Ist eigentlich ganz einfach.
Er wohnt alleine und zahlt so viel Unterhalt, dass ihm nur sein Mindestselbstbehalt zum Leben bleibt, ist so etwas über 900 € meines Wissens.
Du wohnst mit den Kindern, bekommst Kindergeld, Unterhalt und den Rest der dir zum Mindesteinkommen für Mutter mit zwei Kindern noch fehlt, den legt die ARGE drauf.
Zieht ihr zusammen, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
Die Arge schaut, was zwei Erwachsene mit zwei Kindern laut Gesetz zusteht und rechnet aus, was ihr beide an Einkommen aus Arbeit, Unterhalt und Kindergeld habt.
Danach richtet sich der eventuell von der Arge noch zu zahlende Betrag.
Da der Hartz Satz für den Mann in der Bedarfsgemeinschaft niedriger ist als der Selbstbehalt eines einzelen Verdieners macht ihr Minus.
Könnte sich eventuell rechnen, wenn man die Wohnungskosten bewertet, da er ja sicher einen erheblichen Teil seines Selbstbehaltes für Miete aufwenden muss.
Frag bei der ARGE was der Regelsatz für 2 E, 2 K ist und wieviel für die Wohnung in eurer Gegend bewilligt wird.
Dann könnt ihr entscheiden, ob das Zusammenziehen finanzierbar ist.