? IRONIE?
Hallo,
das Urteil finde ich sehr überraschend, wo es doch kaum einen rufschädigenderen Vorwurf gibt, und gerade da muss ein Gericht doch vorsichtig sein! Umso mehr ein OLG!
Bei ähnlichen Vorwürfen hat das OLG Kalrsruhe sogar Umgang angeordnet, solange sie nicht bewiesen sind:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/l…3c5&nr=16757&pos=2&anz=81
Ist denn Rechtsbeschwerde zugelassen?
Oh nein voll verschrieben, Sorry.
Ich mneinte natürlich das der Vorwurf Kindesmissbrauch viel schlimmer ist, als Kinder zu schlagen.