Beiträge von kullerkeks

    Bei minderjährigen Kinder gibt es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Da wird dann auch unter Umständen, wenn Unterhaltspflichtiger nicht voll arbeitet, aber könnte von einem fiktiven Einkommen ausgegangen. Ist das Kind jedoch 18 Jahre alt und befindet sich nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr. Dann zählt der höhere Selbstbehalt und es wird auch kein fiktives Gehalt angesetzt, sondern das Einkommen betrachtet. Ist das Kind volljährig und wohnt zu Hause und besucht die allgemeinbildende Schule, dann wird es den Minderjährigen Kindern noch gleichgestellt hinsichtlich gesteigerter Erwerbsobliegenheit und Selbstbehalt.

    Was ist denn an dem Partner auszusetzen. Er möchte lediglich eine Neuberechnung des Unterhaltes. Was ist denn daran auszusetzen? Die Hintergründe, warum zwischen Vater und Kind kein Kontakt besteht, die kennen wir nicht. Also ich kann da nichts schlechtes dran finden. Ich als Mutter sag ja auch nicht "mir doch egal ob Unterhalt läuft oder nicht".

    Wir waren mit 5 Kindern in Florida. Alter von 6 bis 15 Jahren. Sie waren alle begeistert. Aber ist eher etwas für die Osterferien oder Herbst, im Sommer zu heiß, schwül und viel Regen. Wir haben uns dort ein Häuschen gemietet, ca 1800 Euro für 2 Wochen. Flugpreis 350 pro Nase und Auto ca. 900 Euro. Rechtzeitig gebucht ist es günstig. In den Everglades Natur pur und in den Parks viel Fun. Hat Spaß gemacht. Flug war zwar lang, aber mit den Kindern nicht anstrengend.

    Wie sieht es denn mit deinem Ex beruflich aus. Wenn er Einkommen in entsprechender Höhe erhält, so steht dir Betreuungsunterhalt zu und natürlich Kindesunterhalt. Zahlt er keinen Kindesunterhalt, so gehe zum Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuss. Es ist vielleicht auch ratsam, dass du dich an einen Anwalt wendest. Ich denke bei Gericht bekommst du einen Beratungsschein. Irgendwie muss es ja machbar sein, dass du aus dem Mietverhältnis ausscheiden kannst.
    Verliere keine Tränen an ihn, dass ist er nicht wert. Irgendwann kommt jemand vorbei, der dich verdient hat. Ein Leben mit ihm auf Dauer, hätte eh nie gepasst, dann besser jetzt ein Ende mit Schrecken. :knuddel

    Und deswegen gibt es ja den Test an der Schule, ob das Kind nun geeignet ist. Diesen würde ich befürworten. Ihr habt das Kind Ewigkeiten nicht gesehen, da kann man sich schlecht ein Bild darüber machen inwieweit er ständig am Lernen ist und dieses nicht freiwillig möchte. Ich halte von Hauptschulen nichts, wenn man es irgendwie umgehen kann. Ich lebe im ländlichen Raum und auch da geht es an den Hauptschulen so richtig ab (Klientel). Früher wurde man mit Hauptschulabschluss auch noch was, aber heute sieht das schon anders aus, zumindest bei uns in der Region.
    Ich finde es toll, dass die Mutter das Kind fördert und auch bei uns muss ab und an ein Hobby ausfallen, weil gerade eine Klausur ansteht. Nebenher und immer nur Spaß macht die Schule bei uns auch nicht.
    Sollte es hart auf hart kommen, denke ich, dass die Mutter in dem Punkt Schule wohl die Teilsorge bekommt. Ich würde dem Test zustimmen, kommt denke ich eh so.

    Es kann in der Tat sein, dass der IQ Test nicht das wahre Ergebnis wiederspiegelt und ist in der Tat von der Tagesform auch abhängig. Es ist auch wichtig zu wissen, was der Junge sich wünscht. Meiner möchte unbedingt auch auf eine bestimmte Schulform und ohne tägliches Lernen geht es nicht (und da saßen wir auch in den Herbstferien und haben geübt, weil er Defizite hatte), was aber auch die Lehrer dann absegneten, dass dieses so sein muss. Ich habe da so meine Meinung, aber eben auch, weil ein ganz bestimmtes Klientel unsere Hauptschulen besucht, dass ich dieses für meine Kinder auch ausgeschlossen hätte und viel Zeit ins Lernen investieren würde. Da gehen eben Eure Meinungen auseinander. Oft machen die Kinder auch noch ein Sprung in ihrer Entwicklung. Mein Großer hat sich in der 5. und 6. auch sehr schwer getan und ist nun zum Klassenbesten mutiert, aber auch durch viel Lernen. Bei dem Thema werdet ihr Euch einig werden müssen.

