Beiträge von overtherainbow

    Hallo Reahnnaya,


    Deine Argumente in allen Ehren. Aber was willst Du denn jetzt hören? Wenn Du Dich entscheidest, so vor zugehen, dann mach es. Du wirst, aus Gutem Grund, hier keine Absolution oder allgemeine Zustimmung, dafür erhalten.


    Meine Erfahrung ist, dass die Auseinandersetzung, mit dem EX, der Kampf der da in Dir tobt und die Ängste die Du hast, Dein Kind nicht minder schwer belasten.


    Mir persönlich ist es egal, dass Du alle Erfahrungen der anderen in den Wind schiesst und es sind doch auch Leute dabei, die ähnliches schon durch haben.
    Da nützt sicher auch keine Dissusion über den Senegal und ob das nun ein besseres oder schlechteres Entwicklungsland ist :muede. Auch nicht was der Vater für ein Mensch ist, oder welche
    eth(n)ischen Werte er hat oder eben auch nicht.
    Meinen Segen haste, wenn es dazu führt, dass Du wieder mit klarem Verstand und ohne Hass Leben kannst.
    Zufrieden?


    overtherainbow :rainbow:

    Hallo zusammen,


    bei allem Verständnis für die Sorgen, Ängste und Nöte, die entstehen, nach einer Trennung. Auch mit dem Hintergrund, oder besser gerade wegen dem Hintergrund, soziokultureller Prägung, unterschiedlicher Religion usw. und sofort.


    Allein der Gedanke, einen Elternteil im Besten Falle abschieben zu lassen, ist einfach abartig.


    overtherainbow :rainbow:

    Radex
    Mein Ex wird es nur beantragen, damit er einen Aufenthaltstitel in Deutschland bekommt. Und das werden viele Ausländer tun! Denn sie bekommen nur einen Aufenthalt durchs Kind. Der wird sich HÜTEN sich nicht ums Kind zu kümmern, denn dann muss er nach Afrika!!! Fürs Kind bescheuert, aber hey, so ist das Gesetz anscheinend -.-°°°


    ...was ja kein Nachteil sein muss, wenn er sich kümmern muss ;) . Da bekommt der Begriff erhöhte Erwerbsobliegenhiet doch schnell ´ne ganz andere Bedeutung. 8)


    Darüber hinaus, ist es halt so wie Du es selber schreibst. DU hast Dich verarschen lassen.


    Deswegen bist Du für mich keine schlechter Mensch, auch nicht wirklich dumm, weil es solche Geschichten ja nun mal etwas häufger gibt. :frag


    Deswegen etwas Grundsätzliches in Frage zu stellen, wie den automatischen Erhalt der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge, wenn Mann und Frau zusammen ein Kind in die Welt gesetzt haben ist schlichtweg falsch.


    Über die wirklichen Konsequenzen der jetztigen Regelung ist sich doch kaum jemand bewusst, schon gar nicht wenn es darum geht mal über den Tellerrand zu schauen, oder mal einen Schritt weiter zu denken.
    Dieses sich ausruhen, auf der weiblichen Opferrolle, ist einfach nicht mehr ok. Es nützt niemandem, nicht mal dem "Opfer" und schon gar nicht den Kindern die die Konsequenzen tragen müssen und die Zeche zahlen.



    lg von overtherainbow :rainbow:

    Hi tinka,


    das ist echt mies. Manchmal hört der Mist nicht auf und wenn schon falsch, dann richtig. Warum so etwas immer am Wochende passiert? Keine Ahnung :motz: .


    Aber trotzdem Kopf hoch. Es ist so wie bereits geschrieben. Transferleistungen sind nicht pfändbar.
    Also am Montag zur Bank, unter Umständen vorher mal den Schuldnerberater anrufen. Wenn die Bank nicht von alleine mitspielt, ggf. zum Amtsgericht.
    Ist also "nur" aufgeschoben, klat trotzdem ärgerlich.
    Haste vielleicht jemanden in der Nähe, der Dich im schlimmsten Fall begleiten kann?


    Alles wird gut :knuddel


    lg von overtherainbow :rainbow:

    Hallo zusammen,


    nachdem ich diverse Zitate gelöscht habe, nur soviel:


    Da kommt ein Gerichtshof der sich wohl begründet EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE nennt, zu einer Beurteilung, der es nichts engegen zu setzen gibt.


    Nicht ein gutes Argument!!!


