geschenke von den eltern eines elternteils

  • also, wir klamüsern hier grade unsere sachen auseinander. läuft so eigentlich auch ganz harmonisch. einziges kritisches thema sind geschenke meiner eltern von nicht unerheblichem wert (neue waschmaschien zur geburt des kindes, staubsauger für 200 € etc). ich vertrete die meinung, dass es geschenke meiner eltern sind, und ich somit nicht gezwungen bin, ihm die hälfte des wertes auszubezahlen, wenn ich sie hierbehalte. er hat da jetzt erstmal eingewilligt - ich bin mir aber nicht sicher, ob es dabei bleibt und bin auf dem gebiete so wunderbar unbedarft - kann mir jemand einen kurzen anhaltspunkt dafür geben, wie es rechtlich in so einem fall aussieht?
    vielen dank :sonne

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Verheiratet? Und keine Erklärung bzgl. Gütertrennung bzw. Gütergemeinschaft?
    Falls das der Fall ist habt ihr eine Zugewinngemeinschaft, das bedeutet, dass alles was während der Ehe erwirtschaftet wurde euch beiden gehört (was vorher da war dem der es eingebracht hat). Ausgenommen vom Zugewinn ist Erbe. Da wäre die Frage wem die Eltern den Staubsauger geschenkt haben? Euch beiden oder dir? Also nicht wirklich ganz einfach zu beantworten...
    Darüber reden könnt ihr nicht? Ich würde z.B. sagen wenn die Waschmaschine zur Geburt des Kindes war, wäre es nett, wenn sie bei dem verbleiben würde, bei dem das Kind bleibt, denn dafür war sie ja gedacht ...

  • achso, entschuldige, die info hab ich vergessen. ganz popelige partnerschaft ohne irgendwas geregeltes - nicht verheiratet etc.
    ja, wir haben drüber geredet (hier herrscht kein krieg ;)), er hat es erstmal auch so angenommen. ich trau dem "frieden" nur grade nicht so ganz. kind wird ca 2/3 der zeit bei mir sein. er meinte erst, dann könne er ja seine wäsche zu mir bringen :party
    okay, der weihnachtsmann hatte "frau und mann" auf das paket des staubsaugers geschrieben...also da muss ich wohl auszahlen.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Soweit ich weiss würde auch eine ehelich gekaufte Waschmaschine demjenigen zustehen bei dem das Kind lebt.


    Und ihr seid nichteinmal verheiratet.


    Staubsauger ebenso glaube ich.


    Und alles was dem Kind gehört, also Einrichtung etc. , auch wenn er das Kinderzimmer gekauft hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Nachdem ihr nicht verheiratet seid und es Geschenke Deiner Eltern sind, würde ich behaupten, dass Du sie behalten darfst.
    Bei der Waschmaschine hab ich auch sowas im Kopf, dass die der Elternteil bei dem das Kind lebt auf jeden Fall behalten darf.

  • danke für eure hilfe.
    also, hier läuft alles echt im guten - kinderzimmer ist bspw. so, dass ich das bett bezahlt hab, er es aber mitbekommt, da ich kind eh ein größeres kaufen will, kind aber schon noch reinpasst und er erstmal genug neu kaufen muss.
    es hat halt nur an den geschenen gehakt. aber da bin ich mir jetzt ja auch sicherer ;)

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    kettcar, "in deinen armen"

  • Na wenn ihr euch soweit einig seid ist doch super :daumen


    Wir "klamüsern" hier auch gerade alles im friedlichen auseinander (aber Verheiratet) und sind uns, gott sei dank, auch in allem einig und ohne Streit ... das ist viel wert.


    Mein Mann sagt ich soll sagen was ich mitnehmen will, was in die neue Wohnung passt und dann geht das schon i.O. :anbet

    In allen Dingen ist hoffen besser als verzweifeln