Beiträge von overtherainbow


    Vielleicht sollte man einfach mal akzeptieren daß Alleinerziehung nicht immer und unbedingt eine Notlage ist, sondern ein bewußt gewähltes Lebensmodell? Dann verstehe ich nämlich nicht, warum stets der Opferstatus rausgekramt wird wenn es um alleinerziehende Hartz-IV-Mütter geht.


    Also ich werde nicht so richtig schlau draus. Frauen haben in unserem Kulturkreis gesellschaftlich betrachtet eine Opferrolle o. einen Opferstatus. Gut is so. Und? Dies wertfrei fest zu stellen, da dies sicher nicht nur vorteilhaft ist, wäre ja dann noch ok. Auch eine Diskussion, ob und wei dies Frauen und meinetwegen auch AE Mütter wahrnehmen wäre vielleicht spannend.
    Grundsätzlich aber diesen Opferstatus zu manifestieren in dem Du es immer und immer wieder schreibst und darauf rum reitest, macht uns als Männer weder klüger, noch ändert es etwas an der Gesellschaft. Auch ist es wohl nicht mir oder irgendeinem einzelnen Menschen vor zuwerfen, dass ein Geschlecht einen gesellschaftlichen Status hat :kopf


    Ich kapier Deine Intention nicht, kann Dir aber sagen, was ankommt. Hilflosigkeit, Machtlosigkeit, gewürzt mit selektiven Äußerungen bezogen auf Deine Zielgruppe. Du mischt Themen und Inhalte und packst es schön ein. Ist ein bischen wie Grundschulschülern das Pausenbrot klauen und dabei Bitte und Danke sagen. Schade.


    lg von overtherainbow :rainbow:

    Wobei zu fragen wäre


    a) ob die AE überhaupt aus ALG II wieder rauswollen.
    und
    b) warum viele AE ihre Männer verlassen, obwohl sie wissen daß sie dann in ALG II landen werden.


    zu a: Müsste man sich mal die Löhne in Deutschland anschauen, weil Familien ja ebenso betroffen sind, seh ich den Zusammenhang zu AE nicht an der Stelle (oder Beispielhaft meinen post lesen)

    zu b: ich hab´ meinen Mann nicht verlassen :lgh , würde aber auch keine Partnerschaft aufrecht erhalten, als Bedarfsgemeinschaft. Egal ob mit Kind oder ohne. Irgendwann hatte ich mal die Gelegenheit zu lernen, dass nicht alle Menschen schlecht sind, die die gleiche Haarfarbe haben oder das gleiche Geschlecht.


    Wenn ich Deine Beiträge lese muss ich immer an Heraklit denken (Vater aller Dinge ist der Krieg...), aber immer im eigenen Graben rumschiessen?
    Ich finde Frauen sind die beste Erfindung seit Schnittbrot :blume , nur so mal am Rande.


    lg von overtherainbow :rainbow:

    mmh :hae: , ich habe mich relativ bewusst für ALG2 als Aufstocker entschieden. Die Differenz zu meinem Einkommen als Vollzeitler, steht in keinem Verhältnis zu der Zeit, die ich für mein Kind brauche. Wenn es nicht mehr anders geht, klar, dann VZ. Wenn mein Gold etwas älter ist, gern Vollzeit. Aber jetzt? Die Ansprüche meines AG, an einen VZler mit meinem Aufgabenbereich passen eh nicht wirklich in 40 Stunden Wochenarbeitszeit, bei 45 Stunden Betreuung :frag . Hinzu kommt, dass ich der Meinung bin, dass es ja nun mal auch mein Kind ist und nicht das Kind der Stadt xy. Eine Ganztagsbetreuung, oder halt ´ne Kita kann ´ne Menge leisten, was Papa nicht kann, aber eben auch ´ne Menge nicht, was eben nur Eltern oder Elternteile können.


    lg von overtherainbow :rainbow:


