Beiträge von 2fachMama29

    Bitte entschuldigt, wenn mein Fall so wirr ist oder so wirr erscheint...


    Hier mal die konkreten Daten, es lag eben alles recht nah beieinander: Mein 2.Kind wurde am 03.02.2008 geboren. Den Antrag zum (nun aufgehobenen) Bescheid habe ich nach der Geburt meines 2.Kindes abgegeben. Der alte (nun aufgehobene) Bescheid wurde vom Amt ausgestellt am 21.02.2008. Zahlungsbeginn war ab März 2008. Unterhaltsnachweis am 19.02.2008 eingereicht. Poststempel der Einreichung des Kindergeldbezugs 02.05.2008. Der Bescheid wurde am 16.02.2009(!) korrigiert.


    Ich habe also keine Daten vor Geburt des Kindes angegeben! Den Unterhalt habe ich in gleichen Monat der Geburt angegeben = als es zum 1x überwiesen wurde. Den Kindergeld-Bescheid habe ich sofort nach Erhalt seitens der zustädnigen Behörde abgeben. Ich kam damit also nicht in Verzug. Beides wird mir SOGAR IM im Schulden-Bescheid behördlich so bestätigt, denn da wird genau das beides als "Grund der Änderung" genannt.


    Aber eine "Veränderungsmitteilung" konkret habe ich nicht, da beide Werte, sowohl Unterhalt als auch Kindergeld im Antrag ansich schon vorher ausgefüllt waren, da ja der Wert des einzelnen Postens klar war. Es galt also nur noch, die Nachweise ansich nachzureichen. Also sprich, im Antrag damals stand sowas wie "Kindergeld 154€" mit der Notiz, dass es noch beantrag und der Nachweis nachgereicht wird.


    Der "Schuld-Bescheid" nun richtet sich an mich und an mein 2.Kind: Mit Bescheid vom... wurden Leistungen nach... für <mein Name> und <mein 2. Kind> gewährt. ... Dieser Bescheid ... wird aufgehoben."
    Im Folgenden aber, und so genau hatte ich das erst gar nicht gelesen, steht aber zum Gesamtbetrag, nach Nennung der Summe, "setzt sich aus folgenden Einzelrückforderungen zusammen: Rückforderung von <2.KIND>". Keine Nennung meines Namens. Danach eine monatliche Auflistung, wobei es immer 344€ sind. (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts + Kosten der Unterkunft"). Ergibt mal 12 Monate geforderte 4128€.


    2 Kinder, von 2 Vätern. Das 1. Kind 216€, das "betroffene" 2. Kind 190€ Unterhalt, jeweils Kindergeld 164€. Somit 1. Kind 27,27€, 2. Kind 1,27€ sogenanntes übersteigendes Einkommen. Laut ganz neuem Schreiben: "Sodass beide Kinder keine Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft mehr sind, werden aber noch anteilig an den Kosten der Unterkunft beteiligt."


    Ich habe 3 monatliche Berechnungsbögen zum Bescheid, der nun aufgehoben wurde. Dabei ist der Unterhalt und auch das Kindergeld 2x als Einkommen verzeichnet, im anderen warum auch immer nicht. (Sogar mit netten bunten handschriftlichen Markierungen seitens des SB.) ===> Aber der Auszahlbetrag ist jeden Monat dergleiche!!


    Und auf der 2.Seite des Bescheids, der nun aufgehoben wurde, steht: "Ab März (also dem Auszahlungsbeginn) ist Ihre Tochter hilfsbedürftig." Ich weiss noch, dass ich damals mit dem Lesen so weit kam, da das 2 Seiten individueller Text meines SB war. Danach folgen im Bescheid ja immer die Standard-Absätze, die ich, wenn überhaupt, überflog. Der Berechnungskram danach, zig Seiten, ihr wisst ja, wie das aussieht... die habe ich nicht durchgerechnet.


    Anscheinend war das mein Fehler, steckt ich jetzt doch in der Sch*** obwohl ich immer dachte, alles richtig gemacht zu haben.



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    Ich möchte mich für eure aufmunternden Worte, die mir zT. den Schlaf wiedergaben oder einfach nur der Seele gut taten, und vor allem für das tolle Brain-Storming bedanken. Ohne das wären mir so einige Details von Damals gar nicht ein- oder direkt im Bescheid aufgefallen. Danke.
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    daran wird sb dich festnageln: das du nur unterlagen eingereicht hast ohne ne veränderungsmitteilung zu machen.

    Nein, ich habe doch nur noch nachträglich die Nachweise eingereicht. Im Antrag ansich, den ich dazu vor einem Jahr gestellt hatte, waren die Werte für Unterhalt und Kindergeld doch schon drin!! Daher musste keine Neuberechnung erfolgen.