    Und es gibt tatsächlich Menschen, die ein Problem damit haben :crazy : Menschen die Eltern sind, und damit auch Söhne haben oder Töchter die vll. mal Söhne lieben werden?


    :kotz , das ist schon pervers auf hohem Niveau. :kopf Positiv daran ist nur, dass ich so die Chance habe mein Kind, vor solchen Menschen zu warnen.


    lg von overtherainbow :rainbow:

    Ich kapier es ja nun auch nicht :frag und die Vorgehensweise ist sicher auch nicht üblich.


    Im Gegensatz zur UV-Kasse und der arge, hat das Gericht den unterhaltspflichtigen ET, als Leistungsfähig eingestuft und auf die entsprechende erhöhte Erwerbsobliegenheit hingewiesen. Geltend gemacht worden ist lediglich der tenorierte Umfang (die Differenz, zwischen Mindestunterhalt und UV, für die ich laut Gericht ja auch nur die Aktivlegitimation habe :crazy ).


    Und zu diesem Umfang ist dann auch ein Urteil ergangen: Zahlbar an den Kläger.
    Dies hat sich so in der Verhandlung ergeben. Wie das so ist, wenn Anwälte und Richter walten....


    Würden daraus KU-Leistungen resultieren, könnte ich eine Anrechnung auf den UV ja verstehen. Aber so, die Ansprüche und die vollstreckbare Ausführung des Urteils an die UV-Kasse senden?
    Warum?
    Es würde sich wohl, wenn ich die Dame von der UV-Kasse richtig verstanden habe, anders verhalten, wenn ich die Ansprüche, des Kindes vor der Klage vom JA auf das Kind zurück übertragen hätte. Dann hätte ich auf den Mindestunterahalt klagen können. Das wäre dem JA sicher auch recht gewesen :motz: .
    Hab´ich aber nicht gemacht, war auch keine Absicht :frag . Lag eher in den Umständen unserer Familiensituation.



    Wie sah denn bei anderen so ein Rückübertragungsvertrag aus? Ist da ein Stempel drauf? Habt Ihr eine Kopie bekommen?


    Ich sitz hier mit ´nem hastig in Word getippten Dokument. Kein Stempel, kein Siegel, einfaches Blatt Paier, keine Kopie für mich. Auf mich wirkt es halt gerade so, als wolle da ein Mitarbeiter einer Behörde einen Fehler ausbügeln ::)


    lg von overtherainbow :rainbow:

    schubs


    Aus dem UVG:
    § 7 Übergang von Ansprüchen des Berechtigten
    (1) Hat der Berechtigte für die Zeit, für die ihm die Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz gezahlt wird, einen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, bei dem er nicht lebt, oder einen Anspruch auf eine sonstige Leistung, die bei rechtzeitiger Gewährung nach § 2 Abs. 3 als Einkommen anzurechnen wäre, so geht dieser Anspruch in Höhe der Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf das Land über. Satz 1 gilt nicht, soweit ein Erstattungsanspruch nach den §§ 102 bis 105 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch besteht.


    So ist es geregelt. Finde ich auch gut und richtig. Wenn der Unterhaltsberechtigte KU bekommt ist dieser anzurechnen.


    Warum muss er also einen Vertrag mit dem JA abschliessen?


    In diesem Titel stecken Schweiß, Tränen und auch ein paar Euro.


    lg von overtherainbow :rainbow:

    Hallo snake,


    nur weil Du es nicht nachvollziehen kannst, muss es ja nicht falsch sein oder gejammer, oder?


    Ich versteh durchaus was Du schreibst, hat aber mit Unterhaltsansprüchen und somit UV nix zu tun. :blume
    Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob Eltern sich nicht kümmern wollen oder ob ein AE sich zwischen Zeit und wirtschaftlicher Absicherung entscheiden muss.
    Wenn zwei Eltern sich entscheiden, ob sie ihre Prioitäten auf Vermögenszuwachs legen, oder auf ein liebevolles mit entsprechender Zeit ausgefülltes Familienleben, ist das doch deren Entscheidung.
    Nur dies entscheiden zu können stellt doch für AEs oft schon Luxus dar.
    Es ist super wenn ein Kind liebevoll aufächst. Tut meins auch ;)
    Das hat aber wohl weniger was mit dem finanziellen Rahmen und dem oft zwangsweise daraus resultierenden Konsequenzen zu tun. Den UV am Mindestunderhalt zu orientieren kann doch nicht falsch sein. Sowohl in der Höhe, als auch in der Dauer.



    lg von overtherainbow :rainbow:

    Müssen Hartz-IV-Bezieher ohnehin, 30 schlüssige Bewerbungen pro Monat, teilweise werden auch Blindbewerbungen oder probeweise arbeiten for free verlangt. Auch entfernte Umzüge die den Umgang völlig unmöglich machen, sind oft kein Hindernis. Da stellt sich mir die Frage nach dem Kindeswohl...