    Hallo klangwetter,


    wenn er versteht, dass Du Angst hast und Du Dir nicht sichert bist, gibt es doch einen Kompromiss. Halte ihn nicht hin, setze euch Ziele, die für euch erreichbar sind. Wir haben es bewältigt, in dem wir den Umgang in der vertrauten Umgebung bewahrt haben und ich dann einfach mal aus dem Haus gegangen bin. Ist nicht für jeden OK den oder die EX in der Wohnung allein zu lassen, aber eine Alternative. Bau Ihn in Deinen Alltag ein und nutze die Zeit für irgendetwas. Männer können schon rund ums Thema Schwangerschaft komisch sein :crazy .


    ...aber es ist halt auch so wie Du schreibst. Teil des alleinerziehend sein, ist eben auch oft allein entscheiden zu müssen. Allein mit der Entscheidung und den Konsequenzen leben zu müssen. Wenn Du nir nicht sicher bist, der Vater das versteht, lass es sich entwickeln.


    lg von overtherainbow :rainbow:


    ja jetzt sitze ich mal wieder ganz ungedultig ne woche da!!!!
    werde wie seid fast 1 woche mal wieder versuchen die kinders mutter zu erreichen!!!! :engel :engel :engel



    Super, dass Sie nicht meldet. Blöd, dass Du versuchst Sie zu erreichen. In der Liste der Dinge die Du regeln musst, ist die KM mal gerade auf dem letzten Platz.




    ich versuche einen basis aufzubauen aber wenn ich da die ganze zeit auf wieder stand stoße ja warum soll ich dan die ganze zeit entgegenkommen?



    Nix aufbauen. Auf jeden Fall nicht jetzt! :nudelholz


    Mal zusammen fassen: Deine Situation jetzt ist: die Mutter Eurer Tochter, schellt, kommt rein und nimmt das Kind mit. Fertig.


    Also mal nach ´nem anderen Anwalt schauen. Mach ´nen Thread auf, ob vielleicht jemand einen guten Anwalt in Deiner Umgebung kennt. Mit dem JA in Kontakt bleiben. Sicher stellen, das Eure Tochter bis auf weiteres bei Dir bleiben kann.


    Jeder Tag, an dem sie sich nicht meldet ist gut für Dich. Sicher verstehen die meisten hier, dass es normal ist, dafür zu kämpfen, dass beide Elternteile da sind. Nur nicht jetzt. Vielleicht fällt es Dir leichter, das erstmal hinten anzustellen mit folgendem Gedanken:


    Man geht davon aus, dass Mütter eine "natürliche Bindung" zu ihrem Kind haben durch die Schwangerschaft und die damit verbundene Nähe. Folgerichtig, geht das dann auch andersrum. Eure Tochter hat schon in der Schwangerschaft Ablehnung durch die Mutter erlebt. Warum solltest Du also zum jetzigen Zeitpunkt Eure Tochter dieser Ablehnung aussetzen?


    Erst das GSR regeln, wenn möglich mit ABR für Dich. Dann alles andere!!




    lg von overtherainbow :rainbow:

    Hallo Tobias,


    bleib dabei. Erst das Sorgerecht und existenstielle Dinge (finanzen)klären und die KM außen vor lassen. Das ASR an zu streben :daumen .


    Reisende soll man nicht aufhalten. Wenn Sie sich nicht von allein bemüht und/oder kümmert, warte bis die wichtigsten Dinge geregelt sind. Du brauchst jetzt erstmal alle Energie für Dich und die beiden Kinder. Halte das JA auf dem laufenden und wenn es noch passt schreib Dir auf ob, wann und iwe der kontakt zur KM sich darstellt.


    Ich drück Dir Daumen. Regel Nummer 1.: Jede Hilfe annehmen die es gibt.



    lg von overtherainbow

    Stützräder sollen nach allem was ich im Netz gelesen habe totaler Mist sein. Entgegen dem "normalen" Körpergefühl das zum radfahren gehört und umfallen kann das Kind trotzdem.


