Lebensversicherungen und Ihre Bewertungsreserven

  • Für alle Interessierten:


    In der Nacht vom 8. auf den 9.11 - ist ein neues Gesetz verabschiedet worden, dass den Lebensversicherern erlaubt, die stillen Reserven neu zu bewerten.


    http://www.ftd.de/finanzen/:st…versicherte/70120020.html


    Falls jemand in 2013 eine Auszahlung erwartet, bitte die Police kurz nachrechnen (ggfls. kündigen)
    Bitte auch an Eure Eltern weiterleiten, da in der Altersklasse ab 55 aufwärts die meisten Lebensversicherungen fällig werden.


    Und eine Aufklärung seitens der Medien nur zögerlich erfolgt.


    P.S. Die Versicherer müssen den Kunden über die Neubewertung der stillen Reserven nicht informieren.
    Jeder muss selbst aktiv werden um seine Verträge zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.

  • Ja, habs auch neulich gesehen.


    Eine Frechheit das so still und heimlich zu ändern.


    Mal wieder *ironie on* astreine *ironie off* Lobbyarbeit des Wirtschaftsministeriums.

  • Hallo,


    viele Dank für den Hinweis hier, hätte ich sonst gar nicht mitbekommen.
    Hoffentlich verstehe ich das jetzt richtig.
    Also bisher hatte die Anlage in einer Lebensversicherung den ganz deutlichen Vorteil, gegenüber einer normalen Fondsanlage, dass eine Lebensversicherung in den allermeisten Fällen nur nach dem so genannten Halbeinkünfteverfahren besteuert wird. Dies bedeutet, dass der Kunde zum Auszahlungszeitpunkt der Lebensversicherung nicht den gesamten Ertrag versteuern muss, sondern der Ertrag halbiert wird und dann nur auf den verbleibenden Rest der individuelle Steuersatz zu entrichten ist. In den allermeisten Fällen fährt man als Kunde damit wesentlich besser, als wenn man einen Fondssparplan abschließt, der dann am Ende mit der Abgeltungssteuer (25% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer, maximal 28%) belegt wird. (Quelle die-lebensversicherung-als-geldanlage )
    Jetzt wird dieser Ertrag nicht mehr halbiert, sondern nur noch in kleinen Anteilen ausbezahlt???


    Lg,


    Ingeborg

  • Bei der Lebensversicherung bekommst Du einen "garantierten Auszahlungsbetrag" - dieser ist Dir laut den Versicherungsbedingungen sicher.


    Hier sprechen wir über den Betrag, den die Versicherer "über" dem festen Zinssatz erwirtschaften; die sogenannten Bewertungsreserven.


    In die Bewertungsreserven flossen sonst auch Wertsteigerung mit ein, diese werden jetzt nicht mehr voll eingerechnet.


    Besonders zum Tragen kommt dies z.B.bei Hausfinanzierungen über Lebensversicherungen, dabei kann zum Laufzeitende eine große Finanzierungslücke entstehen.



    Die Altverträge, vor 2005, sind hier besonders betroffen, denn diese sind nach 12 Jahren und einem Mindestalter von (damals 60; heute 62) steuerfrei.
    Und auch die Bewertungsreserven sind steuerfrei.



    Merke(l): Steuergeschenke vor Wahlen sind nie für ewig...