Mal wieder eine Frage bzgl. Umzug

  • Hallo zusammen


    Ich bin ganz neu hier, genauer gesagt, habe ich mich erst gestern angemeldet.
    Ich habe das Forum nach meinem Thema durchsucht, aber leider nicht das passende gefunden.


    Es geht um folgendes. Vor ca. 7 Jahren haben meine Ex-Frau und ich mich getrennt. Seit 2006 sind wir geschieden. Wir haben eine 12 jaehrige Tochter fuer die wir das gemeinsame Sorgerecht haben. Unsere Tochter wohnt (bis auf eine ca. 6 monatige Ausnahme, welche beruflich bedingt war) seit ihrem 6. Lebensjahr bei mir. Genauer gesagt, von Montag (nach der Schule) bis Freitag (wenn sie zur Schule geht). Vom Freitagnachmittag an ist sie dann bis Montagmorgen bei Ihrer Mutter. Seit Januar 2007 ist unsere Tochter in meinem Ort, sprich auf meine Adresse gemeldet.


    Aus beruflichen Gruenden moechte ich nun Umziehen. Die Entfernung zwischen dem Wohnort und unserer neuen Wohnung waere dann ca. 120 km. An der Situation bzgl. Aufenthaltszeiten sollte sich eigentlich nichts aendern, ausser dass meine Tochter anstatt erst am Montag schon am Sonntagabend zu mir kommen muesste, da sie ja am Montag wieder in die Schule muss.


    Mit meiner Tochter habe ich schon gesprochen. Sie moechte mit mir kommen.
    Unababhaengig von dem, was die Beziehung meiner Tochter zu mir oder ihrer Mutter angeht, wuerde ich gerne wissen, ob meine Tochter bei einem Umzug mit mir gehen koennte, oder ob etwas dagegen spricht. Dass ich das mit meiner Ex-Frau besprechen muss, habe ich aus den verschiedenen Themen herauslesen koennen, aber nicht, ob ich denn ueberhaupt an einen Umzug denken kann oder nicht.
    Hier stellt sich eine meiner generellen Fragen: Wer 'darf/kann' eigentlich umziehen, wenn dabei auch Kinder zu beruecksichtigen sind?
    Ist erst einmal die Person im 'Vorrecht/Vorteil', bei dem das/die Kind/er wohnen, sprich 'adressbezogen' gemeldet sind? Irgendwie ist mir das alles nicht so ganz klar.


    Ich hoffe, ihr koennt mir hier ein wenig weiterhelfen und die Unklarheiten beseitigen.


    XingFu

  • du wirst dich mit der mutter des kindes einigen müssen wie der aufenthalt des kindes zukünftig weiter geklärt ist. besser wäre es natürlich für das kind in der bisher bekannten schule bleiben zu können, bei ihren freunden und im gewohnten sozialen umfeld. das könnten gründe sein die die mutter anbringt und sie könnte auf diesen gründen basierend auch versuchen das abr zu beantragen. allerdings glaube ich das der wille einer 12 jährigen schon soweit gehört wird vor gericht, das er ausschlaggebend ist.
    ich glaube aber das du mit der mutter des kindes ein gespräch führen solltest über das gesamte procedere, auch basierend darauf, wie du dir zukünftig den umgang vorstellst: sprich wer bringt und holt das kind? wer trägt die neu entstandenen kosten dafür? etc... am besten wäre es wenn ihr darüber als eltern eine schriftliche vereinbarung setzt. doof für alle wäre die mutter findet es kurz vor umzug heraus und wedelt bei gericht mit einstweiligen anordnungen an gegen dich.

  • Das gemeinsame Sorgerecht ist vorerst mal nur dann relevant wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht geregelt ist.


    Sollte es nicht geregelt sein dann haben dies beide.
    Auch wenn hier von manchen oft von 6 Monaten und faktischem ABR gesprochen wird. Das gibt es nur vor Gericht und hängt auch vom Richter ab.


    Wenn ihr beide das ABR habt dann brauchst Du die Zustimmung der KM.
    Bekommst Du die nicht dann bleibt dir nur das Gericht. Hier hast Du aber wiederum gute Karten. (siehe wiederum 6 Monate und ABR was von einigen Gerichten so angenommen wird) Insbesondere wenn Du auch klarlegen kannst wie der Umgang weiter geregelt ist.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Hallo


    Danke fuer eure Antworten. Es sieht wohl doch schwieriger und vor allem unangenehmer aus als ich gedacht habe.
    Dass ich mit der Mutter meiner Tochter darueber sprechen muss, wusste ich schon, aber ich wollte das so lange hinausschieben, bis ich schon eine neue Wohnung haette. Aber ich glaube ich sollte das nun erledigen, bevor ich auf Wohnungssuche gehe. Ich moechte auf keinem Fall ohne meine Tochter umziehen. Dann bleibe ich lieber auch hier, obwohl das nicht 'sehr foerderlich' fuer unser Team waere.
    Nach all dem, was in all den Jahren immer wieder 'so vorgekommen' ist, graust es mich jetzt schon vor diesem Gespraech.


    XingFu

  • Du kannst bei 120 KM wegen Jobwechsel davon ausgehen das ein Richter dir das erlauben wird. Wie gesagt musst Du dir aber Gedanken machen das der Umgang genauso bleibt wie bisher.