Frage zum Unterhalt- KV bemüht sich nicht um Arbeit! Versäumnisurteil gibt es schon...

  • Hallo


    Ich bin neu hier. Ich bin seit knapp zwei Jahren alleinerziehend und habe noch keinen müden cent Unterhalt vom KV bekommen, da er der Meinung ist, ich bereichere mich an diesem Geld.


    Ende letzten Jahres gab es eine Verhandlung zum Unterhalt, die er nicht wahr nahm und somit ein Versäumnisurteil entstand. Vom JA bekomm ich UVG und selbst dort wird er pampig, weil er das Geld ja zurückzahlen muss.
    Im Urteil wurden 100 für jedes Kind, sprich 202€ pro Kind, festgesetzt! Das JA vollstreckt jetzt, allerdings nur das, was er dem JA schuldet.
    Diesen Monat hat er mal 100€ gezahlt- naja, seine Freundin hats bezahlt...


    Ich bin so sauer, der gute Mann geht schwarz arbeiten, man kann ihm nichts nachweisen, und er macht sich einen bunten damit. Ich gehe Vollzeit schuften, habe kaum noch was von meinen Kleinen und er lacht sich einen!


    Auf Nachfrage, ob nun regelmäßig diese 100€ kommen, meinte er nur "Mal schaun"


    Echt super...


    Was kann ich jetzt als nächsten Schritt tun? Ende Februar habe ich nen Termin beim JA wegen ner Beistandsschaft...


    Kann man ihn nicht gerichtlich zur Arbeit verdonnern? Wenn ja, gibt es da ein Gesetz für???


    Vielen Dank schonmal im Vorraus für eure Antworten!

  • Ich glaube in Amerika werden Väter die nicht zahlen sogar ins Fersehen gebracht. War das nicht so?
    Aber wir leben ja hier in Deutschland. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen möchte dann musst du das so hinnehmen.
    Kannst du wenig gegen unternehmen es sei denn er hat einen festen Job und sein Einkommen ist so nachprüfbar.
    Du kannst zB auf Harz4 machen, natürlich nebenher schwarz arbeiten oder du machst auf Dauerkrank und verdienst nebenher deine Euros.
    Läuft bei mir leider auch so. Mein Ex hat sogar seine eigene Reparaturwerkstatt. Ein Anruf und er hätte ein ziemlich böses Problem an den Hacken.
    Mach ich aber nicht weil es trotzallem der Vater meiner Kinder ist. Der wird nicht in die Pfanne gehauen. Wie du das händelst musst du selber entscheiden. Zeig ihn an oder übernimm die Verantwortung für deine Kinder alleine.

  • Hallole,


    mir ist nicht ganz klar, wohin er was bezahlen muss und welcher Part vom JA und welcher von Dir selber dann bzgl. einer Vollstreckung zu leisten ist.


    Wenn das JA vollstrecken lässt und Du selber auch einen Titel hast, warum lässt Du dann nicht auch vollstrecken?


    Bleib nur dran, das geht ja echt nicht.


    LG Cobra

  • Hey


    Ich glaube in Amerika werden Väter die nicht zahlen sogar ins Fersehen gebracht. War das nicht so?


    Das wäre sicher eine interessante Sache wenn da weibliche wie männliche Kindesunterhaltspreller zur besten Sendezeit dort sitzen u öffentlich angeprangert werden..
    Aber das wirds kaum hier noch in Amerika geben, das dazu wer gezwungen wird sich im Tv zu outen..


    Zeig ihn an oder übernimm die Verantwortung für deine Kinder alleine.


    Hm, das versteh ich aber nun nicht, ist er nicht auch der Vater u er braucht da keine Verantwortung übernehmen??!?!
    Das ja dann einfach, wofür dann das Anprangern im Tv?


    Durch eine Anzeige wird er ja nun nicht zum Unterhaltszahler..
    Aber viel Möglichkeiten gibt es vermutlich nicht, allerdings wäre eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung hier sicher sehr erfolgreich, da eben ja schon ein Urteil besteht u er zu KU verurteilt wurde.



    Im Urteil wurden 100 für jedes Kind, sprich 202€ pro Kind, festgesetzt!


    Kannst du das nochmal aufklären? Entweder 100 oder 202 € pro Kind..