    ....blöd nur wenn das Christkind kein I-Net hat und Oma sich nicht an Absprachen hält. :wand :wand :wand



    lg von overtherainbow :rainbow:

    Hallo,



    mein Gold ist 4 und ruft eigentlich immer dann nach Mama, wenn Papa zu streng oder zu launisch ist. Kann halt nicht dauerhaft im Mamamodus leben :bldgt: , obwohl es echt nicht oft ist.


    Ich glaube es liegt wohl weniger an der Vater-Mutter-Kind Geschichte, als mehr an meiner Reaktion darauf.


    lg von overtherainbow :rainbow:

    Ja, grundsätzlich gebe ich Dir auch Recht....Aber muß der Ex-Mann das nicht erst einmal beweisen? Wenn der neue Partner ihr zB. das Geld bar gibt wird es sicher schwierig....


    Der Ex-Mann muss beweisen, daß Sie ihn über den Tisch zieht? :kopf


    Sie muss damit leben und es später mal ihren Kindern erklären. Keine Ahnung wie das rechtlich aussieht. Aber ich nenne es BETRUG!!!


    lg von overtherainbow :rainbow:

    Hallo zusammen,


    schrecklicher Bericht. Ich kenne keine gute Statistik, in der die Anzahl der Fälle, in denen der Vater dies oder die Mutter das gemacht hat. Ich finde es auch nicht vorrangig, wer am meisten den Kindern schadet. Jeder Fall ist einer zuviel!!!


    Die Statistik ist schön und gut! Allerdings, es gibt eben auch Fälle wo der Vater alles unternimmt um sich zu drücken! Das wird allzuoft vergessen... :hilfe


    Klar gibts es diese Fälle, aber es wird nicht allzuoft vergessen. Das ist eher gesellschaftlicher Konsenz. Der normale Dialog zum Thema ist doch eher: Wir haben uns getrennt. Und, zahlt er wenigstens.



    So hirnlose Männer machen das wohl aus Dummheit und Verantwortungslosigkeit.
    Immerhin kann man die manchmal austreiben...........


    Ich weiss nicht, was dahinter steckt. Ich weiss auch nicht warum "andere" Väter so reagieren und sich so verhalten und ich glaube auch nicht dass es immer edle Motive sind. Ich kann nur für mich sprechen. Mein Gold ist bei mir, vielleicht aber auch gerade deshalb, so komm ich klar. Ob ich eine 14 Tage Regelung mit regelmäßigem Boykott der Mutter überstehen würde? 11 Tage Schmerzen? Immer wieder von vorn beginnen? Zu Wissen wieviel alltägliche Momente mir fehlen? Wenn sie nachts schlecht träumt, nicht für sie da sein zu können? Wenn sie Wildgänse entdeckt nicht mit ihren Augen die Welt sehen zu können?


    Es wird nie darüber gesprochen, wie das für die Väter oder den Elternteil ist. Ich weiss, dass es für die Mutter meiner Tochter echt hart ist, ohne Boykott und Schikanen. Ob ich das aushalten könnte?



    lg von overtherainbow :rainbow:

    ´


    Also Sie ist zur Zahlung von Unterhalt verurteilt worden, trotz ALG2, ohne dass ein fiktives Einkommen berechnet wurde. :frag


    Warum sollte ich mir das Ausdenken?


    Das Urteil finde ich auch gerade weniger merkwüdig, als die Konsequenzen daraus. Ich habe ja nun letztlich ein Urteil, was ich nicht vollstrecken kann.


    Der andere Part, wäre meine Auskunfts- und Anzeigepflicht § 6, Abs. 4. UVGDer bin ich gestern nachgekommen. Ob das für mich ausreichend ist, ich mich also auf die Aussage des MA vom JA verlasse, oder eine Ordnungwidrigkeit in Kauf nehme, ob es wirklich eine ist, solange die KM über Zahlungen nur Rückständigen Unterhalt zahlt und/oder Zahlungen regelmäßig sind, muss ich mal schauen und ´nen RA befragen.


    lg overtherainbow :rainbow:

    ..denn einn Urteil kann es ja nur geben, wenn sie entsprechend Einkommen hat..


