Ich hatte keine Probleme, dies beim Finanzamt geregelt zu bekommen. Eine einfache eidesstattliche Versicherung, dass der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, war ausreichend.
Kind auf der Steuerkarte
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Zahlt der andere ET bis zu 75% keinen Unterhalt, dann hat man die Möglichkeit das Ganze Kind zu bekommen. Laut Finanzamt. Es muss halt nur nach gewiesen werden.
Jedes Jahr eine Neubeantragung, da sich in der Zeit was ändern kann.
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75% des Tabellenrgelunthaltes....sind es genau die der Papa mindestens zahlen muss.
Anosnten gilt wirklich : da sich immer was ändern könnte muss man es järhlich nachweisen....und dementsprechend beantragen..