Bei der Fragestellung ist es normalerweise ausgeschlossen, dass ein Sachverständiger das Kind nur bei der Mutter, nicht aber beim Vater sieht.
- Ich habe aber auch schon ein Gutachten gesehen, bei dem genau das vom Gutachter gemacht wurde. Ich wäre vorsichtig, zu sehr auf den Sachverstand von benannten psychologischen Sachverständigen zu setzen.
- Die Fragen sind vom Gericht zwar objektiv offen gestaltet. Man könnte aber eine Tendenz des Gerichts herauslesen, dass der Schwerpunkt auf externe Unterstützung der Mutter hinauslaufen und an deinem Umgang mit dem Kind etwas gefeilt werden könnte. Worst case: Es wird davon ausgegangen, dass das Kind tatsächlich "Angst" vor dir hat. Das Gericht könnte deshalb limitierten begleiteten Umgang mit dir anordnen, damit das Kind seine "Angst" überwinden soll. Tatsächlich hat das Kind aber Angst vor der Mutter, wenn sie erfahren könnte, dass das Kind bei Gericht nicht in ihrem Sinn ausgesagt hat.
Obwohl das Verfahren also wegen der Zustände bei der Mutter eröffnet wurde, könnte deine Ex am Ende eine völlige Kontrolle über deine Beziehung zum Kind bekommen, weil eben nicht auf deine Ex geschaut wird, sondern auf dich aus dem Blickwinkel deiner Ex.
- Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber das OLG hat hier eine Entscheidung getroffen tendenziell gegen dich. Da wird die erste Instanz sich dreimal überlegen, ob es eine Richtung einschlagen wird, die dem entgegenläuft. Auch der Gutachter sieht die Entscheidung des OLG und weiß jetzt, wie er sich gerichtskonform verhalten kann.
- Dass Gutachter die Akten sorgfältig lesen, darf man nicht durchgängig voraussetzen. Es gibt Gutachter, die Rechnen zwar 10 Stunden für Aktenstudium ab, verzichten aber im Gutachten völlig auf jegliche Aktenanalyse. Wenn die Ex hunderte Seiten Müll über dich schreibt, dann mag es sein, dass das Problem bei ihr gesehen wird, das bedeutet aber nicht, dass davon nicht doch genug an dir kleben bleibt, um dich zu trotzdem in einem schlechten Licht dastehen zu lassen (irgendwas wird schon dran sein).
- Ich kann dir keinen prozesstaktischen Ratschlag geben. Aber
1.) Ganz allgemein: Du musst darauf achten, dass du bei Kräften bleibst. Sport machst, keinen Alkohol, soziale Kontakte nicht vernachlässigen. Du brauchst Menschen, die dich bestärken. Du musst dich gegenüber dir selbst, aber auch gegenüber dem Gutachter auf deine Stärken konzentrieren.
2.) Es muss zwischen dir und dem Kind völlig klar sein, dass es für die Beziehung zwischen dir und dem Kind egal ist, was es vor Gericht sagt. Es kann eure Beziehung nicht belasten. Das ist ein wichtiges Signal an das Kind, eine Gewissheit, die das Kind haben sollte. Nach dem, was du schreibst, hat das Kind hat offensichtlich die Fähigkeit nicht verloren, die Realität bei dir zu unterschieden von der Realität, die deine Ex aufbaut und möglicherweise sogar für wahr hält.
3.) Es kann sein, dass sich bei Gericht am Ende Vernunft durchsetzt, aber du hast es nur noch zu einem sehr geringen Teil selbst in der Hand, was hier entschieden werden wird. Die Mühlen mahlen so, dass am Ende erste Instanz, zweite Instanz und Gutachter miteinander zufrieden sein wollen. Ein Psychologe ist darin geschult, auf einen solchen Zustand hinzuarbeiten.