Umgang ohne Sorgerecht?

  • dies hier ist nochmal die ausgangsfrage des ts ;)


    Die Frage ist im Prinzip schnell beantwortet:
    Weil es immer noch sein Kind ist und er, wenn auch mangels GSR nicht direkt, dann doch vielleicht immer noch indirekt durch gutes Beispiel sein Kind in eine bestimmte Richtung mit-entwickeln und als Vorbild vorangehen kann. Wohlgemerkt: VIELLEICHT!!!


    Soweit zur eigentlichen Fragestellung.


    Der Haken an der Sache: Alle guten Beispiele bringen nichts, wenn die KM gestützt durch ASR bspw. das Kind "nur" zur Hauptschule schickt weil sie das für einfacher oder besser hält. Da kann der KV mit Abi und Studium (das er vielleicht hat) noch so oft und lange als gutes Beispiel voran gehen - es wird nichts bringen. Und dass dem KV dann auch mal der Hut hoch geht oder er sich denkt "Was soll der Sch**ß? Ich kann eh nichts ändern." kann ich durchaus nachvollziehen. Insbesondere dann, wenn das Kind u.U. die notwendigen Vorraussetzungen mitbringen würde.
    Das war jetzt nur ein Beispiel aus dem Bereich Schule. Weitere Beispiele aus der Gesundheitssorge, Vermögenssorge usw. sind bei Bedarf gerne nachlieferbar.


    Ich bleibe dabei: Es wird Zeit, dass auch bei nicht-ehelichen Kindern von Geburt an gemeinsames Sorgerecht besteht und dieses nur auf Antrag, der natürlich ausreichend begründet sein muss, aberkannt werden darf. Für mein Empfinden widerspricht jede andere aktuelle oder zukünftige Regelung dem Gleichheitsgrundsatz aus dem GG. Weder sind ehemalige Ehemänner was besseres/anderes noch sind die Kinder aus Ehen etwas besseres/anderes. Wozu also diese Ungleichbehandlung???

  • :wink Uschi, das war eine rhetorische Frage - so, durchs linke Knie ins rechte Auge.


    Das Knie ist das Umgangsrecht des Kindes, ein Menschenrecht, das in dieser These mit den Füßen getreten wird...
    das Auge (das Ziel) ist das GSR bzw. die Diskussion um die Ungerechtigkeit gegenüber Vätern, ein Menschenrecht, das (auch in dieser These) nicht mit den Füßen getreten werden darf.

  • Meine Meinung zu dieser These steht in meinem ersten Posting. Dort verdeutliche ich hoffentlich unmissverständlich, dass ich Umgang und GSR nicht in Kondition zueinander stelle! Im Gegensatz zum TS. Die Folgepostings sind Reaktionen auf den Verlauf des Beitrags.


    Vom Gefühl her behaupte ich schon, dass es hopeful im Grunde um das automatische Sorgerecht der unehelichen Väter von Geburt an geht. Er selbst hat die Entwicklung des Beitrags in diese Richtung gelenkt. Solange ER als TS nicht Gegenteiliges behauptet, sehe ich keine thematische Abweichung.

  • Der Haken an der Sache: Alle guten Beispiele bringen nichts, wenn die KM gestützt durch ASR bspw. das Kind "nur" zur Hauptschule schickt weil sie das für einfacher oder besser hält. Da kann der KV mit Abi und Studium (das er vielleicht hat) noch so oft und lange als gutes Beispiel voran gehen - es wird nichts bringen. Und dass dem KV dann auch mal der Hut hoch geht oder er sich denkt "Was soll der Sch**ß? Ich kann eh nichts ändern." kann ich durchaus nachvollziehen. Insbesondere dann, wenn das Kind u.U. die notwendigen Vorraussetzungen mitbringen würde.


    Naja, dann kann die KM aber auch nicht ganz helle sein, wenn sie solche Entscheidungen trifft. Jetzt mal auf das Schulbeispiel bezogen.
    Man weiß doch ob und was das Kind kann. Und sollte doch eigentlich davon ausgehen, dass sie im Sinne des Kindes handelt.

    Ich gebe Tippfehlern asyl, wer welche findet muss sie hier lassen.


