Ich bin einer, der wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt wurde

  • Herrje, fehlen langsam die Argumente oder warum spielst du auf ihr Alter an? Das hat hier rein garnichts mit zu tun.Es wäre schön wenn du es erklären würdest. Damit man es vielleicht nachvollziehen kann, warum du so ein Theater veranstaltest.


    Ich habe es doch ausgeführt. Aber auch zu Deinem Verständnis.


    Die Fragenstellerin interressiert sich sicher noch nich lange für Unterhalt usw. Ich nehme nicht an, dass sie sich dafür schon mit 8 Jahren interressiert hat. Jetzt interressiert sie sich und im Vergleich zu mir ist sie jugendlich. Der Mindesunterhalt nach § 1612a BGB ist in dieser Zeit um 65 % gestiegen. Sind in diesem Maß auch die bereinigten Nettolöhne und Nettogehälter gestiegen? Ich denke Nein.


    lg


    Camper


    Aber jetzt lasst uns wieder zum Thema zurück kehren.

  • Wie ich es vermutet habe, dir gehen die Argumente aus, oder die Frage war dir zu hoch.



    Zitat

    Die Fragenstellerin interressiert sich sicher noch nich lange für Unterhalt usw. Ich nehme nicht an, dass sie sich dafür schon mit 8 Jahren interressiert hat. Jetzt interressiert sie sich und im Vergleich zu mir ist sie jugendlich.



    :laber wie alt sie war, als du mit dem Desaster angefangen hast, hat hiermit immer noch nix zu tun.



    Zitat

    Sind in diesem Maß auch die bereinigten Nettolöhne und Nettogehälter gestiegen? Ich denke Nein.


    Ach Herzchen, so geht es sogar den Leuten die wirklich arbeiten. Alles wird teurer, nur die Gehälter werden nicht höher. Und, soll ich jetzt klagen?
    Du bist echt ein Knüller :lach

  • Aber jetzt lasst uns wieder zum Thema zurück kehren.

    Äh wie war das nochmal gleich?
    Gabs überhaupt je eins?
    Ich raff schon seit Posting Nr. 5 nicht mehr worum es hier überhaupt geht.


    Aber ich gebe zu...
    Es ist äußerst unterhaltsam :D


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • @Camper: Hast du nun stationäre Therapien und Reha und Kuren gemacht, damit du wieder gesund und leistungsfähig wirst? Oder bist du lieber nur in den Urlaub nach Italien gefahren, weil das Klima da besser für dich ist?


    Ich arbeite doch. Gesund war ich schon beim Tag der Geburt nicht und werde es auch nie werden. Das OLG hat das mit "Multiborbid" bezeichnet. Der Gutachter hat das mit "eingeschränkt Leistungsfähig" betitelt. Das Versorgungsamt sagt dazu Schwerbehindert.


    Um aber nicht wieder in der Klapse zu landen, fahre ich jedes Jahr für 5 Wochen in den Urlaub nach Italien. Damit halte ich meine deppressiven Störungen unter Kontrolle. Die Urlaube habe ich übrigens schon während der bestehenden Ehe in Italien verbracht. Auch unsere Kinder waren immer mit dabei.


    Nur als die Trennung erfolgte, sollte das plötzlich vorbei sein, weil ich jetzt ja gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet war.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ich arbeite doch. Gesund war ich schon beim Tag der Geburt nicht und werde es auch nie werden. Das OLG hat das mit "Multiborbid" bezeichnet. Der Gutachter hat das mit "eingeschränkt Leistungsfähig" betitelt. Das Versorgungsamt sagt dazu Schwerbehindert.


    :troest jaja, das Leben ist schon hart, aber gesund genug um Kinder zu zeugen warste ja immerhin :muede Wer Kinder machen kann sollte wissen, dass das nicht billig wird ;)


    Nur als die Trennung erfolgte, sollte das plötzlich vorbei sein, weil ich jetzt ja gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet war.



