Pro-Contra gemeinsames sorgerecht für kv...

  • hallo ihr lieben,
    jetz hab ich mal eine allgemeine frage. wir hatten ja an diesen stellen schon mehrmals pro u. contra mutter u. vater /zwangsväter u. –mütter diskutiert.
    nun stellt sich mir gerade ganz akut die frage nach gemeinsamem sorgerecht für meinen zwerg u. seinem kv mal wieder auf. ich brauche jetzt nicht wirklich nachteil oder vorteile dessen, die hab ich ihm schon alle ausklamüsert, komme aber gegen ihn nicht weiter an, weil mir die argumente momentan bissel fehlen u. ich merke so unrecht hat er nicht.
    sein argument pro gemeinsames sorgerecht: er täte ja eh schon alles was ein vater tun sollte: kümmert sich, umgang findet mehrmals die woche frei nach laune statt, er betreut kind bei krankheit, er holt kind ab aus der einrichtung wenn not am mann ist und ist ständig parat. entscheidungen fällen wir eigentlich auch immer gemeinsam und waren uns noch nie uneinig. er unterschreibt mit wenn es entscheidungen für op gab oder andere sachen beim kinderarzt (auch wenn aufgrund meines asr seine unterschrift oder seine entscheidung rechtlich nicht benötigt wird). er meinte von daher wäre die unterschrift zum gemeinsamen sorgerecht ja eigentlich nur ne formsache vor dem jugendamt, weil er die pflichten ja schon hinreichend erfüllen würde.
    er würde mir auch egal wie das abr sofort zurückgeben, wenn ich mich dadurch sicherer „fühlen“ würde u. mir zwerg nase nie aus dem haus holen. argumentiert dann weiter,ohne meine unterschrift dürfte ehr eh keine eigenen entscheidungen treffen u. wenn ich schule oder kita anmelden würde wollen, dann würde ich die unterschriften bekommen oder er gibt mir damit ich glücklich bin, eine vollmacht.
    ich gebe zu er hat mich weichgeklopft, auch wenn ich momentan keine anmerkung dazu sage u. der satz „nur wenn wir verheiratet sind“ etc. klingt mittlerweile lächerlich. aber irgendwie hab ich angst das „mein“ kind irgendwann doch weg ist. sicherlich ist das schwachsinn, weil wenn er mir nachweist, dass ich kindeswohlgefährdend bin dann klagt er das kind raus ob mit asr oder gsr ist irrelevant.
    mache ich den schritt heute nicht, dann kann es schon sein, dass er ab morgen „vogelfrei“ für die behörden ist und zur ausreise gezwungen wird, da seine aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wird. hat das irgendwelche relevanz rechtlich für mich? muss ich mit problemen bei ämtern rechnen? stimmt es das die kontinuität zählt, also das kind bis dato und in zukunft lebensmittelpunkt bei mir hat? es ist nicht das ich es mir nicht vorstellen kann, es sind halt existenzängste die mich plagen diesbezüglich, wahrscheinlich auch weil ich seit 10 jahren alleinerziehend bin u. alle entscheidungen bis dato immer allein getroffen habe. ich bin halt noch nicht so ganz einsichtig ein teil meiner selbständigkeit abzugeben, aber prinzipiell weiß ich das er recht hat und wir das schon die ganze zeit in der hinsicht praktizieren und eltern sind die über alles reden.
    würdet ihr das machen? vielleicht auch mal ausgeklammert den fakt das er ausländer ist, weil auch ausländer ohne gsr könnten über grüne grenzen die kinder verschleppen.

  • Bin jetzt ein bißchen verwirrt - stünde denn das Thema Heirat für Dich zur Debatte oder nicht??


