Hallo,
irgendwie steh ich jetzt aufm Schlauch und brauch mal ein paar Anmerkungen von euch!
Ich lebe seit Ende 2004 getrennt von meinem Ehemann, wir haben eine achtjährige Tochter, die bei mir lebt.
Da er zuerst mal mehr mal weniger Unterhalt gezahlt hat, seit einem Jahr gar nicht mehr, habe ich schließlich geklagt und er wurde verurteilt, nicht nur an die Tochter Unterhalt zu zahlen, sondern auch an mich (es gibt einen Ehevertrag, in dem das so geregelt wurde - ist aber eher nebensächlich für meine Fragestellung)
Ich habe meine Anwältin dann gleich nach dem Urteil mit der Zwangsvollstreckung beauftragt, einer Gehaltspfändung. Soweit, sogut.
Achso, bis jetzt bekomme ich Hartz IV, das muss ich dann für die vorherigen Monate, so da auch Unterhalt kommt, zurückzahlen.
Jetzt scheint es aber so, dass der Arbeitgeber meines Mannes das einbehaltene Geld nicht an mich überweist, sondern an meine Anwältin. Sie ist im Urlaub, deshalb kann ich das grad nicht mit ihr klären, würde aber von euch gerne wissen:
Ist das üblich? Wenn ja warum? Der Unterhalt muss doch dann sowieso zu mir weitergeleitet werden, warum geht das nicht direkt? Kennt das jemand auch so?
Grüße, Gisela
PS: Nicht dass da was in den falschen Hals kommt: ja, ich möchte gerne arbeiten, ja ich suche auch Arbeit und wäre sehr froh, wenn da mal was klappen würde. :wink Vor allem wäre ich dann endlich unabhängig...