Ihr Lieben,
vielleicht kennt sich jemand mit folgendem Fall aus.
Mal angenommen, ein Paar trennt sich im März 2008. Ende Dezember 2008 unternehmen sie einen Versöhnungsversuch von knapp 3 Monaten, welcher bis ins Jahr 2009 hineinreicht. Faktisch ist es dann so, dass die Steuerklassen erhalten bleiben in 2009, auch wenn die endgültige Trennung dann im Februar 2009 erfolgt.
Nun aber Folgendes. ANGENOMMEN, das ehemalige Paar reicht dann im April die Scheidung ein (geht ja, weil man bis zu 3 Monate unterbrechen darf), Scheidung erfolgt noch in 2009...
Wie ist es dann mit den Steuerklassen? Müssen diese SOFORT mit Rechtsgültigkeit der Scheidung geändert werden, oder muss das zum Januar 2010 erfolgen?
Hat jemand fundierte Infos?
Lieben Dank.
Doppelmama