    Dafür bin ich auch. Am besten gleich den Führerschein abnehmen, dann kann Papa auch nicht mehr zur Arbeit fahren um Unterhalt ranzuschleppen, sondern zu Hause bleiben. Wenn´s nach mir ginge, sollten säumigen Unterhaltspflichtigen alles genommen werden: Wohnung, Krankenversicherung, Rente. Dann bemüht sich Papa nicht erst die wahnsinnigen Unterhaltsforderungen zu erfüllen, sondern kann sofort die Brocken hinwerfen und sich ´ne Angel kaufen, oder auswandern in ein Land, wo man ihn noch wie ein Mensch und Vater behandelt.




    ...... :lgh ich lach mich weg. Jetzt wirds wieder arg polemisch.
    Wenn das mit den "Daumenschrauben" und den "30 Bewerbungen pro Monat" klappen würde, müsste doch gar kein UV gezahlt werden.
    In der Realität ist dem Unterhaltspflichtigen, der Selbstbehalt doch zu oft schlicht und einfach zu wenig und es wird mehr Energie auf die Reduzierung oder Verschleierung des Einkommens aufgebracht, als für den Job.
    Auch, wenn ich das in Kombination mit utopischen BU-Forderungen und vielleicht noch Machtspielchen beim Umgang, menschlich nachvollziehen kann, sind dann auch die Kinder wieder die Blöden.



    lg von overtherainbow :rainbow:

    Wem sollen die Kinder gleichgestellt werden?


    Da es ja eigentlich eine Angelegenheit der Eltern sein sollte, die das nicht können oder wollen, übernimmt der Staat für eine Zeitlang diese Leistung. Sicher für alle , die daruaf angewiesen sind zu kurz und zu wenig.


    Was erwartest du in diesem Zusammenhang für ein Engagement von anderen AE?


    Jipp, zu kurz und zu wenig. Und um überhaupt zu einem wirtschaflichen Vorteil im Sinne einer Gleichstellung zu gelangen, muss der betreunde ET, wenn er denn dann auch noch selbst Zeit aufbringen will und soll, mit einer Teilzeittätigkeit ohne Transferleistungen, die Betreuung übernehmen. Sonst bleibt unterm Strich ja nischt.
    Es gibt ein Einkommensfenster, was wenig Raum für Alternativen lässt, geschweige denn die Möglichkeit, das Gesamteinkommen zu steigern. Nichtmal, wenn man arbeitet.
    Und das betrifft mitunter sogar Menschen die Vollzeit arbeiten...
    Zum Thema Engagement guckst Du hier ;) .


    Grundsätzlich, könnte man meinethalben den ganzen KU auch abschaffen, LSK 3 an Kindern orientieren, nicht an Lebensgemeinschaften oder für Kinder ein Grundeinkommen festlegen. Und auch wenn es um die Betreungsangebote geht, sehe ich persönlich noch ´ne Menge Potenzial, sowohl was die Zeiten, als auch was die Kosten angeht....


    Aber um beim KU und UVG zu bleiben, was nützt mir das UVG, wenn der unterhalspflichtige ET nach 6 Jahren immer noch nicht zahlt oder das Einkommen trotz Vollzeit nicht reicht?
    Wenn der Unterhaltspflichtige zahlt, während UVG bezogen wird oder Du als ET einen Titel erwirkst, gehen die Ansprüche automatisch an das Land über, das bis dato keinen Finger krumm gemacht hat.
    Zahlt dieser also nicht den Mindestunterhalt, komplett und regelmäßig, guckste bis 118,00 € auch in die Röhre....


    lg von overtherainbow :rainbow:

    ulla67: Es ging ja um KU und UVG. Die jetzige Regelung ist gut für alle bei denen die Eltern sich einig werden. Da geht es dann ja auch "nur" um Verteilung von KU und Betreuungszeit.
    Das ist sehr gut so und super. So sollte es sein. :daumen


    Nur:
    Die, die keinen KU bekommen, sind über Unterhaltvorschussleistungen nicht annähernd gleich gestellt. Da es eine Leistung ist, die in VORLeistung geht, ist es ja weder eine Transferleistung wie ALG2, sondern eher Kredit wie BAFÖG.