    Ja, echt ne Frechheit sowas...tztztz unfassbar..... :lach

  • da ich das wort "multiborbid" nioch nie gehört habe , hab ich mal meine freundin goo*le gefragt :


    zitat wiki: Allerdings stellt die Multimorbidität prinzipiell keinen schicksalhaften Prozess dar. In vielen Fällen wäre mit entsprechenden Therapien und Pflegekonzepten Abhilfe möglich oder zumindest die Einschränkungen der Lebensqualität deutlich reduzierbar. < zitatende



    sehr bezeichnend , das es ja doch möglich erscheint , dir helfen zu können.... ach ich vergas: italienurlaub richtet es ja viel besser...


    ich les ja fast nur mit , aber es kräuselt sich alles bei mir , wenn ich deine ausführungen lese @ camper
    übrigens bin ich 47 und habe nie unterhalt für meine jungs bekommen


  • ich les ja fast nur mit , aber es kräuselt sich alles bei mir , wenn ich deine ausführungen lese @ camper
    übrigens bin ich 47 und habe nie unterhalt für meine jungs bekommen


    Hättest Du ihn denn nötig gehabt? Wenn ja, welche Schritte hast Du unternommen, dass Du vielleicht doch Unterhalt kriegst?


    lg


    Camper

  • Wir stellen fest, Camper hat keine medizinischen Leistungen (Reha-Aufenthalt, Therapie) durchgeführt, sondern Urlaubsreisen (auf Camper-Deutsch: krankheitsbedingte Erholungsreisen), die kein Richter in diesem Sinne, also Camper-Deutsch, anerkennen will... dieser "Unmensch"...


    Also, ein Schreiben an die möglichen Kostenträger, auf die paar Cent kommts auch nicht mehr an mit der Bitte im Rahmen der Amtshilfe Auskunft zu erteilen.
    Wurden Leistungen in Anspruch genommen, wurde dies auch abgerechnet.

  • @Camper1955


    Der Thread driftet arg hin und her und wird immer unübersichtlicher. :frag


    Kannst Du da mal nicht eine Art chronolgisch aufgebautes Posting machen, wo man alle Steps nachlesen kann. Dann kann man sich davon auch ein besseres Bild machen.


    z.B.
    1995 Geburt
    2005 Trennung
    2005 Umgansboykott...Gerichtsurteil...


    ect...


    Das würde allen hier sicherlich helfen die Dinge besser zu verstehen und solch eine Übersicht hilft ggf. auch demjenigen der sie erstellt, die Dinge klarer zu sehen.


    Vielleicht kommt so mal etwas mehr rum als das, was jetzt hier hin und her geht. Das muß auch nicht jetzt sein, vielleicht aber in den nächsten Tagen ?



    Ich würde dies auch zusätzlich im ersten Beitrag einpflegen sobald dies fertig ist.


    Viele Grüße,


    Czeltik.

  • In vielen Fällen wäre mit entsprechenden Therapien und Pflegekonzepten Abhilfe möglich oder zumindest die Einschränkungen der Lebensqualität deutlich reduzierbar.


    In vielen Fällen sagt doch schon alles. In vielen heißt nicht in allen.


    Und Gerichtsentscheidungen sind nun mal Einzelfallentscheidungen. Nun muss ein Gutachter erklären, ob es in meinem einzelnen Fall eine Therapie gegeben hätte, die auch anschlägt. Was bei einer Schwerbehinderung kaum der Fall sein dürfte, da bei einer Schwerbehinderung immer davon ausgegangen wird, dass sie länger als ein halbes Jahr anhält. Inzwischen unbefristet.


    lg


    Camper


  • Ich würde dies auch zusätzlich im ersten Beitrag einpflegen sobald dies fertig ist.


    Mach ich. Ich schreibs auf Word nieder und schick es Dir dann zu, wenn es Dir recht ist.


    lg


    Camper


  • das würde ich glatt so unterschreiben, auch wenn ich das restliche vorgehen nicht unterstützenswert halte.


    Es ist einfach fakt, dass man sich Kinder leisten können muss und da hilft es schon ungemein, wenn man sich vorher mal gedanken macht und nicht drauf verlässt, dass der ex schön brav zahlt (und es auch kann).
    Findet es eigentlich niemand pervers, wenn ein Arbeitsloser ALG II empfänger wegen unterhaltspflichtverletzung angezeigt wird?
    Ist es nicht selbstverständlich, dass man als anderer elternteil einspringt, wenn der andere ausfällt?

  • Schwerbehinderung



    Herzchen, weißt du überhaupt was eine Schwerbehinderung ist? Weißt du wie es den Menschen tatsächlich geht? Das was du machst ist ein Fake und einfach nur jämmerlich.
    Mitleid und dir Recht geben würde ich dann, wenn du im Rollstuhl sitzt und tatsächlich Schwerbehindert bist. Ist doch echt lachhaft langsam.


