dies hier ist nochmal die ausgangsfrage des ts
Die Frage ist im Prinzip schnell beantwortet:
Weil es immer noch sein Kind ist und er, wenn auch mangels GSR nicht direkt, dann doch vielleicht immer noch indirekt durch gutes Beispiel sein Kind in eine bestimmte Richtung mit-entwickeln und als Vorbild vorangehen kann. Wohlgemerkt: VIELLEICHT!!!
Soweit zur eigentlichen Fragestellung.
Der Haken an der Sache: Alle guten Beispiele bringen nichts, wenn die KM gestützt durch ASR bspw. das Kind "nur" zur Hauptschule schickt weil sie das für einfacher oder besser hält. Da kann der KV mit Abi und Studium (das er vielleicht hat) noch so oft und lange als gutes Beispiel voran gehen - es wird nichts bringen. Und dass dem KV dann auch mal der Hut hoch geht oder er sich denkt "Was soll der Sch**ß? Ich kann eh nichts ändern." kann ich durchaus nachvollziehen. Insbesondere dann, wenn das Kind u.U. die notwendigen Vorraussetzungen mitbringen würde.
Das war jetzt nur ein Beispiel aus dem Bereich Schule. Weitere Beispiele aus der Gesundheitssorge, Vermögenssorge usw. sind bei Bedarf gerne nachlieferbar.
Ich bleibe dabei: Es wird Zeit, dass auch bei nicht-ehelichen Kindern von Geburt an gemeinsames Sorgerecht besteht und dieses nur auf Antrag, der natürlich ausreichend begründet sein muss, aberkannt werden darf. Für mein Empfinden widerspricht jede andere aktuelle oder zukünftige Regelung dem Gleichheitsgrundsatz aus dem GG. Weder sind ehemalige Ehemänner was besseres/anderes noch sind die Kinder aus Ehen etwas besseres/anderes. Wozu also diese Ungleichbehandlung???