    Das JA vollstreckt jetzt, allerdings nur das, was er dem JA schuldet.
    Diesen Monat hat er mal 100€ gezahlt- naja, seine Freundin hats bezahlt...


    Wenn du aber UVG bekommst u das JA bei ihm vollstreckt u er jetzt an dich 100 € gezahlt hat, dann soltest du aufpassen, denn du bekommst UVG in voller Höhe, das JA wird bei ihm weiter vollstrecken, es erfährt das er direkt an dich gezahlt hat u du hast es nicht dem JA mitgeteil u das UVG weiter voll erhalten..das würde dann problematisch für dich werden..



    Eine Strafanzeige wäre hier sicher sinnvoll...dann kümmert sich die StA auch darum..u weitehein soltest du mit deinem Ra sprechen, u ihm mitteilen das er nicht oder unregelmäßig zahlt..
    U der RA soll ihn dann doch einfach mal anschreiben u ihn auffordern, sich einen Job zu suchen u seine Bemühungen darum nachzuweisen.


    Gruß
    Jens

  • Wenn das JA vollstrecken lässt und Du selber auch einen Titel hast, warum lässt Du dann nicht auch vollstrecken


    Sie bekommt UVG!
    Damit sind ihre Ansprüche gegen den Vater in Höhe des UVG auf das Land übergegangen u die fordern vom Vater in Höhe des UVG den Unterhalt ein, das Geld/Summe kann sie also gar nicht einfordern..den Rest könnte sie dann einfordern (der das UVG übersteigt)..sofern er zu entprechend hohem KU verurteilt wurde.


    *edit
    Wenn sie 101 € pro kind meint, dann bleibt da eh für sie nichts mehr zum einforden, das verinahmt dann das Land...nur wenn er jetzt direkt an sie zahlt u sie das dem JA nicht mitteilt, hat sie dann mitmal den Buhmann in der Tasche..
    Wobei das nun wirklich nicht eindeutig ist..denn er zahlt ja jetzt auch nur 100 € an sie..u nicht 101 u auch keine 202 für insgesamt zwei Kinder.. *kopfkratz :Hm

    2 Mal editiert, zuletzt von JensB2001 ()


  • Das war bezogen auf die Aussage das er schwarz nebenbei arbeitet. Natürlich müssen Mütter wie Väter die Kinder in die Welt setzen Verantwortung übernehmen. Aber das eine ist das was sie moralisch tun müssten und das andere ist wenn sie es einfach nicht tun.
    Was willst du denn da machen?? Wenn sie ums verrecken nicht zahlen wollen kannst du nur zur Ruhe kommen wenn du das akzeptierst. Ansonsten machst du dich verrückt vor Wut.
    Es gibt immer Mittel und Wege sich vor dem Unterhalt zu drücken. Leider, leider .......

  • Sie bekommt UVG!
    Damit sind ihre Ansprüche gegen den Vater in Höhe des UVG auf das Land übergegangen u die fordern vom Vater in Höhe des UVG den Unterhalt ein, das Geld/Summe kann sie also gar nicht einfordern..den Rest könnte sie dann einfordern (der das UVG übersteigt)..sofern er zu entprechend hohem KU verurteilt wurde.


    *edit
    Wenn sie 101 € pro kind meint, dann bleibt da eh für sie nichts mehr zum einforden, das verinahmt dann das Land...nur wenn er jetzt direkt an sie zahlt u sie das dem JA nicht mitteilt, hat sie dann mitmal den Buhmann in der Tasche..
    Wobei das nun wirklich nicht eindeutig ist..denn er zahlt ja jetzt auch nur 100 € an sie..u nicht 101 u auch keine 202 für insgesamt zwei Kinder.. *kopfkratz :Hm


    @ Jens


    schon klar,


    mich wundert der Satz, nachdem der KV 100€ gezahlt habe - ich habe das als Zahlung an sie interpretiert.


    LG Cobra

  • Aber das eine ist das was sie moralisch tun müssten und das andere ist wenn sie es einfach nicht tun.


    Es gibt immer Mittel und Wege sich vor dem Unterhalt zu drücken. Leider, leider .......


