Hmm...Also irgendwas passt hier nicht.
Dein neuer Mann ist nicht unterhaltsverpflichtet auch wenn Ihr verheiratet seit. Es sind ja nicht seine Kinder. Würdest Du "Sozialhilfe" (ich mag das Wort Hartz4 nicht) bekommen, sieht es wieder anders aus, aber nur das was Dich selber betrifft.
Dann bekommst Du UVG bis zu einer Laufzeit von 72 Monate und das Kind das 12te Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Danach hast Du die Möglichkeit über das Jugendamt eine Beistandschaft zubeantragen. Das JA leitet dann alles in die Wege das die Kinder ihr zusehendes Geld bekommen. Ist ja nicht Dein Geld, schliesslich heisst es ja Kindsunterhalt.
Was ich immer nicht verstehe das die Parteien immer gleich zum Anwalt rennen und dadurch noch mehr Potenzial zum blocken schaffen; als erstmal das Gespräch zu suchen. Auch wenn man ja gaaaaz bestimmt weiss das es eh nichts bringt. Und dann wird sich gewundert wenn der andere zumacht.
Ist aber meine persönliche Meinung, also nicht persönlich nehmen.
LG
Deaver