  • Und weil es eben ums Kind geht steht es dem zugehörigen Vater durchaus zu bei Dingen von nicht alltäglicher Bedeutung, also nicht die Alltagssorge betreffen, mitreden zu dürfen in welche Richtung sich das Leben auch seines Kindes entwickelt oder nicht entwickelt. Dazu muss GSR bestehen. Um nicht mehr und nicht weniger geht es!


    Der TS will sich hier aber hinter dem GSR verstecken. Das das Thema Sorgerecht in Deutschland nicht ausgereift ist, ist scheiße, vor allem für die Väter, die sich kümmern wollen.
    Und um in allen Belangen mitreden zu können, muss ein gutes Elternverhältnis bestehen, sonst würde es zu immer mehr Streitigkeiten führen, die dann vor Gericht geregelt werden müssen.


    Und nur mal zum Thema, das Sorgerecht in anderen Ländern Standard und so viel besser geregelt ist. In Frankreich z.B., erlangt ein Vater nur Sorgerecht, wenn er innerhalb eines Jahres die Vaterschaft anerkennt. Danach ist es genau wie in Deutschland. Es gibt also nur eine Karenzzeit von einem Jahr und wenn die Mutter sich querstellt, hat der Vater auch keine Chance.

    Ich gebe Tippfehlern asyl, wer welche findet muss sie hier lassen.

  • Lieber 3erpapa, was ich dafür getan habe??? Ganz einfach, ich kümmere mich um unsere Tochter im Gegensatz zu KV. Ich telefoniere ihm hinterher wann er denn mal seine Tochter wiedersehen möchte, schicke Fotos, schreibe ihm von ihrem Tag. Ich schaue mir Kindergärten an. Ich habe vor ihrer Geburt uns eine Wohnung gesucht, in der wir leben können, habe die Grundausstattung gekauft sowie ihre weiteren Anziehsachen. Und ja, KV hat es sich in dieser Wohnung, an der er sich absolut überhaupt nicht beteiligt hat es mehrere Monate sehr gut gehen lassen, bis er sich dazu entschlossen hat doch lieber weiterhin in Bayern zu leben. Sag mir bitte, womit zeigt diese Mann, dass er interesse an der Entwicklung unserer Tochter hat??? Mir fällt gar nichts dazu ein. Im Moment ist es ein einziger Kampf, dass er sich a) tatsächlich und b) finanziell um seine Tochter kümmert.
    Sorgerecht bedeutet für mich, dass ich Entscheidungen für die Kleine fällen muss, wie es ihr wohl am besten geht. Und ich sehe nicht ein, dass ich diese Handlungsfähigkeit für einen Vater aufgeben muss, der sich einen Dreck darum schert in welchen Kindergarten seine Tochter geht oder was sonst noch alles ansteht. Denn es kann nicht sein, dass es gegen das Wohl des Kindes geht, weil Papa seinen Allerwertesten nicht bewegt bekommt. Natürlich gibt es andere Männer, die sich um ihre Kinder kümmern. Aber in diesem Fall bin ich unglaublich glücklich, dass unsere Tochter nicht von ihrem Vater abhängig ist.
    Und nein, ich bin nicht mit ihm in die Kiste gesprungen. Ich war mit ihm zusammen, weil ich ihn geliebt habe. Aber schlicht und ergreifend haben wir als Paar versagt und momentan ist er anscheinend nicht dazu in der Lage wenigstens noch fürsorglicher Vater zu sein. Und ein Vater, der sich nicht Sorgen will, braucht auch kein Sorgerecht, oder???
    Außerdem ging es in der Frage nicht darum, ob man Vätern generell ein Sorgerecht geben soll, sondern ob Sorgerecht und. Umgansrecht aneinander gekoppelt werden sollen, wenn ich dich daran erinnern darf.

  • Man weiß doch ob und was das Kind kann. Und sollte doch eigentlich davon ausgehen, dass sie im Sinne des Kindes handelt.


    Und da liegt ja der Hund begraben. Bei der Mutter wird davon ausgegangen. Beim Vater erstmal nicht, im Gegenteil....


    Danach ist es genau wie in Deutschland. Es gibt also nur eine Karenzzeit von einem Jahr und wenn die Mutter sich querstellt, hat der Vater auch keine Chance.


    Was kann denn die Mutter da quer stellen? Muss der Vater nun die Vaterschaft anerkennen oder die Mutter?