    Für mein dafür halten, zumindest im jetzigen KU System, ist es Ungerecht und schadet dem Staat.


    Die Möglichkeit, die Kinder nicht als Schlüsselkids durch die Schule zu bekommen und auch noch mehr als eine Stunde Abendbrot zusammen zu verbringen, bleibt dann doch nur zu oft auf der Strecke, oder?


    Frustierend, finde ich in dem Zusammenhang, aber nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch das Engagement, selbst unter AE´s, wenn sie nicht selbst betroffen sind.


    lg von overtherainbow :rainbow:

    ....und die Kinder, bei denen der unterhaltspflichtige Elternteil weder zeitlich, noch finanziell leisten kann oder will, sind damit automatisch einem Armutsrisiko ausgesetzt. Die sind dann weit davon entfernt, gleiche Startbedingungen zu haben.....
    Juckt nur keinen, der nicht betroffen ist :schiel



    lg von overtherainbow :rainbow:


    Zuallererst sind die Eltern in der Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen und da gehört bei einer Trennung entweder Betreuung oder finanzielle Beteiligung dazu. Da kann man sich ja einigen, wie man das regelt. Ich würde sagen, entweder Zeit oder Geld einsetzen und bei Geld kann es schon nach Leistungsfähigkeit gehen.


    Und wenn diese dann ihren Pflichten nachkommen würden, wäre die ganze Disskusion doch hinfällig. ALso kann es doch nur darum gehen, dafür Sorge zu tragen dass Eltern dies tun.
    Bei der Betreuung der Kinder, kann es übrigens auch sehr wohl um Leistungsfähigkeit gehen...



    Bei UHV geht es um eine staatliche Leisutng und der Staat legt nun mal fest, wie er das regelt.


    Und auch hier, geht es nicht nur um eine Leistung, sondern um eine VORleistung. Jeder BAFÖG-Empfänger wird mit mehr Aufmerksamkeit verfolgt, mitunter der Leistungsbezieher von UVG sogar mehr, als der für den der Staat da in Vorleistung tritt. Davon ab, wer ist denn der Staat?


    Ich dachte immer das wären wir..... :crazy


    lg von overtherainbow :rainbow:


    was dafür spricht, den vermaledeiten Steuervorteil für Verheiratete abzuschaffen- dann würde wirklich nur noch aus Liebe geheiratet :D


    Das wäre schön :anbet:love ....


    ...ich denke es würde aber schon reichen, den Begriff Familie mal neu und der Gesellschaft entsprechend zu definieren. Da diese ja auch ein wenig über das GG geschützt ist und gefördert ist.


    Auf unserem Türschild steht Familie overtherainbow....und es sollte doch auch so sein, dass Eltern für das Kind Eltern bleiben und somit, auch wenn räumlich getrennt, Familie darstellen können.


    Leider hat uns aber wohl irgendjemand beigebracht, dass es sich lohnt über kurz oder lang auf alle sozialstaatlichen Mittel zu verzichten und es schon besser ist, dass der Stärkere gewinnt und der "Leistungsträger" unabhängig von jeglicher moralischen oder gesellschaftlichen Verantwortung weiter kommt....Schade oder?



    lg von overtherainbow :rainbow:

    KU und UHV wirken in der Praxis wie ein Trennungs-Booster. Man sollte den Schwerpunkt darauf legen die Elternschaft zu erhalten, nicht Trennungen mit staatlichen Leistungen zu belohnen...


    Hallo zusammen,


    ob es wie ein Trennungsbooster wirkt, möchte ich nicht so pauschal sagen. Der Umkehrschluss, würde ja dann auch bedeuten, dass Eltern sich aufgrund wirtschaftlicher Abhängigleit nicht trennen können.