    Diese kleine Detail ist mir erst durch euer Nachfragen eingefallen. Sorry, wenn ich das in den ersten Postings nciht gleich so geschrieben habe! Aber ist ja auch schon ne Weile her :hae:

    Ich habe einmal genau reingesehen, im sog. monatlichen Berechnungsbogen ist der Unterhalt und auch das Kindergeld in einigen Monaten als Einkommen verzeichnet, in anderen wieder nicht. Aber der Auszahlbetrag ist jeden Monat dergleiche!!


    So genau habe ich mir die zig Zettel aber nie angesehen. Ich schwöre, ich habe nichts bemerkt. Wenn einen Monat ein Betrag x und den nächsten Monat ein Betrag x+300 oder so gewesen wäre - aber es war doch jeden Monat der gleiche!! Und, wie in meinem Posting zuvor, ich alle Einkommen (meines Kindes) bereits beim Antrag ansich mit angegeben hatte und die, wie geschrieben, in manchen monatlichen Berechnungsbögen erscheinen.

    2fachmama


    Warum das ganze nicht neu berechnet wurde, wird sich schwer klären lassen vermutlich..hauptsache ist aber das du belegen kannst das du die Unterlagen nachgereicht hast..!!! Vielleicht wurde ja auch im Rückforderungsbescheid aufgeführt, wann die Belege eingereicht wurden..etc. ..

    Hier mal die konkreten Daten: Mein 2.Kind wurde am 03.02.2008 geboren. Der alte (nun aufgehobene) Bescheid stammt vom 21.02.2008. Zahlungsbeginn war ab März 2008. Unterhaltsnachweis am 19.02.2008 eingereicht. Poststempel der Einreichung des Kindergeldbezugs 02.05.2008. Der Bescheid wurde laut Datum des Schreibens am 16.02.2009(!) korrigiert.


    Sogar im aktuellen Schulden-Bescheid (ich nenn den jetzt mal so) werden die Nachweise mit korrektem Eingangsdatum bestätigt, denn da wird genau das beides als "Grund der Änderung" genannt.


    Was mir erst jetzt auffiel: eine konkrete "Veränderungsmitteilung" habe ich nicht, da beide Werte, sowohl Unterhalt als auch Kindergeld im Antrag ansich schon vorher ausgefüllt waren, da ja der Wert des einzelnen Postens klar war. Es galt also nur noch, die Nachweise ansich nachzureichen. Also sprich, im Antrag damals stand sowas wie "Kindergeld 154€" mit der Notiz, dass es aber noch beantrag wird. ähm... nein, eine Kopie davon habe ich nicht :/


    Eine Veränderung kam also garnicht zustande.

    Jens...


    U mal ehrlich, du bekommst (wohlgemerkt DU, denn du bist Antragsteller, vertrittst die BG, u die ids sind minderjährig u du Sorgeberechtigter) KU + KG .. und zusätzlich 1 Jahr lang den vollen Regelsatz .. heißt also es fällt dir nicht auf, das das nicht stimmen kann? ..das du monatlich einige hundert Euros mehr als normal hast .. das fällt dir nicht auf? ..Sorry, das wird dir kein Richter wirklich abkaufen...ganz im Gegenteil..


    Du mußt die Bewilligung prüfen, u auch Mitwirken..u das ist ein offensichtlich grober Fehler, den jeder hätte erkennen können...es geht hier nicht um eine Kleinigkeit, z.B. das du nicht eine neue Verbrauchsabrechnung nachgereicht hast...

    Dazu möchte ich mich nochmal äussern. Ich erhielt vorher einen Halbjahresbescheid für mein 1.Kind und mich, also 2Personen-Haushalt. Dann Halbjahresbescheide mit Schwangerschafts-Mehrbedarf. Und genau im Geburtsmonat meines 2.Kindes begann der diesmal einjährige Bezugszeitraum für einen 3-Personen-Haushalt.


    Zwischendurch gab es Neuberechungen, die alte Berechnungen aufhoben. Mla war es wegen Falschberechnung, mal wegen der Umlegung der Rückerstattung der vom Vermieter erhaltenen Betriebskosten... was weiss ich, weswegen noch. Somit hatt eich so ziemlich jeden Monat variierende Auszahlungsbeträge, sodass ich nicht erkennen konnte, dass PLÖTZLICH MEHRERE HUNDERT... zuviel gezahlt wurden. Zumal ich vorher, wie geschrieben, nur Werte eines 2-Personen-Haushaltes hatte.

    Wie legt man Widerspruch ein, schriftlich bei der Behörde? Ich hatte vor, erstmal zur Aussenstelle meines Amtes zu gehen und müdnlich den Fall vorzusprechen.


