Volljährig,wem steht der Kindesunterhalt zu?????

  • Hallo erst Mal :-),
    mein Sohn ist im April 18 geworden. Er geht noch zur Schule und lebt bei mir. Sein Erzeuger ist der Meinung,das meinem Sohn jetzt das Kindergeld in vollem Maße sowie der Kindesunterhalt zustehen würde. Ich müßte nun von meinem Gehalt alles allein bezahlen und mein Sohn hätte knapp 800 Euro ( Unterhalt und Kindergeld) für sich zur freien Verfügung. Ich solle bitte schön zusehen,das ich soviel Geld verdiene,das wir zwei davon leben könnten. Das Geld gehört Kevin allein und erbrauch davon nicht zum Leben dazu steuern. Außerdem hat mein Ex den Unterhalt selber berechnet. Laut einem RA vor 5 jahren hat mein Ex die höchste gehaltsstufe der Düsseldorfer Tabelle. Und mein Ex ist der Meinung Kevin stehen 450 Euro zu. Das ist schon mal ein Witz. ich hab jetzt mit meinem Sohn einen Termin beim RA. Da er ja den Unterhalt einfordern muß :-(. Der Vater setzt jetzt auf psychologische Kriegsführung und bearbeitet unseren Sohn. Ich würde mir auf seine Kosten ein schönes Leben machen,kevin würde mir die Wohnung finanzieren etc. Kevin müßte von SEINEM Geld nicht abgeben. Ich finde es schlimm was da abgeht. Der Vater hatte in all den jahren nur wenig Kontakt zu seinem Sohn. Hatte selten Zeit für ihn. LG


    P.S. Der vater hat angedroht,das er die Zahlungen einstellt,wenn wir zum RA gehen. :kopf

  • Bie Volljährigen steht der Unterhalt dem Kind selber zu-.... Er ist an das Kind auszuzahlen..


    Ich würde an deiner Stelle von deinem Kind Kostgeld verlangen wenn es entsprechend verdient... Einfach mal zusammen hinsezten und rechnen.. Aber rein juristisch ist der Unterhalt bei Volljährigen auch an diese auszuzahlen

  • Bie Volljährigen steht der Unterhalt dem Kind selber zu-.... Er ist an das Kind auszuzahlen..


    Ich würde an deiner Stelle von deinem Kind Kostgeld verlangen wenn es entsprechend verdient... Einfach mal zusammen hinsezten und rechnen.. Aber rein juristisch ist der Unterhalt bei Volljährigen auch an diese auszuzahlen

    Kevin geht ja noch zur Schule und verdient kein Geld.

  • Er ist aber volljährig.. Und daher steht ihm der Unterhalt zu... Wäre auch so wenn er schon Lehrlingsgehalt selber verdienen würde.


    ist nun mal so - Ist beides Einkommen....


    ich würd mich mit ihm hinsezten und rechnen weiviel Kostgeld er abgeben soll...


    Du kannst ihm durch durchrechnen schnell klar machen , daß eine eigene Wohnung , Zimmer etc deutlich teurer wäre als das Wohnen bei dir...


    Kleidung , Bücher für die Schule etc lass ihn selber von seinem Einkommen besorgen... Taschengeld brauchts dann auch nicht mehr unbedingt ... so wird nicht allzuviel Überbleiben von dem Unterhalt incl Kindergeld... Und du bist ja auch noch unterhaltspflcithig..... Und müsstest ihm auf sein Verlangen ( wenn er ausziehen wollte eben ) auch Unterhalt in Bar zahlen...

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Es steht dem Kind zu.
    Da dies aber bei Dir lebt ist es an Euch zu klären was damit gemacht wird, wie was verrechnet wird.


    Es entbindet auf jeden Fall den Vater nicht von seiner Unterhaltspflicht.


    Will Sohnemann die Kohle alleine verwalten, dann würde ich beginnen eine Rechnung zu schreiben.

  • Hallo Zauberfee,


    wir haben die Situation auch seit ein paar Monaten, allerdings umgekehrt. Mein LG bezahlt seinen Sohn Unterhalt.
    Der Sohn meines LG bekommt das Geld auf sein Konto überwiesen.
    Ab 18 Jahre bist du und dein Ex barunterhaltspflichtig eurem Sohn gegenüber. Da wird genau ausgerechnet, was jeder von euch beiden bezahlen muss, je nach Einkommen.
    Da dein Sohn aber noch bei dir wohnt, kannst du selbstverständlich sowas wie Kostgeld von ihm einfordern.

    LG Marlit


    ** Die Hoffnung stirbt zuletzt**

  • Kindergeld ist in der Regel von den Eltern zu beantragen und wird auch an die Eltern ausgezahlt.