    Wie wäre es denn bei GSR, wenn er irgendwann doch zur Ausreise gezwungen wird - bekommst Du dann wieder ganz einfach das ASR?? Das ist so ne Frage, die ich mir stelle. Weiß zwar nicht wie GSR ihm helfen soll, hierbleiben zu dürfen - da kenn ich mich zuwenig aus... Ansonsten würde ich es einfach beim ASR belassen, denn in der Praxis handelt ihr doch sowieso wie beim GSR, also wo liegt denn für ihn der Unterschied? Außer dass seine rechtliche Position gestärkt würde?

  • das problem ist das in der ausländerbehörde eine neue bearbeiterin sitzt, die ihm seine aufenthaltserlaubnis nicht verlängert aufgrund von umgang, so wie bisher. die entscheidung ist in ihrem ermessen und sie will net. entweder häusliche gemeinschaft oder gemeinsames sorgerecht. es gibt keine häusliche gemeinschaft u. kein gsr. ohne gsr bekommt er seine aufenthaltserlaubnis nicht und wird abgeschoben. das ist mein problem. ich will das kind und kv sich haben, aber auf der anderen seite bin ich net wie mutter theresa, wenn du verstehst was ich mein.

  • Hallo chang...


    mach es, damit "Zwerg Nase" den Papa behalten kann...Er kann damit ja nicht ohne Dich entscheiden und eine Vollmacht bietet er dir auch an wie das ABR.


    Das Sorgerecht ist dann ja nur geteilt und nich abgegeben.


    Und wenn du einigermaßen Authentisch mit deinen Berichten hier rüber kommst, wird er es sich überlegen sich mit Dir anzulegen ;)


    LG


    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • ok, also Liebe ist nicht mehr im Spiel, sondern es geht um rein praktische Überlegungen für den KV. Also ich würde es nicht tun! Wenn dem einen SB der Umgang gereicht hat, wie kann dann der nächste auf Heirat oder GSR bestehen?? Es gibt doch dafür gesetzliche Grundlagen?? Habt ihr schonmal versucht, einen höhergestellten der Behörde zu kontaktieren und eine Erklärung für die unterschiedlichen Handlungsweisen seiner SBs zu erhalten?


    Ich persönlich würde ansonsten nichts an der Situation ändern, um am Ende nicht vielleicht doch selbst Probleme zu kriegen, die ich mir in eigener Regie eingehandelt hab.


    Aber die Situation ist echt verzwickt - nur zu verlieren habt ihr ja nix, also würd ichs erstmal über den Vorgesetzten versuchen! Die neue SB scheint dem KV ja eh schon nicht besser als nötig gestimmt zu sein...

  • hi hope,
    die gesetzliche grundlage ist ausländergesetz u. da steht das so drin entweder gsr oder häusliche gemeinschaft.alles andere ist ermessenspielraum, auf die er aber keinen rechtsanspruch hat.
    sprich net einklagbar.
    zu verlieren hab ich nix, dass stimmt. er hat zu verlieren, dass sein aufenthalt in den nächsten tagen endet ohne gsr u. er abgeschoben wird.

  • maikind, kann man das abr irgendwo notariell niederlegen oder wird das im notfall nicht anerkannt.och wenn man sich doch net soviele gedanken machen müsste

  • zu verlieren hab ich nix, dass stimmt. er hat zu verlieren, dass sein aufenthalt in den nächsten tagen endet ohne gsr u. er abgeschoben wird.


    Falsch, wenn die Gesetzeslage so ist verliert ihr alle: Das Kind den Vater, der Vater das Kind und du den Kindesvater. Mach es, hör auf deinen Bauch!


    ganz lieben Gruß
    Volker

  • Was bei einem Notar im Schränkchen liegt, weiß doch das JA nicht.


    Es wird doch auch unterschieden zwischen ASR und ABR, oder ? Diesbezüglich würde ich beim JA noch einmal Nachfragen...



    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • maikind: asr ist doch alleiniges sorgerecht, beinhaltet alleiniges abr. bei gemeinsamen sorgerecht würde ja gemeinsames abr vorliegen meiner meinung nach...aber ich werd das mal dem JA vortragen.