    Falsch. Ein Urteil gibt es, wenn ein Gericht Leistungsfähigkeit feststellt oder der/die Beklagte Leistungsunfähigkeit nicht nachweist. Da die Beklagte keine Leistungen nach SGB XII bekommt, sondern nach SGB II setzt das Gericht über die erhöhte Erwerbsobliegenheit Leistungsfähigkeit voraus.


    Schwieriger wird es, wenn es um die Vollstreckung geht. Hier würde ich, auf den Kosten der Vollstreckung sitzen bleiben.






    lg von overtherainbow :rainbow:


    Also nochmal, handelt es sich hier um Unterhaltsschulden, oder um laufenden KU.


    Sowohl als auch. Ich werd aber natürlich auch noch mal mit ´nem RA sprechen, über mögliche Konsequenzen. Wäre schon blöd, wenn es der MA vom JA "gut meint", aber nix dabei raus kommt, oder halt nix gutes.


    Wobei ich mich dann wohl auch mal erkundigen werde, was Mitwirkungspflichten angeht, gegenüber dem JA. Ich hab´ein Urteil und ich war beim JA. Es gibt bisher keine regelmäßigen Zahlungen und es gibt noch Unterhaltsschulden. Ich fänds nicht richtig, wenn ich als Elternteil mich kümmer, um dann Ansprüche des Jugendamtes zu bedienen, während ich schriftlich von ´nem AG habe, dass ich nicht für das JA zu klagen habe.


    lg von overtherainbow :rainbow:

    Hallo zusammen,


    also das zuständige JA sagt:


    (Zitat:) Da dürfen sie sich jetzt dumm stellen. (Zitat Ende) :hä


    Ich habe heute morgen beim JA angerufen und mit dem MA Schnick für Beistandschaften gesprochen. Nachdem klar war, Kind lebt bei mir und ich bekomme UV, teilte dieser mir mit,könnte er sich nicht vorstellen, verstößt doch gegen geltendes Recht, aber zuständig sei der Herr Schnack. Gut ob ich denn dann mal vorbeikommen könnte. Klar, heute geht. Ich also da hin mit dem Urteil in der Tasche.


    Herr Schnack, wollte das Urteil gar nicht sehen, sondern erklärte mir folgendes: Er hätte den Fall bereits schon mit dem Herrn Scnick diskutiert. Da es über das vor dem Umzug zuständige JA keine Beistandschaft über den gesamten Mindestunterhalt gibt, ich aber ein Urteil über die Differenz zum Mindesunterhalt habe, ist das auch mein Geld. :hae: Weil? Weil es zwar nicht oft vorkommt, aber eben vorkommt und der Unterhalt auf den ich geklagt habe, ja nichts mit dem UV zu tun hat, für den das JA nicht geklagt hat.


    Ich hätte ein rechtskräftiges Urteil und wäre eben nicht verpflichtet, steht ja auch so in dem Urteil drin, die Ansprüche des JAs geltend zu machen.


    Gut Herr Schnack war auch etwas sauer, weil das JA in dem anderen Bezirk meines Städtchens eben nicht wirklich hinter der KM her war.


    Vorteil: Ich kann, wenn die KM zahlt den KU behalten. Nachteil: ich muss erneut klagen, wenn der UV ausläuft und ich kann/werde/sollte die Differenz nicht über eine Beistandschaft und das JA beziehen.


    Weiss jemand wie der KU auf´s Wohngeld auswirkt, bzw,. auf meinen Teil der Bedarsfgemeinschaft?



    lg von overtherainbow :rainbow:

    ..(die Antworten waren ja auch ähnlich)


    Gruß
    Jens


    Jens: Japp. Es ist auch nicht das "was" sondern das "wie", Deiner Antworten. Aber das ist wohl ein wenig wie die Geschichte mit dem Fisch und dem Fahrrad.


