Er wurde zu Januar gekündigt und hat seit Mitte Februar einen neuen Job, vielleicht deswegen? Damit der UHV nicht bewilligt wird und er dann nächste Woche doch wieder zahlt?
Beiträge von Clara66
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Ja, denke auch, sie wollen einfach abwehren. Der Grund ist wohl, dass er einen neuen Arbeitgeber angegeben hat. Titel ist ja schon in Arbeit. Sie wartet jetzt den 15/16. ab, dann Widerspruch einlegen. Der Unterhaltstitel ist in Arbeit.
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Job nach 6 Monaten verloren, da kam der Lohn immer zum 15. und dann der Unterhalt. Ab Mitte Februar neuer Job, Mal sehen, ob nächste Woche was kommt.
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Meine Arme Tochter. Letzten Monat kam der Unterhalt für Enkelkind 2 nicht. Diesen Monat kam auch der Unterhalt von Enkelkind 1 nicht. Der Vater von Enkelkind 2 zählte erst am 15. des Monats, was schon irgendwie doof ist. Wenn er jetzt am 15. wieder nicht zahlt🤦🏻. Tochter hat vorsichtshalber UHV beantragt, würde abgelehnt, weil ein neuer Arbeitgeber angegeben wurde.
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Fakt ist, er darf das Kind während seiner Umgangszeit dort hinbringen. Du kannst es nicht verbieten, nur ein Gericht kann es untersagen.
Ich kann dich total verstehen, aber so ist das Gesetz.
Ich denke aber, da diese Person keine Bezugsperson war, hättest du vor Gericht eine gute Chance, dass das untersagt wird
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Dann solltest du versuchen, mit ihm zu reden, dass dir das nicht gefällt. Was sagt denn das Kind dazu?
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Du könntest es nur durch einen Gerichtsbeschluss unterbinden. Vorerst kann der Vater während des Umgangs dort übernachten lassen, wenn ihr euch nicht darauf einigt, dass das Kind dort nicht übernachtet
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Heutzutage kann man auch später noch alles rumreißen. Klar, man könnte auch sagen verlorene Zeit. Aber sie jetzt wieder in dein Zuhause zu holen, halte ich für falsch
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Ja, würde ich machen
Ist ja wichtig für das Kind
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Ich habe es nicht so empfunden, dass dir etwas unterstellt wurde
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Aber es ging doch darum, dass die UHV Kasse die Großeltern anschreibt?
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Ich habe aber auch noch niemand kennen gelernt, bei dem das Einkommen der Großeltern abgefragt würde.
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Was darf beim Kinderzuschlag nicht angerechnet werden?
Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem SGB II werden bei der Berechnung des Kinderzuschlags nicht berücksichtigt.
Habe ich im Netz gefunden
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Ja, alles super schwer mit einem Teenie.
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Pass gut auf dich auf.
Habe in der letzen Zeit oft die Überschrift gelesen...ADHS - Darm. Habe die Artikel nicht gelesen. Kann mir jedoch sehr gut vorstellen, da der Darm ja das zweite Gehirn? sein soll, dass da was dran ist.
Lenkt Sohn denn nicht ein wenig ein, was die Nahrung angeht, wenn er Reizdarm hat, das macht doch auch Schmerzen?
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Ich habe seit Jahren Xiaomi und bin zufrieden
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An deiner Stelle würde ich das Telefon permanent auf lautlos stellen. Selbst wenn es eine Auflage gibt, dass das Kind immer per Telefon erreichbar sein muss, würde ich es tun. Bei Gericht kannst du ja genau das erklären, was du oben geschildert hast.
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Natürlich, aber es gibt noch einige andere Varianten
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Ehe oder Lebenspartner oder eine andere Person - für mich ist sie die "andere Person", eben weil ihr nicht mehr? verheiratet seid. Ich würde die Situation in einem Schreiben erklären
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Herzlichen Glückwunsch