    Ein ewiger Krieg zwischen den Eltern geht nie an den Kindern vorbei. Im ersten Moment dachte ich auch, sollte man das Weihnachten so durchziehen, wie angeordnet, aber ich denke da tust Du am allerwenigsten dem Mädchen ein Gefallen. Sie wird sich sicher ganz schrecklich fühlen, immer im Hintergedanken die Mama, die allein ist. Vielleicht fängt sie dann an, dich zu hassen, weil Du das so eiskalt durchziehst.??..Die Mama wird schon traurig sein, so ganz alleine an Weihnachten zu sitzen, wäre ich auch.
    Wie wäre es denn mit einer Lösung, wo das Kind euch beide hat. Du holst sie zum schönen Weihnachtsfrühstück und fährst sie zum Mittag wieder heim und dann feiert sie mit Mama weiter. Doof, dass deine Ex auf nichts reagiert.

    Einer Ausweitung des Umgangs steht doch nichts entgegen. Entweder der Vater holt dann Freitags das Kind bei dir ab oder eben im Hort. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er besoffen in den Hort spaziert. Er hat nun brav die Alkoholtest gemacht. Irgendwann muss glaube ich Schluss sein mit der Überwachung.

    Ich dachte der Vater zahlt den Mindestunterhalt weiter. Aber wenn dem nicht so ist, wollte der Vater vielleicht den Bescheid abwarten, denn Bafög muß beantragt werden. Danach der Unterhalt der Eltern minus das Bafög und das ist dann der zuzahlende Betrag. Einen zuviel gezahlten Unterhalt würde der Vater nicht zurück bekommen, da dieses als aufgegessen gilt.

    musicafides: ich erziehe meine Kinder mit Sicherheit nicht zu sozial inkompetenten Menschen. Ich kann mich sehr wohl von meinen Kindern lösen, abgesehen davon lebe ich nicht einmal von dem Vater getrennt. Die zwei Wochen ohne Junior haben wir in der Familie genossen. Es war ein schöner Urlaub. Ich habe jedoch festgestellt, dass unser Sohn mit seinen 2 Jahren, diese Trennung von seinen Hauptbezugspersonen eben nicht so leicht und mal eben mitgemacht hat. Er hat wochenlang nächtlich mehrfach geschrieen, konnte sich schlecht lösen, als es wieder hieß, jetzt geht es wieder in den Kindergarten und als Oma und Opa wieder zu Besuch kamen, hat er sie schon von Weitem angebrüllt. All das zeigt mir, dass unser Sohn da doch einiges zu verarbeiten hat. Jedes Kind ist auch unterschiedlich, dem einen fällt es leichter dem anderen eher nicht.
    Natürlich versuchen wir weiterhin, dass der kleine Mann auch weiterhin bei Oma und Opa nächtigt und schöne Zeit mit ihnen verbringen kann. Es bringt uns schließlich auch Freiheiten, die wir dann genießen. Aber eben nicht gleich 2 Wochen am Stück. Den nächsten Besuch bei Oma haben wir mit Geschwistern organisiert, dieses fiel ihm dann auch um einiges leichter.
    Ich denke schon, dass ich die Bedürfnisse meines Kindes einschätzen kann und auch gut auf ihn eingehe. Ich muss ihn nicht durch irgendwas prügeln und etwas übers Bein brechen, nur um der Welt zu beweisen, dass ich an Junior keine Besitzansprüche stelle. Mit Druck und Zwang, so habe ich die Erfahrung gemacht, erreicht man nicht immer das Beste.

    2 Wochen am Stück für eine 2 jährige, den ihren Vater nur alle 2 Wochen sieht, ist für das Kind nicht so leicht. Habe ich mit meinem Sohn auch gemacht, aber zu Oma und Opa, die wirklich herzallerliebst mit ihm umgehen, aber nach den 2 Wochen hatte mein Kind aber auch nen Knacks. Aber er hat sich nach ein paar Wochen bei mir auch wieder gefangen. Bin mir unsicher, ob da nun ein Kind durch sollte oder nicht. Vielleicht holst Du Dir beratende Unterstützung.

    Wenn das so belastend ist, wäre es möglicherweise sinnvoll, die Kinder wechseln zum Vater. Ich habe das Gefühl, dass der Vater dieses auch gern so hätte. Möglicherweise kommt es ständig zu den Streitereien, weil Vater den Unterhalt nicht zahlen möchte? Die Kinder fühlen sich ja bei beiden wohl. Ruhe hast Du wahrscheinlich, wenn Du Umgangselternteil wirst und dann auch für den Barunterhalt zuständig bist. Ich befürchte, dass dann Vater und Next ihre Kravalle einstellen. Ansonsten musst Du Dir ein dickes Fell zulegen.