    Ich schätze, dass sich die 1jahres dauer aufgrund der Tatsache ergab, da der Beginn der neuen Bezuges auch der Geburtsmonat meines 2.Kindes war und ich somit so oder so für mindestens 1Jahr lang zuhause bleiben und sich an meiner Situation nichts ändern würde. Sonst hatte ich auch immer nur ein halbes Jahr Bezugszeitraum.

    2 völlig verschiedene Antworten ;o)



    Klingt ja, als wäre ich reich, wenn ich das letzte Posting lese ;o) Mal in Zahlen:
    2 Kinder, von 2 Vätern. (Das Warum dazu ist nicht schön, also bitte keine negativen Kommentare deswegen, danke.) Das eine Kind 216€ Unterhalt, das andere 190€. Jeweils Kindergeld 164€. Somit 1.Kind 27€, 2.Kind knapp 2€ über Kindes-Einkommensgrenze.


    Aber der Witz ist doch: wenn die Behörde es nicht mal mitkriegt und ich jetzt durch deren Schuld in die Schuldenfalle gerate - das ist doch das Schlimme daran!! Meine Kinder und ich sollen jetzt für deren Fehler büssen??!


    Und ganz im Ernst, ich habe es nicht gewusst oder bemerkt!!

    Jede Situation ist individuell. Ich weiss nur eins aus eigenen Erfahrungen: dass es nciht besser wird. Dass es nicht einfacher wird. Konflikte bleiben oder es wird immer wieder neue geben.


    Wenn es nur um ein Kind gänge... aber da es mit dem grösseren Kind ja zu klappen scheint, wirst du "um den Umgang nicht drumrum kommen". Manchmal ist aber genau das der einzig (richtige) Weg...

    Hallo. Ich lebe mit meinen beiden Kindern (4, 1) allein zur Miete und erhalte "Leistungen nach SGB II". Als vor fast genau 1 Jahr meine Tochter geboren wurde, begann zeitlich gesehen auch der neue (diesmal 1jährliche) Gewährungszeitraum des aktuellen Bescheids.


    Ich erhalte für beide Kinder den normalen väterlichen Kinderunterhaltssatz und Kindergeld. Kurz nach der Geburt meines 2.Kindes reichte ich den Unterhaltsnachweis ein. Nach Erhalt des Nachweises zum Bezug von Kindergeld auch für mein 2.Kind reichte ich diesen sofort nach Erhalt, rein zeitlich knapp 3 Monate nach der Geburt des Kindes, ein. Alle anderen Angaben machte ich korrekt bzw. hatten sich seither nicht geändert.


    Nun, da der aktuelle Bescheid zum März abläuft, stellte ich einen neuen Antrag auf SGB II. Heute erhielt ich die Nachricht, dass mir dieses 1 Jahr lang zuviel gezahlt worden ist und ich nun über 4000€ bis Ende März "zurückzugeben" habe!!! Die Möglichkeit der Ratenzahlung wird mir eingeräumt. Wie nett!! *panic*


    Mit der Berechnung des neuen Antrages ist scheinbar aufgefallen, dass auch mein 2. Kind (wie auch mein 1.) - ich nenn es mal - Selbstversorger ist, zwar zu meinem Haushalt gehört, aber durch Unterhalt und Kindergeld seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Ein Kind mit 27€ "Mehr" und mein 2.Kind mit knapp 2€ "Mehr" über dem zu Grunde liegenden Grenzwert.


    Wie kann das sein, dass so ein Verfahren rechtens ist? So wird man doch in die Schuldenfalle gezogen. Wie erwarten "die", dass man als Alleinerziehende mit 2 kleinen Kindern einfach mal so 4000€ über hat?


    Der Fehler lag doch nicht bei mir. Die Behörde hat 1 Jahr(!!!!!) lang, obwohl ich 2 Mal neue Nachweise (wie geschrieben erst Unterhalt, dann 3 Monate später zwecks Kindergeld-Erhalt) === somit auch 2 neue Berechnungsfaktoren === nachgereicht habe!!! Und keinem fällt das auf?! Erst jetzt?


    Und dann folgende Passage, was hat diese zu bedeuten? Ich verstehe das nicht.: "Nach § 45... darf die Rücknahme eines rechtswidrig begünstigten Verwaltungsaktes nur erfolgen, soweit der Begünstigte nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat. In Ihrem Fall kann Ihnen der Vertrauensschutz nciht zugebilligt werden. da Sie die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannten."
    => Ich verstehe das so, dass ICH gewusst habe, dass mir zuviel gezahlt wird. und nichts dagegen unternommen und Bescheid gegeben habe und somit dies mein Verschulden sei??!


    Danke danke danke,
    2fachMama_29