    Mir würde es schon reichen, wenn der hier so oft zitierte Staat, seinen Aufgaben mal im Bereich Familie wirklich nachkommen würde.
    ein Kind das UVG erhält, hat eh schon weniger als den Mindestunterhalt. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil nur in geringerer Höhe als sich der Mindestunterhalt darstellt, leistungsfähig sein, hat das Kind erst einen wirtschaftlichen Nutzen ab 118,- € :wand
    Dies dann auch nur, wenn der betreuende Elternteil, ein Einkommen erwirtschaften kann, was ihn unabhängig von Transferleistungen macht und im günstigsten Fall, zusammen mit allen anderen Einkünften (KU, Kindergeld und selbsterwirtschaftetes Einkommen, so hoch ist, dass es nicht über Betreuungskosten wieder auf der Strecke bleibt.


    Also für einen nicht unerheblichen Anteil an Eltern, kein System, was Anreize schafft. Auch nicht für den unterhaltspflichtigen ET.


    In der Konsequenz, ist es also für den betreuenden Elternteil nicht wirklich atraktiv, berufstätig zu sein und für den unterhaltspflichtigen Elternteil, viel zu leicht, sich der Verpflichtung zu entziehen.


    Wenn ich so staatliche Aktivitäten vergleiche, KFZ Steuer nicht rechtzeitig überwiesen oder KU nicht geleistet, klaffen da Abgründe auf.



    lg von overtherainbow :rainbow:

    Also, ich habe den unterhaltspflichtigen ET auf den Mindestunterhalt verklagt. Diese Klage hat sich in der Verhandlung als nicht substantiiert, da wir ja Leistungen nach dem UVG erhalten.
    Deswegen hat dann unser RA nur den überschiessenden BEtrag von 74,- € geltend gemacht.
    Die RA der Gegenseite hat es versucht aufgrund von Leistungsunfähigt die Klage abzuweisen, der teilweisen Rücknahme der Klage hat sie zugestimmt.
    Daraus hin hat die Richterin fogendes salomonische Urteil gemacht:


    xxx wird verurteilt rückständigen KU an den Kläger für den Zeitraum x bis y in Höhe von X zu zahlen.
    xxx wird weiter verurteilt an den Kläger für das gemeinsame Kind, ab dem Tag x monatlichen Unterhalt in Höhe von 74,- € zu zahlen.


    Entscheidungsgründe:
    Die Klage ist im tenorierten Umfang begründet, Im Übrigen jedoch unbegründet.
    ich fasse mal die zwei Seiten zusammen. Das Gericht hat festgestellt, dass dem Kind der Mindestunterhalt zusteht. Daraus ergab sich, dass uns um darauf zu Klagen die Aktivlegitimation fehlte, nicht aber für die Differenz, die wir dann geltend gemacht haben.
    Der unterhaltspflichtige ET schuldet also den Mindestunterhalt und wir haben ihn auf den Teil verklagt, der zwischen UVG und Mindestunterhalt liegt. Zu Zahlung dessen ist dieser dann verurteilt worden.




    Im Zuge der jährlichen UVG Prüfung habe ich (erneut aber is ein anderes Thema) dem JA das Urteil in Kopie zukommen lassen. Darauf hin habe ich jetzt diesen RÜCKÜBERTRAGUNGSVERTRAG bekommen.


    Muss ich also einen Vertrag mit dem JA schliessen oder kann ich? Und wenn auf welcher gesetzlichen Grundlage muss ich selbst erstrittene Ansprüche an dritte übertragen? :crazy



    LG von overtherainbow :rainbow:

    Hallo zusammen,


    kennt jemand so etwas?
    Das Jugendamt möchte mit mir einen RÜCKÜBERTRAGUNGSVERTRAG schliessen, da ich wohl Unterhaltsansprüche geltend geamcht habe (KU), die sich auf die Differenz zwischen UVG und Mindestunterhalt beziehen. Da der unterhaltspflichtige Elternteil keine Leistungsunfähigkeit nachweisen konnte, hat das Gericht so entschieden.


    Ich kann ja begrenzt verstehen, dass so ein Amt bei knappen Kassen, gerne an Kohle kommt, aber so richtig nachvollziehen kann ich es nicht. Es gab keine Beistandschaft und dem JA hat der ALGII Bescheid des unterhaltspflichtigen Elternteils zufrieden gegeben und ansonsten nichts unternommen, um die Vorrausleistung an KU, was UVG ja doch ist, zurück zu bekommen.


    Kennt sich jemand aus? Geld geflossen ist da übrigens keins. Kann das JA mich zu so einem "Vertrag" zwingen?
    Ist übrigens auch mal keine Standartbriefpapier vom Amt. Da hat sich jemand mal Mühe gegeben, was zu schreiben :crazy .



    lg von overtherainbow :rainbow: