Scheidung, wie von statten

  • Hallo!


    Also, erst mal sollte das Trennungsjahr vorüber sein. Dann gehst du zum Anwalt und lässt die Scheidung bei Gericht einreichen. Da musst du zunächst den sog. Gerichtskostenvorschuss einzahlen. Ohne den wird das Gericht nicht tätig.


    Alles weitere bekommst du dann über deinen Anwalt. Wenn Vermögen vorhanden ist, sollte man sich auf jeden Fall vorher einig werden, am besten geht das mit einer notariellen Scheidungsvereinbarung. Da kann man alles regeln lassen und muss nicht vor Gericht ausgetüftelt werden, was die Kosten nicht in den Himmel schießen lässt.


    Du hast deine Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen.


    Wenn ihr euch einig seid, braucht ihr auch keine zwei Anwälte. Ihr könnt euch dann die Anwaltskosten auch teilen. Derjenige der den Scheidungsantrag NICHT stellt, braucht nur einen solchen, wenn es bei der Scheidungsverhandlung darum geht, ob auf Rechtsmittel verzichtet werden soll. Den Rechtsmittelverzicht muss ein Rechtsanwalt erklären. Aber da laufen eigentlich immer genug von denen rum. Da kommt einfach einer in den Sitzungssaal und macht die Erklärung.


    Soviel in aller Kürze


    Liebe Grüße

    :strahlen Shiva


    Ein großer Teil der Sorgen besteht aus unbegründeter Furcht (Jean Paul Satre)

  • Wenn ihr Euch einig seid , und beide bestätigt, daß ihr ein Jahr getrennt seid, müsst ihr gar nicht warten! Bei Eingikeit kann man eigentlich ziemlich sofort nach der Trennung zum Anwalt gehen....Ratsam ist es auf jeden Fall vorher zu klären, wie Vermögen , Hausrat etc. aufgeteilt wird. Ev auch der Zugewinn, denn je weniger das Gericht regeln muss, desto günstiger die Gebühren....

  • Also wenn man von vornherein alles abgeklärt hat und sich vor Gericht nicht weiter rum streiten möchte, dann reicht es auch, wenn einer die Scheidung einreicht und einen Anwalt hat. Bei mir war es so, dass ich die Scheidung eingereicht habe und bei einer Anwältin war und gleichzeitig Prozesskostenhilfe beantragt habe. Wichtig ist wirklich dieses Trennungsjahr, aber ich war auch schon vorher bei der Anwältin, obwohl das Jahr noch nicht rum war und die Scheidung ging dann auch relativ schnell durch.


    Er hat keinen Anwalt mehr gebraucht, weil ja alles schon geklärt war. Wir waren schon räumlich getrennt und auch wegen der Kinder war alles abgeklärt. Wenn man allerdings von vornherein das Gefühl hat, es würde wegen finanzieller Sachen oder Gegenständen zu Ärger kommt, dann würde ich das alles über den Anwalt laufen lassen, denn nachher bereut man es vielleicht. Ich kenne einige, das wurde ne richtige Schlammschlacht draus.


    Alles Liebe...
    Josy

  • Das einzige was ich bezahlen musste, war der Beratungstermin bei der Anwältin (ca. 150,- €), da ich persönlich Prozesskostenhilfe bekommen habe. Aber wie gesagt, wir waren uns einig über die Scheidung und über die Anwältin musste nichts mehr geklärt werden.


    Liebe Grüße
    Josy

  • Anwaltskosten können ganz schön hoch werden, je nachdem wie oft und zu was sie gebraucht werden, und auch, wie hoch der Streitwert ist. Nach dem Streitwert richten sich auch die Gerichtskosten. Soweit ich mich erinnern kann, wurden wir beim Scheidungstermin gefragt, wie hoch unsere Einkommen zum Zeitpunkt des Einreichens der Scheidung waren, dann werden Kinderfreibeträge noch abgezogen, und daraus errechnete der Richter dann den "Streitwert". Erhöht sich auch, wenn sehr viel entschieden werden muss (bei uns z. B. auch Sorgerecht). Ich hatte keine Prozesskostenhilfe.
    Damit Du ungefähr eine Idee hast: an Gerichtskosten habe ich bei Einreichen ca. 150 € Vorschuss gezahlt und danach dann nochmal ca. 130 €, was die Hälfte der Gerichtskosten war. Anwaltskosten hatte ich um einiges mehr, weil bei uns nach einem bestimmten Zeitpunkt praktisch nichts ohne anwaltliche Hilfe ging, sprich, mein Ex sich praktisch bei allem quer legte und auch plötzlich Forderungen stellte, so dass ich meine Existenz schon zusammenbrechen gesehen habe. Also, je mehr man sich über alles vorher und ohne Anwälte einigen kann, desto besser und "billiger" ist es!

  • Im Grunde erhöht jeder Antrag den Streiwert. Also , wenn man den Zugewinnausgleich druchführen lässt weil man sich so nicht einigen kann und z.b ein Haus hat, dann steigert das den Streitwert ernorm . praktisch jeder Antrag der gestellt wird , jeder gerichtliche Regelungsbedarf erhöht den Streitwert.
    Solche Dinge also wenn möglich vorher gütlich klären und ev notariell beurkunden lassen ( kostet zwar auch was - aber man hat dann auch was in der hand)
    Auch das Sorgerecht kann man einfach so lassen wenn man sich einig ist. Erniederigt auch die Kosten... Ohne Anträge wird da heute gar nichts mehr gemacht vom Gericht von sich aus..

  • Ganz wichtig sollte auch noch sein das du deinen Anwalt selbst tragen musst. Im Grunde brauchst du keinen Anwalt, wenn ihr euch einig seit kannst du den Antrag auf Scheidung bei Gericht auch selbst stellen. (Den Antrag auf PKH nicht vergessen) ein Anwalt sollte vorhanden sein (ohne mindestens EINEN Anwalt geht es nicht) Setzt euch zusammen, diskutiert alles aus, wer bekommt was, was zahlt er dir und den Kindern (dem Kind) wie schaut es mit dem Rentenausgleich aus, verzichtest du, zahlt er ihn freiwillig!!! Jedes noch so kleine Detail sollte gut überlegt sein. Den Anwalt könnt ihr notfalls gemeinsam nehmen (demnach auch gemeinsam zahlen) oder warte bis er den Antrag stellt, willige ein, nimm keinen Anwalt beantrage für dich PKH und du kommst fast mit 0,00 € aus der "Nummer raus"

    :wink

    Ein Kind macht
    das Haus glücklicher,
    die Liebe stärker,
    die Geduld größer,
    die Hände geschäftiger,
    die Nächte länger,
    die Tage kürzer
    und die Zukunft heller

    :wink