Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt es nur im Familienrecht. Nicht im Sozialrecht.
Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit wird vom Gericht angeordnet oder?
JC kann mit der Pflichtverletzung den Leistungsberechtigten auf Null Leistung sanktionieren und somit kann wiederum kein Unterhalt abgesetzt werden und UET obliegt dann wieder dem Familienrecht wegen Unterhaltspflichtverletzung. JC wird die Erwebspflicht nicht einklagen sondern sanktionieren.