größte Glück ist jedoch von seinem Kind geliebt zuwerden

  • 75% des Tabellenrgelunthaltes....sind es genau die der Papa mindestens zahlen muss.


    Anosnten gilt wirklich : da sich immer was ändern könnte muss man es järhlich nachweisen....und dementsprechend beantragen..