Da ich ja in einer Trennung leben und wohl demnächst ausziehe würde ich gern wissen ob mir jetzt für die Wohnungeinrichtung Zuschüsse zustehen weil wir müssen ja die Möbel auch teilen. Sonst haben ja meine Kleine und ich nicht viel
Wohnungszuschuss möglich??
-
-
Ja, Dir steht ein Zuschuss für Möbel und Einrichtungsgegenstände nach § 23 Abs. 3 SGB II zu.
Lies doch mal auf dieser Seite: http://www.sozialhilfe24.de/so…lfe-forum/ftopic7673.html
Da gibt es einen Punkt zum Thema Trennung von Paaren. Es muss aber nachgewiesen werden welche Gegenstände nicht vorhanden sind bzw. welche beim Ex-Partner verbleiben.
Soweit ich weiß, gibt es aber den Zuschuss nur als Darlehen.