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Zitat von »lavini«
. Auch was während des Umgangs erlaubt ist, ist nur über eine Klage zu klären.
Hm..seit wann das?
Da gibts nichts zu regeln u da kann auch nichts geregelt werden..er ist der Vater u er kann während des Umganges mit seinem Kind tun was er möchte, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist..u das soltle es erstmasl in der Regel nicht sein..
Genau das meinte ich ja. War wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Wenn der betreuende Elterteil irgendein Problem mit der Art des Umgangs hat, muss er das gerichtlich klären lassen. Erfolg ist da nun wirklich nicht garantiert. Dieses Mittel gibt es ja nicht damit einer den anderen nach gut Dünken bevormunden kann, sondern um zu verhindern, dass das Kindswohl gefährdet ist. Und sollte das der Fall sein, wird ein Gericht versuchen den Umgang so zu regeln, dass das Kindswohl eben nicht mehr gefährdet ist ( begleiteter Umgang o. Ä.).