Frisch alleinerziehend, in Elternzeit, ein Jahr ohne Geld, wo fang ich an?

  • Hallo!


    Habe mich schon eine Weile durch Euer Forum gewühlt, aber noch keine ganz passende Antwort gefunden. Daher mein erster Beitrag hier :-)


    Meine Situation ist wie folgt: Baby zehn Monate alt, Anfang Oktober vom Ehemann getrennt und ausgezogen mit Tochter. Habe bei meinem AG vor Babys Geburt zwei Jahre Elternzeit angemeldet, das zweite Jahr wollte ich mit Erspartem und Gehalt des Mannes (geht ja in einem Haushalt) überbrücken, da war aber von Trennung auch noch keine Rede. Ich kann erst wieder 2011 voll arbeiten gehen, da vorher kein Geld für mich eingeplant ist. Problem auch: Ich bin schon am Bewerben für Betreuung, aber vor 2011 werde ich keinen Kitaplatz bekommen, weil ich natürlich auch nicht damit gerechnet habe, dass ich vorher einen brauche, um evtl. Teilzeit arbeiten zu gehen. Ich würde ja gerne! Aber mehr als 400 Euro-Job wird wohl nicht drin sein.


    Nun meine Frage: Mein Mann zahlt mir nun 600 Euro/Monat. Das ist das Geld, dass er netto mehr rausbekommt, weil er durch meine Elternzeit in einer anderen Steuerklasse ist (3/5, vorher waren wir 4/4). Das reicht grad mal für die Miete (alles so teuer hier). Habe ich nun irgendwelche Ansprüche auf Beihilfe oder muss ich wirklich schauen, dass ich dieses Jahr mit Erspartem und 400-Euro-Job überbrücken kann? Denn arbeitslos bin ich ja in dem Sinne nicht.


    Wo kann ich mich informieren? Jugendamt? Arbeitsamt? Keine Ahnung....trotz Internetsuche....


    Für Tipps bin ich sehr dankbar!


    Bri

  • Hallo,


    entweder Du wählst den Weg über einen Anwalt oder übers JA.
    Der kann Dir an Hand des Einkommens Deines Mannes errechnen, wieviel Unterhalt Du für Eure Tochter und für Dich bekommen kannst/wirst.


    Auch wegen der Btreuung der Kleinen gibt es die Möglichkeit übers JA zu gehen, sie können Dir sagen, wo es Tagesmütter oder Ganztagskitas (auch für so Kleine) gibt und Dich beraten, welche Kosten von welchem Träger (Stadt/Land/Bund) übernommen werden.


    Wenn ich es richtig weiß, muß sich auch der KV an den Kosten beteiligen.


    Ich weiß nicht ob Du Anrecht auf ALG 1 oder ALG 2 hast, das erfährst Du am ehesten über die ARGE oder übers Landratsamt (Kommunale).


    Evtl. steht Dir auch noch ergänzend Wohngeld zu, dieses beantragst Du am besten bei der Stadt (Rathaus/Bürgerbüro-Wohneldstelle) oder aber auch beim Landratsamt.


    Wichtig, falls Du das noch nicht hast: eigenes Konto, Kindergeld dorthin überweisen lassen, genauso wie evtl. den Rest Elterngeld.


    Mehr fällt mir grad nicht ein.


    LG Carina


    PS: Woher aus BW kommst Du denn? Darst gern per PN antworten.

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
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    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)