    Solang das Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt steht den Haushaltführenden bzw. denjenigen der das Kind in seine Haushalt aufgenommen hat das Kindergeld zu.


    Lebt das Kind in einem eigenen Haushalt und ist noch in Ausbildung kann ein Elternteil oder das Kind Kindergeld beantragen und an das Kind auszahlen bzw. selber erhalten
    Kindergeld wird dann aber mit anderen Sozialleistungen verrechnet

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • So wie ich das verstehe, "bearbeitet" er jetzt den Sohn, damit du den Unterhalt, den du vom Ex für eueren Sohn bekommst, an den Sohn weitergibst und das Kindergeld noch obendrauf packst?


    Es mag so sein, dass der Unterhalt dem Kind ab Volljährigkeit zusteht, aber klar ist auch, dass er dann seine Kosten für Unterkunft, Essen, Kleidung, Versicherungen und so weiter alleine zu tragen hätte - eben von diesem Geld.
    Also könntest du dich mit ihm zusammensetzen und eine Summe ausmachen, die ihm zusteht und eine Summe, die dann in den Haushalt einfließen.
    Freilich ist es nicht schön, dass man dies dann quasi von seinem Kind verlangen muss, wenn man aber nicht selber Millionär ist, muss das eben sein.
    Großzügig drauf verzichten kann man nur in den oberen Lohnklassen.


    Und welcher Unterhalt dem Sohn (in Euro) dann wirklich zustehen, kann euch der Anwalt auf alle Fälle genau sagen.


    Als meine Tochter volljährig wurde, haben wir miteinander gesprochen und das geklärt. Da sie allerdings "auf Probe" schon mal vieles daheim allein machen wollte (für sich selber kochen und waschen u.s.w.) hat sie das meiste von "ihrem" Unterhalt auch tatsächlich bekommen. Hat aber auch allein eingekauft (auch Waschpulver u.s.w.). Sie wollte testen, ob sie allein zurecht käme und ist dann vor einem guten Jahr ausgezogen.

  • Danke für die Antwort. Wir fahren am Montag zum RA. Mein Sohn will den Unterhalt garnicht für sich behalten,da er es genauso so sieht,das er ja bei mir lebt. Er bekommt seit seinem 18. das Kindergeld. Damit ist er zufrieden. Problem ist der Vater. Er hat den Unterhalt für kevin ausgerechnet. Und ich habe das Gefühl,das es nicht das ist was ihm zusteht,da der vater in der Obersten Gehaltsklasse verdient. Es ist ja auch wichtig für die Zeit,wenn Kevin ausziehen sollte. Dann weiß er was er bekommen muß. ich hab kein Problem damit,das ich ihm dann auch Unterhalt zahlen muß.Das ist nun mal so. Der Vater will sein Einkommen nicht darlegen. Will das ich ihm meine Gehaltsabrechnung gebe und dann würde er es ausrechnen.
    Also,ich denke,es ist gut,für Kevin,wenn wir den Barunterhalt mal korrekt ausrechnen lassen. Kevin und ich werden eine Lösung finden. Sein Vater hat ihm angedroht,das er die zahlungen einstellt wenn er zum RA geht und den Unterhalt berechnen läßt. Ich bin gespannt,wie es weiter geht.

  • Dein Sohn muss das nicht von RA ausrechnen lassen


    Er kann auch eine Beistandschaft beim JA beantragen dann berechnen die den Unterhalt

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  • Bis 18 muss Elternteil Antrag stellen als Gesetzlicher Vertreter


    ab 18 muss Kind selber da ja volljährig


    Handhabe und Ablauf wie bei jeder anderen Beistandschaft
    einziger Unterschied beide Elternteile müssen Einkommensnachweise erbringen
    BET wird Barunterhalt angerechnet


    Ab 18 gelten andere Berechnungsgrundlagen

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  • Ok, jetzt musste ich mich extra nochmal schlau lesen.


    Im BGB §§ 1712 bis §1717 stehen die Details zum Fall "Kind unter 18" drin


    Im SGB VIII § 18 (4) findet man dann:

    Zitat

    Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen.


    Das ist also keine Beistandschaft mehr im Sinne der Durchführung und Durchsetzung von Ansprüchen, sondern Beratung und Unterstützung. Durchsetzen muß der junge Volljährige also selber.

  • Das ist also keine Beistandschaft mehr im Sinne der Durchführung und Durchsetzung von Ansprüchen, sondern Beratung und Unterstützung. Durchsetzen muß der junge Volljährige also selber.

    Und für die Durchsetzung kann er JA beauftragen
    genauso wie man JA als Elternteil damit beauftragen kann


    Fällt unter Hilfe für junge Erwachsene die der junge Erwachsene selber beantragen muß

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