    Ein MAnn der regelmäßig nach Italien fährt um Urlaub zu machen, ist alles andere als Schwerbehindert. Ich empfehle dir ein Praktikum als Altenbetreuer in einem Pflegeheim. Dann weißt du, was Schwerbehindert heißt ;)

  • Wir stellen fest, Camper hat keine medizinischen Leistungen (Reha-Aufenthalt, Therapie) durchgeführt, sondern Urlaubsreisen (auf Camper-Deutsch: krankheitsbedingte Erholungsreisen), die kein Richter in diesem Sinne, also Camper-Deutsch, anerkennen will... dieser "Unmensch"...


    Oh doch. Ich war 2003 10 wochen und zum Jahreswechsel 2003/2004 nochmal 4 Wochen in der Klapse. Gebracht hat es nichts. Als ich wieder in den Urlaub fuhr, war alles vorbei. Therapien habe ich soweit die Krankenkasse mitgespielt hat ebenso gemacht. Rat des Psychotherapeuthen "fahren sie in ihren Urlaub"


    Also, ein Schreiben an die möglichen Kostenträger, auf die paar Cent kommts auch nicht mehr an mit der Bitte im Rahmen der Amtshilfe Auskunft zu erteilen.


    Für den Tatzweitraum, also vom 1.5.2006 bis 31.07.2008 wurde dieses Auskunftsersuchen auch gestellt. Raus gekommen ist dabei nur der Krankenhausaufenthalt wegen meines Schlaganfalles und noch ein Krankenhausaufenthalt wegen Verdacht auf Herzinfarkt, was sich aber zum Glück nicht bestätigte. Fahrtkosten für Notarzteinsatz, sowie psychjatrische Institutambulanz vom 01.07.2007 bis zum 30.09.2007


    Wurden Leistungen in Anspruch genommen, wurde dies auch abgerechnet.


    für den Tatzeitraum. s.o. Aber für davor liegen die ärztlichen Befunde alle in den Akten.

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Findet es eigentlich niemand pervers, wenn ein Arbeitsloser ALG II empfänger wegen unterhaltspflichtverletzung angezeigt wird?
    Ist es nicht selbstverständlich, dass man als anderer elternteil einspringt, wenn der andere ausfällt?


    Nein, ich finde es grundsätzlich nicht pervers. Denn wenn der ET z.b. nachweist, dass er sich bemüht Arbeit zu finden, jedoch partout keine Arbeit findett, dann ist es keine Unterhaltspflichtverletzung, wenn er nicht zahlt. Wenn sich dieser ET aber einfach auf ALGII "ausruht" und gar nicht beabsichtigt arbeiten zu gehen, dann ist es Unterhaltspflichtverletzung...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

    Einmal editiert, zuletzt von bimbambule ()

  • Findet es eigentlich niemand pervers, wenn ein Arbeitsloser ALG II empfänger wegen unterhaltspflichtverletzung angezeigt wird?


    Kommt drauf an, ob er sich um Arbeit bemüht oder nicht. (denn nur darum geht es bei der entsprechenden Anzeige).


    Und grad Campers Beispiel zeigt ja deutlich: egal wie man plant, man kann es nicht für das gesamte Leben. Die Kinder sind entstanden, als noch genügend Einkommen da war. Und offensichtlich kam die Trennung ja auch nicht unmittelbar nach Kind Nr. 3. Folgt man also dieser Logik, darf niemand mehr Kinder bekommen, denn niemand! kann garantieren, dass er es für den Rest seines Lebens schafft, sie alleine zu ernähren. Und das ist Fakt.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Camper,


    vera... Dritte, aber nicht mich.
    Du hast sehr genau verstanden, dass es mir um den "Tatzeitraum" geht und nicht um die Jahre davor.


    Die von dir genannte psychische Diagnose ist ein psychischer Schnupfen, sorry, der unbehandelt eine handfeste Stirnhöhlenentzündung, hier: Depression, werden kann.
    Bei depressiven Verstimmungen hilft frische Luft, Sport - ein Sportfacharzt wird dir aufgrund deiner Herzkrankheit weiterhelfen - eine Verhaltenstherapie und notfalls Johanniskraut.
    Alles andere ist nicht wollen.


    Bei Dekompensation hilft Innere-Kind-Arbeit, Selbstwerttraining - beides ist innerhalb einer Verhaltenstherapie durchführbar.


    Hast du während des Tatzeitraumes entsprechende Schritte unternommen?