ZitatOriginal von Kaj
Radex,
der zahlende ET darf anteilig KG abziehen, d.h. es steht ihm anteilig KG für die Deckung der Umgangskosten zur Verfügung.
Und der durchschnittliche KU liegt max. eine Stufe höher als der Mindestunterhalt. Außerdem ist das für eine Mutter, die für ihr Kind weniger KU ausbezahlt bekommt oder gar UV in Anspruch nehmen muss, völlig unrelevant! Denn sie deckt die Kosten des Kindes neben ihrer Betreuungsleistung allein!
An dem was Du schreibst ist schon was Wahres dran. Das ist jedoch nur die eine Seite. Wenn ich mir mal die Seite der unterhaltspflichtigen Väter ansehe fällt mir folgendes auf:
Es gibt immer mehr Mangelfälle, weil immer mehr Väter den Unterhalt nicht zahlen können. Weiterhin sind die Beträge für den KU in den letztes Jahren massiv gestiegen, bei maximal gleichbleibender Lohnentwicklung. Der Staat muss infolge dessen immer öfter UHV zahlen, und bekommt nur ca. 15% der ausgelegten Summe von den Vätern zurück. Die Kosten für die Eintreibung übersteigen inzwischen schon die erhaltenen Rückzahlungen.
Ich will jetzt auch gar nicht darüber lamentieren wem es jetzt besser oder schlechter geht, ich stelle nur fest, dass viele Mütter wie Väter mit diesem System nicht zufrieden sind, eben weil dieses System überreizt ist und so nicht mehr funktioniert. Sie werden gegeneinander aufgehetzt (bald noch mehr, denn dann gibt es Anwaltszwang auch bei Unterhaltssachen), und die Scheidungsindustrie freut sich über jeden neuen Kunden. So geht´s eindeutig nicht weiter. Sinnvoll wäre z.B. die Einführung des Wechselmodells als Standard wie in anderen Ländern auch, aber dies wird von der Justizministerin abgelehnt.