  • Hi,

    asr ist doch alleiniges sorgerecht, beinhaltet alleiniges abr. bei gemeinsamen sorgerecht würde ja gemeinsames abr vorliegen

    Rischdisch ! ...setzen Eins ! :D


    ABR ist quasi eine Untermenge des ASR, und kann abgetrennt werden. Genauso wie bspw. die medizinische Obsorge, die ebenfalls abgetrennt werden kann.
    Dies geht entweder im beiderseitigen Einverständnis oder eben gerichtlich.
    @cath, wenn du dir unsicher bist, so setze schriftlich was auf, daß ihr Beide damit einverstanden seid, dass das Kind bei dir lebt.
    Kannst du auch -für´n Appel und ´nem Ei- beim Notar machen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Mein Ex hat einen Antrag auf ABR aber nicht auf ASR gestellt, deshalb bin ich der Meinung das es irgendwie getrennt voneinander ist :frag


    Wenn du Sicherheit brauchst kannst du ja die Erklärung beim Notar hinterlassen...



    Aber du solltest auch bedenken das es "nur" um gemeinsame Rechte geht, um Zwerg Nase den Papa erhalten zu können...


    Dir das Kind weg nehmen, dafür braucht er keine Rechte wie du selber festgestellt hast !



    Maikind

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  • Hi,

    deshalb bin ich der Meinung das es irgendwie getrennt voneinander ist

    NEIN, isses nicht definitiv !
    ABR ist ein Teil des GSR !


    Wenn ihr zur Verhandlung geladen wird, wird draufstehen Sorgerecht und nicht Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Gruß
    babbedeckel


    PS: Mit Logik hat das alles nichts zu tun ;)

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
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  • komisch! alles klingt, als wenn dein ex oder was immer er ist, jedenfalls der kv, wirklich sehr umgänglich und vertrauenswürdig ist und dennoch traust du ihm nicht, oder verschleppung des kindes zu......


    verschleppen kann er doch zu jeder zeit ein kind, egal, wie die rechtslage grade ist! also warum hat er es bisher noch nicht verschleppt??

  • hi sponge,
    ja ich weiß und doch ich vertrau ihm ja. wir sind in ner situation wo wirklich alles top läuft zwischen uns mit zwerg. ih denke es sind die ängste weil ich einen teil meiner "selbständigkeit" abgebe, wenn du verstehst was ich mein. ich glaube nicht an verschleppung, mit asr ist halt bis heute alles einfach gelaufen weil halt alles "meins war"...man teilt sich halt rechtlich...ich weiß das ich diesbezgle. ne bescheidene einstellung hab.

  • NEIN, isses nicht definitiv !


    WIE JETZT ???? Noch mal für mich bitte ! Wenn jemand das ABR beantragt hat UND es bekommt, hat er somit auch das ASR ???


    ich weiß das ich diesbezgle. ne bescheidene einstellung hab.


    An der sich arbeiten lässt :dribbel


    Du bist doch auf einen guten Weg ;)



    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


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  • Hi,

    WIE JETZT ???? Noch mal für mich bitte ! Wenn jemand das ABR beantragt hat UND es bekommt, hat er somit auch das ASR ???

    JA ! ...aber eher unwahrscheinlich ... bei uns in Deutschland....seeeeeehr schwierig !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Dann kapiere ich nicht wirklich warum es beides gibt und nicht nur das ASR und GSR, was soll den das ABR wenn es dann doch das ASR ist ?! Stehe ich irgendwo auf der Leitung ?


    Und dann mal in Richtung meines EX ANWALT :amok::nawarte::amok::nawarte::amok::nawarte:


    Sorry für OT



    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • @chang! spring über deinen schatten ;)


    er sucht nur das gleiche sicherheitsgefühl wie du! er hat halt angst, dass sich deine ansicht mal ändern könnte und er dann das kind verliert. gib ihm doch die sicherheit!


    immerhin seit ihr auf der sonnenseite einer trennung mit kind und alles läuft prima! warum dann den ego raushängen lassen?