    Ich danke Dir auf jeden Fall für den Inhalt. :thanks: Und wie schon geschrieben: Es kann ja sein das Du Recht hast. Ich fürchte sogar das Du Recht hast.


    @all: Im Ergebnis, es wird ja dann wohl so sein wie ihr schreibt, wäre das dann mal wieder ´ne Glanzleistung des Rechtssystems. :wand . In der Konsequenz bedeutet das dann doch, dass es mit UV auf keinen Fall mehr als 117 € gibt, auch wenn ein Elternteil Unterhalt zahlen will. Warum ist Sie dann zur Zahlung der Differenz von Mindestunterhalt und UV verurteilt worden :crazy , wenn der dann beim UV wieder abgezogen wird? Ich mach mich am Montag mal schlau und informiere alle. Mal schauen was dabei raus kommt.


    lg von overtherainbow :rainbow:

    Der regelmäßige monatliche Betrag, den die Mutter ab Tag xx.xx.xxxx zahlen muss richtet sich dann nach ihrem Einkommen.
    Und sobald dieser Betrag höher ist als der Unterhaltsvorschuss, wird dieser eingestellt.


    So jedenfalls ist das bei uns.


    Liebe Grüße
    Anja


    mmh dann hab´ich ja noch Hoffnung. Der Betrag ist niedriger als der UV, aber Einkommen hat sie nicht. :ohnmacht: Auf meine Frage wie sie das denn macht, sagte Sie nur, dass müsse Sie irgendwie hinbekommen :crazy .


    Am wichtigsten ist mir, glaube ich auch, dass Sie damit als Mutter ein Stück sichtbare Verantwortung übernimmt.



    lg von overtherainbow :rainbow:

    Also:


    Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die gemeinsame Tochter rückständigen KU für die Monate von bis in Höhe von xx zu zahlen.


    Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den kläger für die gemeinsame Tochter ab dem xx.xx.xx einen Monatlichen Unterhalt von xx Euro (Differenz zum Mindestunterhalt) zu zahlen und zwar monatlich im voraus, jeweils zum 03. Werktag eines Monats zu . zu zahlen.


    Im übrigen wird die Klage abgewiesen.


    (Geklagt habe ich/mein RA ursprünglich auf den gesamten Unterhalt)


    Tatbestand (Auszug):


    Der Kläger ist der Auffassung, die Beklagte schulde dem gemeinsamen Kind Unterhalt und zwar ab xx.08.


    Er hat ursprünglich beantragt, die Beklagte zu verurteilen, .......monatlichen Mindestunterhalt und rückständigen Unterhalt zu zahlen.


    In der Verhandlung hat sich dann heraus gestellt, dass eine Klage auf den gesamten Mindestunterhalt nicht substantiiert ist, da wir ja UVG bekommen. Daher ist eine Klage im tenorierten Umfang im Bezug auf die Differenz begründet.


    Damit ist die Mutter zur Leistung von Unterhalt in Höhe der Differenz zum UVG rechtskräftig verurteilt worden! Für den Teil des Unterhalts, der durch das JA abgedeckt ist, fehlt mir ja die Aktivlegitimation.



    lg von overtherainbow :rainbow:


    Jens: ....ich mag nicht die ganze Urteilsbegündung abtippen und es kann auch sein, dass Du Recht hast und mir die Differenz vom UVG abgezogen wird oder wie auch immer. Vielleicht habe ich den gesamten Mist auch vollkommen falsch verstanden. Nur wenn Du Dir nicht zu 100 % sicher bist, ich meine so richtig belastbare Aussagen und Postings, behalte Deine Zweifel an der Glaubwürdigkeit anderer bei Dir. Nur so aus der Hüfte geschossen hilft mir gerade nicht. :thanks: