Bitte entschuldigt, wenn mein Fall so wirr ist oder so wirr erscheint...
Hier mal die konkreten Daten, es lag eben alles recht nah beieinander: Mein 2.Kind wurde am 03.02.2008 geboren. Den Antrag zum (nun aufgehobenen) Bescheid habe ich nach der Geburt meines 2.Kindes abgegeben. Der alte (nun aufgehobene) Bescheid wurde vom Amt ausgestellt am 21.02.2008. Zahlungsbeginn war ab März 2008. Unterhaltsnachweis am 19.02.2008 eingereicht. Poststempel der Einreichung des Kindergeldbezugs 02.05.2008. Der Bescheid wurde am 16.02.2009(!) korrigiert.
Ich habe also keine Daten vor Geburt des Kindes angegeben! Den Unterhalt habe ich in gleichen Monat der Geburt angegeben = als es zum 1x überwiesen wurde. Den Kindergeld-Bescheid habe ich sofort nach Erhalt seitens der zustädnigen Behörde abgeben. Ich kam damit also nicht in Verzug. Beides wird mir SOGAR IM im Schulden-Bescheid behördlich so bestätigt, denn da wird genau das beides als "Grund der Änderung" genannt.
Aber eine "Veränderungsmitteilung" konkret habe ich nicht, da beide Werte, sowohl Unterhalt als auch Kindergeld im Antrag ansich schon vorher ausgefüllt waren, da ja der Wert des einzelnen Postens klar war. Es galt also nur noch, die Nachweise ansich nachzureichen. Also sprich, im Antrag damals stand sowas wie "Kindergeld 154€" mit der Notiz, dass es noch beantrag und der Nachweis nachgereicht wird.
Der "Schuld-Bescheid" nun richtet sich an mich und an mein 2.Kind: Mit Bescheid vom... wurden Leistungen nach... für <mein Name> und <mein 2. Kind> gewährt. ... Dieser Bescheid ... wird aufgehoben."
Im Folgenden aber, und so genau hatte ich das erst gar nicht gelesen, steht aber zum Gesamtbetrag, nach Nennung der Summe, "setzt sich aus folgenden Einzelrückforderungen zusammen: Rückforderung von <2.KIND>". Keine Nennung meines Namens. Danach eine monatliche Auflistung, wobei es immer 344€ sind. (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts + Kosten der Unterkunft"). Ergibt mal 12 Monate geforderte 4128€.
2 Kinder, von 2 Vätern. Das 1. Kind 216€, das "betroffene" 2. Kind 190€ Unterhalt, jeweils Kindergeld 164€. Somit 1. Kind 27,27€, 2. Kind 1,27€ sogenanntes übersteigendes Einkommen. Laut ganz neuem Schreiben: "Sodass beide Kinder keine Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft mehr sind, werden aber noch anteilig an den Kosten der Unterkunft beteiligt."
Ich habe 3 monatliche Berechnungsbögen zum Bescheid, der nun aufgehoben wurde. Dabei ist der Unterhalt und auch das Kindergeld 2x als Einkommen verzeichnet, im anderen warum auch immer nicht. (Sogar mit netten bunten handschriftlichen Markierungen seitens des SB.) ===> Aber der Auszahlbetrag ist jeden Monat dergleiche!!
Und auf der 2.Seite des Bescheids, der nun aufgehoben wurde, steht: "Ab März (also dem Auszahlungsbeginn) ist Ihre Tochter hilfsbedürftig." Ich weiss noch, dass ich damals mit dem Lesen so weit kam, da das 2 Seiten individueller Text meines SB war. Danach folgen im Bescheid ja immer die Standard-Absätze, die ich, wenn überhaupt, überflog. Der Berechnungskram danach, zig Seiten, ihr wisst ja, wie das aussieht... die habe ich nicht durchgerechnet.
Anscheinend war das mein Fehler, steckt ich jetzt doch in der Sch*** obwohl ich immer dachte, alles richtig gemacht zu haben.
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Ich möchte mich für eure aufmunternden Worte, die mir zT. den Schlaf wiedergaben oder einfach nur der Seele gut taten, und vor allem für das tolle Brain-Storming bedanken. Ohne das wären mir so einige Details von Damals gar nicht ein- oder direkt im Bescheid aufgefallen. Danke.
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