    Der Vater hat seine Einkommensbescheide vorgelegt, sonst gäbe es keinen Bafög Bescheid. Der Vater wird aber angegeben haben, dass sein Gehalt nicht im Bescheid auftauchen soll, dieses ist sein Recht und kann er beim Bafögamt so angeben. Die Mietsituation bleibt beim Bafög außen vor. Auch wenn man ein Eigenheim per Kredit tilgt, wird da im Bafög keine Rücksicht drauf genommen.
    Was für den einen oder anderen vielleicht noch interessant ist, auch Stiefkinder werden berücksichtigt, natürlich minus den Unterhalt, den die Kinder bekommen.

    Ich kann Dir nur empfehlen, auch wenn es 1 h Fahrtzeit ist, das ist es bei mir auch, auf jeden Fall eine Lerntherapie zu starten. Meiner ist jetzt ein Jahr dabei. Er hat jetzt zwei Deutschteste geschrieben, ein Grammatiktest und ein Abschreibtest mit Silbenbögen. Ich als Mama dachte so für mich, wenns doch wenigstens ne 4 wird, aber beide Teste wurden mit einer eins benotet. Mein Junge war so unglaublich stolz auf sich, dass tat seinem angekratzten Ego richtig gut. Vorher habe ich mit ihm geübt, dass brachte so gar keinen Erfolg, außer dass er dachte, er ist ne reine Deutschniete. Die Therapeuten wissen da schon wie sie an die Sache rangehen müssen.

    Leider finde ich im Netz keine passende Anwort. Vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid und kann mir weiterhelfen. Derzeit lasse ich den Unterhaltsanspruch meiner beiden Kinder per Lohnpfändung fänden. Wie verhält es sich eigentlich mit den dadurch entstehenden Kosten für den Anwalt und Gerichtsvollzieher. Trage ich diese Kosten oder der Schuldner, der ohne Probleme den Titel bedienen kann, dieses aber nicht freiwillig tun möchte?

    Mein Sohn hat auch eine Rechtschreibstörung. Bei uns gibt es die Möglichkeit über eine Lerntherapeutin, dann zahlt man dieses aus eigener Tasche. Es sei denn, das Kind würde psychisch derart leiden, dann werden die Kosten vom Jugendamt gedeckt. Das Kind muss dann einem Psychologen vorgestellt werden. Oder aber es gibt Logopäden oder Ergotherapeuten, die auch mitunter über eine Zusatzausbildung für eine Lerntherapie verfügen und diese anbieten und man so über ein Rezept die Therapie erhalten kann. So ist es bei meinem Sohn. Er hat unheimliche Fortschritte gemacht. Weit fahren müssen wir aber trotzdem, um die Therapiestunde zu erhalten.

    Gott sei Dank gibt es derartige Strafen bei uns nicht. Von derartigen Kollektivstrafen halte ich nichts. Meine Kinder brauchen unbedingt die Hofpausen, um sich auszutoben, damit das Stillsitzen auch wieder funktioniert. Meine würden laut und hippelig werden, wenn man ihnen diese Flitzerminuten klaut. Pausenverbote werden bei uns für Schüler verhängt, die sich nicht benehmen können, unteranderem andere Kinder prügeln. Dann haben diese sich bei der Lehrkraft aufzuhalten.
    Ist es bei uns zu laut, gibt es Einzelplätze für die Ruhestörer ganz vorn und ganz hinten.

    Bei gemeinsamen Sorgerecht wird die Unterschrift von beiden Elternteilen benötigt und beide Elternteile haben auch Zugriff. Ab 16 Jahren reicht dann eine Unterschrift laut meiner Sparkassenbank.

    Eine Ferienbetreuung musst Du bei einem Jugendlichen nicht mehr übernehmen. Ich kann den Vater voll verstehen. Die Umgangsferien können nicht nur nach Deinem Plan gebastelt werden. Ein Gerichtsverfahren ist, wenn Du Dir einen Anwalt nimmst teuer, da würde ich versuchen mich außergerichtlich einigen zu wollen. Zu einem Gerichtsprozeß hat man zu erscheinen, wenn das Gericht dieses anordnet, ansonsten kann ohne Deine Anwesenheit entschieden werden. Ein Vergleich, der vor sieben Jahren geschlossen wurde, kann natürlich abgeändert werden.