    Unterhalt zu zahlen ist aber nicht nur eine moralische Sache, glücklicherweise nicht! Es ist gar eine gesetzliche Pflicht!
    Und da gibt es eben auch Mittel wenn er sich drückt, in dazu zu bewegen was zu tun..klar gibt es genug Mittel u Wege sich zu drücken, aber man muß es ihm ja nicht noch einfacher machen..u oftmals führt das "es ihm schwerer machen" doch zum Erfolg..
    Und die Kids müssen ja auch von etwas leben, u nicht vom Staat, sprich von uns allen, sondern hier sind doch erstmal die Elter gefragt u wenn er sich drückt, muß man ihm eben immer u immer wieder auf die Füsse treten, drücken wird nicht immer funktionieren..
    U die Moral hört sicher da auf wo es dann spätestens um Gelder aller geht.. ;)


    Klar man soll sich mit damit nicht verrückt machen..aber ich glaub sie hat hier noch nicht die Mittel ausgenutzt, u sie hat mit dem Urteil ja schon gute Chansen etwas zu erreichen..




    mich wundert der Satz, nachdem der KV 100€ gezahlt habe - ich habe das als Zahlung an sie interpretiert.


    Eben! So interpretiere ich das auch...nur irgendwie passt da ja dann was nicht...


    Gruß
    Jens

  • Wenn du aber UVG bekommst u das JA bei ihm vollstreckt u er jetzt an dich 100 € gezahlt hat, dann soltest du aufpassen, denn du bekommst UVG in voller Höhe, das JA wird bei ihm weiter vollstrecken, es erfährt das er direkt an dich gezahlt hat u du hast es nicht dem JA mitgeteil u das UVG weiter voll erhalten..das würde dann problematisch für dich werden..


    Wenn du aber UVG bekommst u das JA bei ihm vollstreckt u er jetzt an dich 100 € gezahlt hat, dann soltest du aufpassen, denn du bekommst UVG in voller Höhe, das JA wird bei ihm weiter vollstrecken, es erfährt das er direkt an dich gezahlt hat u du hast es nicht dem JA mitgeteil u das UVG weiter voll erhalten..das würde dann problematisch für dich werden..


    Ich war bereits beim JA und habe denen mitgeteilt, das er diesen Monat ohne Ankündigung 100€ gezahlt hat (zahlen muss er laut Urteil pro Kind 202€, macht also 404€-> das sind die vollen 100%)
    Die 100€ zahle ich dem JA zurück, da ich ja vollen UVG bekommen habe. Für Februar bekomm ich 100€ weniger UVG, in der Hoffnung, er zahlt... Wenn nicht, zahlt das JA nachträglich!


    Bin der Meinung, mal gehört zu haben, das er übers Gericht verdonnert werden kann, Arbeit anzunehmen. Zur Zeit bezieht er offiziel nur H4 und verdient sich nebenbei ne goldene Nase mit seiner Sch*** Singerei- er tritt quasi überall auf, kassiert Kohle und gibt sie nirgends an...


    Danke erstmal für eure Antworten :thanks:

  • DasHey


    Bin der Meinung, mal gehört zu haben, das er übers Gericht verdonnert werden kann, Arbeit anzunehmen.


    Er ist so oder so gesteigert erwerbspflichtig..da kann schon dein RA ihn anschreiben u ihn dazu auffordern Bewerbungsbemühungen nachzuweisen.


    Aber ansich eh unnötig, es besteht ein Titel/Urteil!!!
    Das dir dann ja schon offensichtlich 202 € pro Kind zusichert..woher er das nimmt ist sein Problem...


    Wie wäre es einfach schon mal vorweg wenn er nicht zahlt mit einer Kontopfändung.
    Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung wäre sicher da vermutlich auch hilfreich..es besteht ja ein Urteil.


    U wenn du beweise hast für seine Auftritte, wäre doch mal ein Hinweis an FA und ARGE hilfreich..


    Auf jedenfall solls dir doch im Moment fast recht egal sein woher er das Geld nimmt, er muß es aufbringen..es besteht ja nun das Urteil..ziemlich dumm für ihn da nicht zu zahlen..
    Du mußt nur es auch fordern von ihm..das dürfte aber ein guter RA gern übernehmen, wenn es deiner nicht macht, such dir einen vernünftigen..


    Gruß
    Jens