Vater zahlt keinen Unterhalt.....verkauft nebenbei bei Ebay....

  • Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt es nur im Familienrecht. Nicht im Sozialrecht.

    Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit wird vom Gericht angeordnet oder?


    JC kann mit der Pflichtverletzung den Leistungsberechtigten auf Null Leistung sanktionieren und somit kann wiederum kein Unterhalt abgesetzt werden und UET obliegt dann wieder dem Familienrecht wegen Unterhaltspflichtverletzung. JC wird die Erwebspflicht nicht einklagen sondern sanktionieren.

  • Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit wird vom Gericht angeordnet oder?


    Ne, sie wird immer nur fikiv angenommen, dass er ja könnte. Aber auch das ist schwer rückläufig.


    Wir haben hier ein Urteil des BSG, von einem Minijobber. Der hatte den Unterhalt tituliert und dann auch bezahlt.


    Urteil BSG. Der Unterhalt wird vom Einkommen abgezogen wie alles, was im § 11b des SGB II steht. Ist dadurch sein Einkommen auf 0, kriegt er aufstockende Leistungen vom Jobcenter.


    Natürlich kann das Jobcenter verlangen, dass er sich 5 - 6 mal im Monat auf einen zumutbaren Vollzeitjob bewirbt. Kommt er diesem Verlange nach, und kriegt nur Absagen, dann hat das Jobcenter halt Pech gehabt. Egal, ob die Angebote nun vom Jobcenter kommen, oder er sich eigeninitiativ welche sucht.


    Bei einem Vollzeitjob mit 1500 € brutto bsit Du sowieso nicht leistungsfähig. Netto ergibt das gerade mal 1000 € Davon werden noch mindestens 330 € abgezogen wegen seiner Berufstätigkeit, verbleiben noch 670 €. Der Grundbedarf liegt bei 374 € + anteilige Kosten der Unterkunft. Da bleibt weder Geld für Unterhalt, noch für Umgang.


    Und kein Jobcenter verlangt zusätzlich zu einem Vollzeitjob noch einen Nebenjob, wenn es dafür nicht reicht.


  • Ne, sie wird immer nur fikiv angenommen, dass er ja könnte. Aber auch das ist schwer rückläufig.



    Aber wie und wer ordnet diese gesteigerte Erwerbsobliegenheit (GEO) an?


    Also wenn man beim JC ist so kann ich mir vorstellen dass dieser die GEO einfach indirekt übernimmt und bei Verstoß dann sanktioniert. Der Leistungsempfänger müsste dann vor den Sozialgericht klagen und Richter sagt nein, Arbeit suchen wie JC vorschreibt!


    Fantasienchen, erhaltest du vom Beistand Informationen über Krankschreibung und JC usw. ?

  • Also wenn man beim JC ist so kann ich mir vorstellen dass dieser die GEO einfach indirekt übernimmt und bei Verstoß dann sanktioniert. Der Leistungsempfänger müsste dann vor den Sozialgericht klagen und Richter sagt nein, Arbeit suchen wie JC vorschreibt!


    Ein Sozialrichter kann nur auf die Eingliederungsvereinbarung verweisen. Nie auf ein Urteil eines Familiengerichtes.


    Wenn ich die sozialrechtliche Eingliederungsvereinbarung erfülle, kann das Jobcenter deshalb gar nicht auf das Zivilgericht verweisen.


    Würde mir ein Jobcenter, so wie die Zivilrichter 20 - 30 Bewerbungen pro Monat vorschreiben, dann lies ich in die Eingliederungsvereibarung schreiben, dass davon mindestens 50 % vom Jibcenter kommen müssen.


    Es heisst ja fordern und fördern und nicht nur fordern.

  • Hat sich irgendwie ausdiskutiert!


    Sag meine Meinung zu dem Thema.


    Angenommen KV setzt alles auf Krankmachen und entbindet sich somit fast all seiner Verpflichtungen wird er sich somit langfristig selbst zerstören und vermutlich wirklich krank (das ist schon die Krankheit an sich). Also wird es für ihn das beste sein wenn TS zum Beistand und JC geht und ihre Meinung zum Kranksein des KV sagt und fragt was man den machen könne.
    Sinnvoll wäre doch eine Überprüfung seiner Gesundheit denn er müsste mit mehr als 3Mon. schwer krank sein und bräuchte weitere Hilfe.


    Also auch wenn er wirklich krank ist kann es kein Dauerzustand sein dass er ständig nur Atteste von einem Arzt bringt denn fehlt im ein Fuss so kommt er nicht weiter wenn er sich attestieren lässt dass er nicht laufen kann. Er braucht dann eben eine Prothese.


    Ihm wegen seinen Ebay Geschäften Probleme machen dürfte nicht im Sinne von TS sein, da geringfügig, und dürfte ins Leere laufen da KV das offen sagt und mit protzen KM ärgern will damit diese ihn auch tatsächlich sinnlos verpetzt. Ich würde ihn darauf hinweisen, dass er doch mit seinen erfolgreichen Geschäften dann auch mal KU bezahlen könnte und seine Geschäfte auch Legal betreiben sollte denn auf Dauer werden im Finanzamt und JC auf die Spur kommen.


    Ist er nicht krank soll er arbeiten und mit Hilfe von JC anfangen seinen Verpflichtungen nach zu kommen.



    Zumal TS schreibt:







    Ich würde mir wünschen dass der KV ehrlich durch das Leben geht und seiner Tochter das zahlt was ihr zusteht. Anstatt seine Kraft bei Ebay zu vergeuden sich darauf konzentrieren gesund zu werden und vielleicht erst einmal einen Nebenjob anehmen. Sich nicht mit Händen und Füßen gegen Arbeit wehren. Krank geschrieben ist er seit 3,5 Monaten....Unterhalt hat er aber noch nie gezahlt!!!!!!


    Und wenn es erst einmal nur 50,00 € sind...... Guten Willen zeigen.

    Und Umgang unterstützen will.